…steht somit der Erlassung eines Haftungsbescheides nicht entgegen. In einem so gelagerten Fall bedarf es allerdings konkreter Feststellungen der Abgabenbehörde über die Befriedigungsaussichten bei der insolventen juristischen Person, insbesondere über das zur Befriedigung der Konkursforderungen verfügbare Massevermögen. Laut Auskunft des Masseverwalters im gegenständlichen Insolvenzverfahren der…
…der Schuldnerin hereinzubringen. Komme es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, müsse mit der Geltendmachung der Haftung noch zugewartet werden, bis die Befriedigungsaussichten im Sinne einer etwaigen Insolvenzquote feststehen würden (VwGH 92/08/0173). Gründe, weshalb die Behörde von der gänzlichen Uneinbringlichkeit ausgegangen sei, fänden sich keine…
…am Tag des Abschlusses dieses Vertrages einen positiven Verkehrswert besitzen; 2) dass durch die Verschmelzung der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft und dem damit verbundenen Schuldnerwechsel für die Gläubiger der beiden Gesellschaften keine Verschlechterung der Befriedigungsaussichten eintritt; 3) dass die übertragende Gesellschaft auch ohne…
…Uneinbringlichkeit ist vor vollständiger Abwicklung des Konkurses (nur dann) anzunehmen, wenn feststeht, dass die Abgabenforderung nicht befriedigt werden kann; dazu bedarf es nachprüfbarer Feststellungen über die Befriedigungsaussichten beim Gemeinschuldner (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO 3 § 9, Rz 47c ff). Die Schilderungen zum Sachverhalt haben…
…Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Begründet wurde der Beschluss unter anderem damit, dass die unterlassenen Ermittlungen über die Befriedigungsaussichten der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen im Konkurs der GmbH wesentlich sind, weil hiervon das Ausmaß der bei Vorliegen aller übrigen Haftungsvoraussetzungen gegebenen Haftung des Bf. abhängt…
…abgeschlossen ist, steht somit der Erlassung eines Haftungsbescheides nicht entgegen. In einem so gelagerten Fall bedarf es allerdings konkreter Feststellungen der Abgabenbehörde über die Befriedigungsaussichten bei der insolventen juristischen Person, insbesondere über das zur Befriedigung der Konkursforderungen verfügbare Massevermögen (VwGH 28.5.2002, 99/14…
…28.5.2002, 99/14/0233), wobei es jedoch auch im Falle der Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Hauptschuldners konkreter Feststellungen der Abgabenbehörde über die Befriedigungsaussichten beim insolventen Hauptschuldner bedarf (VwGH 28.5.2002, 99/14/0233 und 27.4.2000, 98/15…
…müsse mit der Geltendmachung der Haftung noch zugewartet werden, bis die Befriedigungsaussichten im Sinne einer etwaigen Insolvenzquote feststünden (VwGH 92/08/0173). Die gänzliche Uneinbringlichkeit sei lediglich mit einem Verweis auf die Aktenlage - und daher nicht ausreichend - begründet worden. Die Behörde hätte im Sinne des…
…müsse mit der Geltendmachung der Haftung noch zugewartet werden, bis die Befriedigungsaussichten im Sinne einer etwaigen Insolvenzquote feststünden (VwGH 92/08/0173). Die gänzliche Uneinbringlichkeit sei lediglich mit einem Verweis auf die Aktenlage - und daher nicht ausreichend - begründet worden. Die Behörde hätte im Sinne des…
…werden. In einem solchen Fall ist daher kein Abwarten der vollständigen Abwicklung des Konkurses erforderlich, jedoch bedarf es konkreter, im einzelnen nachprüfbarer Feststellungen der Abgabenbehörde über die Befriedigungsaussichten bei der insolventen juristischen Person, insbesondere über das zur Befriedigung der Konkursforderungen verfügbare Massevermögen (vgl. VwGH 19…
