…die nach Beendigung der Vertretertätigkeit zu entrichten sind, wenn der Vertreter zB unrichtige Abgabenerklärungen eingereicht hat. Diesfalls ist maßgebend, wann die Abgabenschulden bei pflichtgemäßem Verhalten des Vertreters zu entrichten gewesen wären (Ritz, BAO6, § 9, Rz 26 mVa Taucher in Unternehmenssanierung, 400). Nach Ansicht der Abgabenbehörde…
…sich die Haftung vor allem auf Abgaben, deren Zahlungstermin (z.B. Fälligkeitszeitpunkt) in die Zeit der Vertretungstätigkeit fällt. Die Haftung kann auch für Abgabennachforderungen bestehen, die nach Beendigung der Vertretertätigkeit zu entrichten sind, wenn der Vertreter z.B. unrichtige Abgabenerklärungen eingereicht hat. Diesfalls ist maßgebend…
…2020 15 Reisetage in den Zeitaufzeichnungen aufscheinen, wobei nach Beendigung der Kurzarbeit am 30.9.2020 die Reisetätigkeit der Bf. lediglich mit fünf Tagen (4 Reisetage im Oktober, 1 Reisetag im November) zu Buche schlägt. Anstatt Nachweise für eine ausschließliche Vertretertätigkeit beizubringen, gab die Bf…
…2008, also im Zeitraum der alleinigen Geschäftsführung des Bf. festgesetzt und die entsprechenden Bescheide auch dem Bf. zu seinen Handen zugestellt wurden. Zudem ist dem Bf. insoweit entgegenzuhalten, dass sich die Vertreterhaftung zwar grundsätzlich auf Abgaben bezieht, deren Zahlungstermin in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt…
…bestehen, die nach Beendigung der Vertretertätigkeit zu entrichten sind. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Betrachtung der Abgabenvorschriften zu entrichten gewesen wären (zB VwGH 31.10.2000…
… maßgebend ist daher der Zeitpunkt ihrer Fälligkeit, unabhängig davon, ob die Abgabe bescheidmäßig festgesetzt wird (VwGH 23.01.2003, 2001/16/0291). Die Zahlungstermine (Fälligkeiten) der Abgabenforderungen fielen alle in die Zeit der Vertretertätigkeit der beschwerdeführenden Partei bis zur Eröffnung des Konkurses am tt.10…
…notwendige Voraussetzungen dafür. Dass der Bf. die Gewerbeberechtigung erst zum 31.5.2014 zurücklegte, sagt im gegenständlichen Fall nichts über den tatsächlichen Betriebsaufgabezeitpunkt aus. 7. In der Beschwerde wurde der Standpunkt vertreten, dass mit Beendigung der Vertretertätigkeit am 15.4.2014 der "Rechtsanspruch" auf Ausgleichszahlung…
…eine Abgabenforderung, deren Zahlungstermin in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt, gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, ein Verschulden des Vertreters an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (VwGH 3.7.2003, 2000…
…nach Beendigung der Vertretertätigkeit eintreten, soweit diese auf vom Vertreter zu verantwortende Pflichtverletzungen während seiner Funktionsperiode zurückzuführen sind (vgl. Predota/Rzeszut in Rzeszut/Tanzer/Unger, Stoll-BAO², § 9 Tz 59; sowie VwGH 20.9.1995, 95/13/0076). Da sich das Bundesfinanzgericht nicht mit der…
…Vertreter, -) eine Abgabenforderung, deren Zahlungstermin in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt, gegen den Vertretenen, -) die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderung, -) eine Pflichtverletzung des Vertreters, -) ein Verschulden des Vertreters an der Pflichtverletzung und -) die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (VwGH 3.7.2003, 2000/15/0043). Maßgebend…
…Zeit der Vertretertätigkeit fällt, gegen den Vertretenen, -) die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderung, -) eine Pflichtverletzung des Vertreters, -) ein Verschulden des Vertreters an der Pflichtverletzung und -) die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (VwGH 3.7.2003, 2000/15/0043). Wie unter Punkt II.1. angeführt, war der…
…eine Abgabenforderung, deren Zahlungstermin in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt, gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, ein Verschulden des Vertreters an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (VwGH 3.7.2003, 2000…
…seine mögliche Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger zumutbar, sich spätestens dann, wenn im Zeitpunkt der Beendigung der Vertretertätigkeit fällige Abgabenschulden unberichtigt aushaften - jene Information zu sichern, die ihm im Falle der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht ermöglicht (s. VwGH 29. Mai 2013/2010/16/0019…
…2002, 96/14/0076). Die Haftung erstreckt sich vor allem auf Abgaben, deren Zahlungstermin (Fälligkeit) in die Zeit der Vertretungstätigkeit fällt. Die Haftung kann auch für Abgabennachforderungen bestehen, die nach Beendigung der Vertretertätigkeit zu entrichten sind, wenn der Vertreter z.B. unrichtige Abgabenerklärungen eingereicht hat…
…2009, S 12): "Artikel 143 (1) Die Mitgliedstaaten befreien folgende Umsätze von der Steuer: … d) die Einfuhr von Gegenständen, die von einem Drittgebiet oder einem Drittland aus in einen anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat der Beendigung der Versendung oder Beförderung versandt oder befördert werden…
…der fällige Abgaben der Gesellschaft nicht (oder nicht zur Gänze) entrichten kann, ist im Hinblick auf seine mögliche Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger zumutbar, sich spätestens dann, wenn im Zeitpunkt der Beendigung der Vertretertätigkeit fällige Abgabenschulden unberichtigt aushaften - jene Information zu sichern, die ihm im Falle der…
…eine Abgabenforderung, deren Zahlungstermin in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt, gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, ein Verschulden des Vertreters an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (VwGH 3.7.2003, 2000…
…der fällige Abgaben der Gesellschaft nicht oder nicht zur Gänze entrichten kann, schon im Hinblick auf seine mögliche Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger zumutbar, sich – spätestens dann, wenn im Zeitpunkt der Beendigung der Vertretertätigkeit fällige Abgabenschulden unberichtigt aushaften - jene Informationen zu sichern, die ihm im Falle der…
…Dem Vertreter, der fällige Abgaben der Gesellschaft nicht (oder nicht zur Gänze) entrichten kann, ist schon im Hinblick auf seine mögliche Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger zumutbar, sich - spätestens dann, wenn im Zeitpunkt der Beendigung der Vertretungstätigkeit fällige Abgabenschulden unberichtigt aushaften - jene Informationen zu sichern, die ihm…
…und Erklärungspflichten im Interesse der Abgabenfestsetzung. Erfolgt eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter innerhalb seiner "Funktionsperiode", so fallen ihm die mit der Pflichtverletzung zu verbindenden Haftungsfolgen nach § 9 BAO zur Last. Der Vertreter haftet somit auch für Abgabenausfälle, die nach Beendigung der Vertretertätigkeit eintreten…