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BFG RV/2300004/2025Abgabenverkürzungen, unterlassene Vorsteuerberichtigung bei Beförderungsleistungen für Privatpersonen, die im Land des Beförderungsbeginns nicht versteuert wurden, subjektive Tatseite bei der Beschuldigten nicht nachweisbar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.09.2025Teil 1/3

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat 1067-4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***37***, die Richterin ***38*** und die fachkundigen Laienrichter ***39*** und ***40*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Edthaler Leitner-Bommer Schmieder & Partner Rechtsanwälte GmbH Kapuzinerstr. 38, 4020 Linz…

BFG RV/2300004/2025Abgabenverkürzungen, unterlassene Vorsteuerberichtigung bei Beförderungsleistungen für Privatpersonen, die im Land des Beförderungsbeginns nicht versteuert wurden, subjektive Tatseite bei der Beschuldigten nicht nachweisbar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.09.2025Teil 2/3

…Vertretung war laut vorliegender Mail an den Prüfer in Kenntnis des Umstandes, dass die Rechnungen an Privatpersonen nicht zu Abgabenerklärungen und Abgabenzahlungen im jeweiligen Land des Beförderungsbeginns geführt haben. Der Sachverhalt ist unstrittig, bestritten wird rein ein finanzstrafrechtlich relevantes Verschulden der Beschuldigten an den Abgabennachforderungen…

BFG RV/2300004/2025Abgabenverkürzungen, unterlassene Vorsteuerberichtigung bei Beförderungsleistungen für Privatpersonen, die im Land des Beförderungsbeginns nicht versteuert wurden, subjektive Tatseite bei der Beschuldigten nicht nachweisbar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.09.2025Teil 3/3

Für das Jahr 2017 wurde am 11.9.2018 durch die ***20*** Steuerberatungskanzlei elektronisch eine Jahreserklärung eingereicht, die zum Erstbescheid vom 14.9.2018 geführt hat. Es wurde eine Gutschrift von € 387,22 festgesetzt. Die abgabenbehördliche Prüfung führte zu einer Nachforderung von € 9…

BFG RV/7104001/2017Keine Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 idF BGBl I Nr. 112/2012 für kostenlose oder verbilligte Beförderungsleistungen durch andere Unternehmen als den Arbeitgeber
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache Bf., [Adresse], über die Beschwerde vom 20.11.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 27.10.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013…