…abgeschlossen ist, steht somit der Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht entgegen. In einem so gelagerten Fall bedarf es allerdings konkreter Feststellungen der Abgabenbehörde über die Befriedigungsaussichten bei der insolventen GmbH, insbesondere über das zur Befriedigung der Konkursforderungen verfügbare Massevermögen (VwGH 28.05.2002, 99/14…
…99/14/0233; UFS 19.06.2008, RV/0156-I/06). Die unterlassenen Ermittlungen über die Befriedigungsaussichten der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen im Konkurs der primärschuldnerischen GmbH sind wesentlich, weil davon das Ausmaß der bei Vorliegen aller übrigen Haftungsvoraussetzungen gegebenen Haftung des Bf abhängt. Selbst eine geringe…
…muss mit der Haftungsinanspruchnahme nicht bis zur vollständigen Abwicklung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Hauptschuldners zuwarten, jedoch bedarf es konkreter Feststellungen über die Befriedigungsaussichten beim insolventen Hauptschuldner (VwGH 13.3.2004, 2003/13/0153). Die Entrichtung der Haftungsschuld durch den Haftungspflichtigen führt nicht zum…
…werden. In einem solchen Fall ist daher kein Abwarten der vollständigen Abwicklung des Konkurses erforderlich, jedoch bedarf es konkreter, im einzelnen nachprüfbarer Feststellungen der Abgabenbehörde über die Befriedigungsaussichten bei der insolventen juristischen Person, insbesondere über das zur Befriedigung der Konkursforderungen verfügbare Massevermögen (vgl. VwGH 19…
…werden. In einem solchen Fall ist daher kein Abwarten der vollständigen Abwicklung des Konkurses erforderlich, jedoch bedarf es konkreter, im einzelnen nachprüfbarer Feststellungen der Abgabenbehörde über die Befriedigungsaussichten bei der insolventen juristischen Person, insbesondere über das zur Befriedigung der Konkursforderungen verfügbare Massevermögen (vgl. VwGH 19…
…werden. In einem solchen Fall ist daher kein Abwarten der vollständigen Abwicklung des Konkurses erforderlich, jedoch bedarf es konkreter, im einzelnen nachprüfbarer Feststellungen der Abgabenbehörde über die Befriedigungsaussichten bei der insolventen juristischen Person, insbesondere über das zur Befriedigung der Konkursforderungen verfügbare Massevermögen (vgl. VwGH 19…
…und eine gegen ihn geführte Zwangsvollstreckung aufgrund der behördlichen Erhebungen ergebnislos verlaufen würde. Eine derartige Annahme setzt wiederum tragfähige Feststellungen über die Befriedigungsaussichten beim Hauptschuldner voraus. Aus den Bilanzen der Primärschuldnerin ist zu ersehen, dass zum 31.10.2010 - also in zeitlicher Nähe zur Erlassung…
…zukommt) nach Ansicht des Finanzamtes durch welche vertragliche Vereinbarung (Titel) übertragen wurde, zu welchem Zeitpunkt die Betriebsübereignung stattgefunden hat und welche Befriedigungsaussichten der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen auf Grund des Abschöpfungsverfahrens des Primärschuldners bestehen. Diese erforderlichen Feststellungen können auch nicht durch die vom Finanzamt getroffenen Feststellungen bezüglich…
…vorliegen. Im Hinblick auf die Stellung des Finanzamtes als Abgabengläubiger erscheint es zweckmäßig, dass die Befriedigungsaussichten der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen vom Finanzamt im Einbringungsverfahren festgestellt werden und darauf im fortgesetzten Verfahren Bedacht genommen wird. Dadurch wird das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht - dem Zweck des § 278 Abs…
…werden. In einem solchen Fall ist daher kein Abwarten der vollständigen Abwicklung des Konkurses erforderlich, jedoch bedarf es konkreter, im einzelnen nachprüfbarer Feststellungen der Abgabenbehörde über die Befriedigungsaussichten bei der insolventen juristischen Person, insbesondere über das zur Befriedigung der Konkursforderungen verfügbare Massevermögen (vgl. VwGH 19…