… BGBl. I 2009/135) wurde die Befreiung – unter denselben Voraussetzungen – auch auf die Anschaffung von Wohnstätten durch einen eingetragenen Partner (von seinem Partner) ausgedehnt. Voraussetzung der Steuerbefreiung ist zunächst, dass als Ergebnis des Rechtsgeschäftes beide Ehegatten oder Partner Hälfteeigentümer der Liegenschaft bzw. des Mindestanteils im…
…Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses von der Grunderwerbsteuer zu befreien. In gegenständlichem Fall wurde ein Kaufvertrag mit einer dritten Person abgeschlossen. Dass die Bf. durch den Erwerb des Hälfteanteiles gleichteilige Eigentümerin des Ehewohnsitzes mit ihrem Mann wird führt in dieser Konstellation nicht zur Anwendung der Grunderwerbsteuerbefreiung. …
…weil der aufgelöste VERBAND die Bf. mit diesen Grundstücken „subventionieren“ wollte. Es ist von keiner unentgeltlichen Zuwendung von Grundstücken an die Bf. auszugehen. Da das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 nicht zur Anwendung kommt, aber Grundstücke tatsächlich übertragen wurden, ist das Grunderwerbsteuergesetz maßgeblich. 4.3. Befreiung…
…die bis dahin geltende Befreiung von der Grunderwerbsteuer aufgrund bestehender Schenkungssteuerpflicht - wurde mit BGBl I 2008/85 durch eine Befreiung für Unternehmensübertragungen mit Wirkung vom 1.8.2008 ersetzt. Im Hinblick auf die seitens der Bf angesprochene "Überprüfung" in Zusammenhalt mit der GrEStG-Novellierung 2014…
…2001 von den Gebühren und Verkehrsteuern zu befreien (vgl. z.B. VwGH 14.10.1971, 2259/70, VwSlg 4289 F/1971; VwGH 25.6.1992, 91/16/0070UFS 16.9.2005, RV/1809-W/03 ; UFS 3.4.2006, RV/0419-W/06). Nach der…
…die bis dahin geltende Befreiung von der Grunderwerbsteuer aufgrund bestehender Schenkungssteuerpflicht - wurde mit BGBl I 2008/85 durch eine Befreiung für Unternehmensübertragungen mit Wirkung vom 1.8.2008 ersetzt. Im Hinblick auf die seitens des Bf angesprochene "Überprüfung" in Zusammenhalt mit der GrEStG-Novellierung 2014…
…dass die vollständige Hereinbringung der Abgabenschuld bei der Geschenknehmerin zwar zeitverzögert, aber durch zielgerichtete Einbringungsmaßnahmen in einem überschaubaren Zeitrahmen gesichert möglich ist. Bei einer Inanspruchnahme und nachfolgender Einhebung der Schenkungssteuer beim Geschenkgeber hätte im Übrigen die Geschenknehmerin B im Ergebnis jene "Befreiung" von ihrer (vertraglichen…
…das "Überwiegensprinzip" bei der Zuwendung von Grundstücken an Privatstiftungen gilt, so war dieses Prinzip in der im Beschwerdefall anzuwendenden Rechtslage im Bereich des Stiftungseingangssteuerrechts bzw. des Grunderwerbssteuerrechts für gemischte Schenkungen eben noch nicht verwirklicht. Wenn das beschwerdeführende Finanzamt vorbringt, nach bisheriger schenkungssteuerlicher Sichtweise sei bereits…
…unzulässige Übertragung von Grundsätzen des Schenkungssteuerrechts auf das Grunderwerbsteuerrecht käme es zu einer verfassungsrechtlich problematischen Gesetzesauslegung. Das Bundesfinanzgericht hatte mit Erkenntnis vom 7.4.2016, RV/3100815/2015, die Beschwerde auszugsweise mit folgender Begründung als unbegründet abgewiesen: " … Mit dieser, § 33 ErbStG in der bereinigten…
…nur dann, wenn sie bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; dies gilt hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Erwerbe von Todes wegen, wenn der Erblasser nach dem 31. Mai 1996 verstorben ist. (2) Abs. 1…
…den Wegfall von Voraussetzungen für die Befreiung von einer Abgabe vom Einkommen, Vermögen oder Ertrag anzuzeigen. (2) Wer einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, einen gewerblichen Betrieb (eine Betriebsstätte) oder eine sonstige selbständige Erwerbstätigkeit begründet oder aufgibt, hat dies dem für die Erhebung der Abgaben vom…
…und Vermögenswerte der Bediensteten und ihrer im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, sofern diese Einkünfte und Vermögenswerte nicht unter die beschränkte Steuerpflicht des österreichischen Einkommensteuerrechts oder Vermögensteuerrechts fallen; 6. Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer, soweit diese allein infolge des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts der Bediensteten…
…sind. (5) Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer soweit diese allein infolge des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes in der Republik Österreich entsteht; diese Befreiung gilt auch für die mit den Bediensteten im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen. (6) Berechtigung in der Republik Österreich oder anderswo ausländische…
…von lex spezialis zu lex generalis vor, weil die Z 4 nicht bloß ein oder mehrere zusätzliche Tatbestandmerkmale gegenüber der Z 1 leg.cit. vorsieht, sondern zum Teil andere, zumal Z 1 und Z 4 leg.cit. jeweils die selbe Rechtsfolge (nämlich die Befreiung von…
…darstellen, dass Mehrwertsteuer auf jede von einem Steuerpflichtigen gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung zu erheben ist. Diese Sachverhalte liegen aber anders als der gegenständliche Fall, da es sich hier nicht einmal um eine Vermietung, sondern um einen Dienstbarkeitsvertrag handelt. Nach diesem Gesichtspunkt kann die Befreiung des …
…gesamte Schenkungssteuer | | 7.513,48 Die Befreiung gem. §15a ist an die Bedingung geknüpft, dass das zugewendete Vermögen oder wesentliche Grundlagen davon innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb nicht entgeltlich oder unentgeltlich übertragen oder betriebsfremden Zwecken zugeführt werden darf oder der Betrieb…
…könne die Befreiung von den Rechtsgebühren gemäß § 15 Abs. 3 GebG in Anspruch genommen werden, weil dieses Rechtsgeschäft einer im Gebührengesetz befreiten Steuer unterliege: die Grunderwerbssteuer sei explizit erwähnt. Zum anderen lägen keine zwei chronologischen nacheinander folgenden Rechtsvorgänge vor, weil die Übertragung (Schenkung) der Liegenschaft…
…Dies deshalb, weil das Gesetz in der Bestimmung des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG gerade vorsieht, dass Zuwendungen unter Lebenden, u.a. zum Zweck des angemessenen Unterhalts, worunter auch die Wohnung fällt, von der Schenkungssteuer befreit sind. Frau F verfügt über keine betraglich relevanten…
…X gegenüber der BANK vom 6.6.2000 2. Depotauszug zu Depot Nr. **** 3. Schenkungserklärung der Frau X vom 25.10.2003 Er gehe davon aus, dass dieser Vorgang gemäß § 15 Abs. 1 Z. 9 ErbStG (Schenkung zu Zwecken der Ausbildung) von der Schenkungssteuer befreit…
…dass es gerechtfertigt ist, derartige Vorgänge von der Schenkungssteuer zu befreien." Nach der Rechtslage vor VfGH 7.3.2007, G 54/06 ua; VfGH 15.6.2007, G 23/07 schlossen sich Rechtsgeschäftsgebühr und Erbschafts- und Schenkungssteuer gegenseitig aus. Wenn daher bei „gemischten Schenkungen“ zwar…