…10 %, in diesem Fall sind sämtliche bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2008 begünstigt versteuerte Beträge, die noch nicht nachversteuert worden sind, mit einem Steuersatz von 10 % nachzuversteuern, weiters kann im Jahr 2009 die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne nicht mehr in Anspruch genommen werden…
…11a Rz 7). Zwar ist für die Begünstigung des § 11a EStG 1988 - wie soeben dargestellt - der laufende steuerpflichtige Gewinn eines Wirtschaftsjahres maßgeblich. Nach Meinung des unabhängigen Finanzsenates und des Bundesfinanzgerichtes steht im Hinblick auf den Zweck der Steuerbegünstigung für nichtentnommene Gewinne – die längerfristige Eigenkapitalbildung – diese…
…11a Rz 7). Zwar ist für die Begünstigung des § 11a EStG 1988 - wie soeben dargestellt - der laufende steuerpflichtige Gewinn eines Wirtschaftsjahres maßgeblich. Nach Meinung des unabhängigen Finanzsenates und des Bundesfinanzgerichtes steht im Hinblick auf den Zweck der Steuerbegünstigung für nichtentnommene Gewinne - die längerfristige Eigenkapitalbildung - diese…
…749,39 - in diesem ist der Gewinn aus der Veräußerung des Anlagevermögens iHv EUR 6.141,47 enthalten - verrechnet wurde und EUR 785,61 aus der KZ 793 für gemäß § 11 a mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernde nicht entnommene Gewinne. Die Begründung im Wiederaufnahmebescheid lautet…
…sich aus jenem Betrag, um den der Gewinn die Entnahmen übersteigt. Einlagen sind nur insoweit zu berücksichtigen als sie betriebsnotwendig sind. Aufgrund der vorgelegten Unterlagen wird die Begünstigung des § 11a EStG für den Betrieb A für nichtentnommenen Gewinn von 5.084,27 anerkannt. F ü …
…wurde... die beantragte begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11 a EStG 1988 in Höhe von 57.135,65 € nicht anerkannt und gleichzeitig die Nachversteuerung des im Jahr 2005 begünstigt besteuerten Eigenkapitalanstiegs in Höhe von 57.129,17 € durchgeführt. Als Begründung führt…
…gebildeten Begünstigungen. Der geltend gemachte Freibetrag für nicht entnommene Gewinne 2007 ist zur Gänze im Jahr 2008 nachzuversteuern. Im Einkommensteuerbescheid 2008 vom 3. Februar 2010 wurde infolge der Nachschau einerseits die Nachversteuerung wegen Eigenkapitalabfall durchgeführt (begünstigte Besteuerung betreffend 2007), anderseits die neu beantragte Begünstigung nicht…
…Nähe einer Einlage zu einer Entnahme die Betriebsnotwendigkeit der Einlage nicht abgeleitet werden. Die Bestimmung des § 11a EStG 1988 ist in ihrem Wirkungsmechanismus der Rücklage für nicht entnommene Gewinne gem. § 11 EStG 1972 nachgebildet, weshalb für Zwecke ihrer Interpretation auch die Rechtsprechung zu dieser Bestimmung…
…sich ein Absinken des Eigenkapitals um 11.487,47 €. Für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb stehe daher die Begünstigung nach § 11a EStG nicht zu. Für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werde die begünstigte Besteuerung gemäß § 11a EStG in Höhe von 4.148,37 €…
…Veranlagungsjahren 2004 sowie 2006 bis 2009 für nicht entnommene Gewinne von insgesamt 198.552,89 Euro (2004: 19.315,19 Euro, 2006: 38.187,31 Euro, 2007: 54.614,11 Euro, 2008: 48.091,20 Euro, 2009: 38.345,08 Euro) die Hälftesteuersatz-Begünstigung gemäß …
…anlässlich des Jahres 2009 für nicht entnommene Gewinne verwiesen). Zusammenfassung der Berechnung des Finanzamtes (aus der Aktenlage): Der positive Saldo des Eigenkapitalanstieges abzüglich des Eigenkapitalabfalles des "Beobachtungszeitraumes" (2004 bis 2008) iHv. € 3.251,68 wurde vom Finanzamt in seiner Berechnung für Nachversteuerungszwecke im Jahre…
…2012 eine Betriebsprüfung betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 2008 bis 2011 statt. In Tz. 1 des Berichtes vom 30.8.2012 wird folgende Feststellung getroffen: "Der Abgabepflichtige hat gem. § 11a EStG 1988 die "Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne" in Anspruch genommen. Im…
…Den Gewinn ermittelte er in den Jahren 2004 bis 2014 gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988. Zwischen den Jahren 2004 und 2009 nahm er die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG 1988 in Anspruch. Mit dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2010…
…ab Inanspruchnahme der jeweiligen Begünstigung) hinausgehende Verlängerung der Kapitalbindungsfrist unterstellt werden. Eine derartige Fristverlängerung wurde aber von einem Teil der Literatur vertreten (vgl. Punkt 4 des Erkenntnis). Hinzu kommt noch, dass § 11a Abs. 1 EStG 1988 seinem Wirkungsmechanismus nach der Rücklage für nichtentnommene Gewinne nach …
…2010 und Folgejahre. Nehme der Steuerpflichtige die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne im Jahr 2009 in Anspruch, so unterliege er innerhalb des siebenjährigen Zeitraums ab Inanspruchnahme der Begünstigung einer Entnahmebeschränkung. Der Steuerpflichtige dürfe bis 2016 maximal nur so viel entnehmen, wie der Gewinn ausgemacht habe…
…des Bundesfinanzgerichtes nicht abgeleitet werden, dass bei im Zusammenhang mit der Begünstigung gemäß § 11a EStG 1988 angeschafften Wertpapieren generell eine Betriebsnotwendigkeit zu unterstellen ist. Vielmehr wird dort nur darauf hingewiesen, dass bei Thesaurierung von Geldmitteln keine "Zwangsentnahme" erfolge, was bedeutsam für nicht entnommene Gewinne sei…
…Eigenkapitalabfall gegeben, jedoch nur für nicht entnommene Gewinne des Jahres 2005 für die keine steuerliche Begünstigung in Anspruch genommen wurde. Der nicht entnommene Gewinn in diesem Jahr betrug € 223.154,00, davon wurde für 100.000,00 die Steuerbegünstigung in Anspruch genommen. Es verbleiben…
…zu erzielen war. Auch im Hinblick auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme des § 11a EStG (begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne) wurde das Barvermögen im Unternehmen belassen und veranlagt. Im Jahr 2005 war Herr ***Bf1*** von der Gewinnermittlung von § 4 Abs 3 EStG auf § 4 Abs…
…Überlegungen für die Beschwerdeerledigung beim Bf irrelevant. Fest stehe, dass die besagte Gutschrift in der Gewinnermittlung des Bf im Jahr 2007 zu erfassen sei, sodass die Zurechnung dieser Gutschrift anlässlich der Betriebsprüfung keine Änderung bedürfe. Hinsichtlich des Antrages auf begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne…
…Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne (§ 11a Abs. 1 EStG 1988) Gemäß § 11a Abs. 1 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988) können natürliche Personen, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, den Gewinn…