…eingehender Prüfung des Zustandes des Apartments ersichtlich war, dass es notwendig war, größere Investitionen für das Apartment zu tätigen, um die Feuchtigkeit und den Schimmel dauerhaft aus den Mauern zu entfernen. Diese mehrfachen Faktoren, die zur vorzeitigen Beendigung der Vermietung vor Erreichung des Gesamtüberschusses durch…
…Tochter der Bf. in allen Jahren vor der Erreichung des Gesamtüberschusses wesentlich mehr Liquidität und (abgesehen von potentiellen Wertsteigerungen, die jedoch kein Argument für eine Vermietungsabsicht sind) auch mehr Gesamtvermögen zur Verfügung gestanden, hätten die Bf. den Kauf, die umfassende Sanierung und die Vermietung der…
…Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten geplant gewesen sei. So habe bereits bei Errichtung der Wohnung ein Darlehensvertrag bei der Bank bestanden, bei der als Darlehensnehmer der Bruder des Beschwerdeführers aufscheine. Auch das Faktum, dass die Übergabe schon vor Erreichen eines Gesamtgewinnes aus der Vermietung…
…einer entsprechenden Planung dieser Vermietung vorgelegen. Die Abgabenbehörde selbst konnte ja außer den tatsächlichen Vermietungserlösen, bisher kein Argument und vor allen Dingen keinerlei Nachweis darüber führen, dass Herr Bf. nicht interessiert war, ein möglichst hohes Ergebnis bei der Vermietung des Objektes A.gasse zu erreichen…
…Die objektive Eignung der Vermietung der gegenständlichen Wohnung zur Erzielung eines Gesamteinnahmenüberschusses innerhalb eines absehbaren Zeitraums ist nicht strittig. Die Bf hat die Vermietung vorzeitig (vor Erzielung eines Gesamtüberschusses) beendet und die Wohnung selbst bezogen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs muss es der Ertragsfähigkeit einer…
…die Vermietung vor Änderung der Bewirtschaftung so zu beurteilen, als würde sie weiterhin ohne Änderung betrieben (BFG 16.08.2016, RV/1100117/2012). Bei vorzeitiger Beendigung der Betätigung obliegt es dem Steuerpflichtigen darzutun, dass seine ursprüngliche Planung darauf gerichtet war, sich bis zum Erreichen eines…
…nachvollziehbar, dass der Verkauf an die Gesellschaft nicht schon im Zeitpunkt des Erwerbs der Wohnungen geplant gewesen ist. Aber auch abseits dieses Verkaufs an die GmbH sind keinerlei Indizien für eine beabsichtigte Beendigung der Vermietung einzelner bzw aller Eigentumswohnungen schon vor Erzielen eines Gesamtüberschusses erkennbar…
…ausführt, dass nicht nur der Notverkauf einer Einkunftsquelle aufgrund eines unbeeinflussbaren Ereignisses einen Beweis für eine geplante Vermietung darstellt (VwGH 24.06.2010, 2006/15/0343). Die Auffassung, "nur" eine Unwägbarkeit könne bei Beendigung der Vermietungstätigkeit vor Erreichen des Gesamtüberschusses "die Beurteilung als Liebhaberei hintanhalten"…
…Absetzung für Abnutzung des Gebäudes von vornherein ausgeklammerte, bzw. erst auf Aufforderung wieder einfügte. Als wesentlichen Grund für die Beendigung der Vermietung vor dem Erreichen eines Gesamtüberschusses der Einnahmen die Werbungskosten nannte der Beschwerdeführer, die Tatsache, dass der Mieter nach dem Ende des mit 31…
…Absetzung für Abnutzung des Gebäudes von vornherein ausgeklammerte, bzw. erst auf Aufforderung wieder einfügte. Als wesentlichen Grund für die Beendigung der Vermietung vor dem Erreichen eines Gesamtüberschusses der Einnahmen die Werbungskosten nannte der Beschwerdeführer, die Tatsache, dass der Mieter nach dem Ende des mit 31…
…Vorbringen der Bf., wonach es bei der vorzeitigen Beendigung der Vermietung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses, darauf ankomme, welche (Vermietungs-)Absicht die Bf. ursprünglich verfolgt habe und sie die Nachweispflicht einer langfristig geplanten Vermietung treffe, ist grundsätzlich beizupflichten, zumal die Übertragung des Mietobjekts vor der Erzielung…
…standen), was nicht für besondere Anstrengungen des Vermieters sprechen würde, die Wohnungen vor Ablauf des absehbaren Zeitraums mit der Absicht eines Gesamtüberschusses zu vermieten. Zudem würde eine von Anfang an bestehende (oder eine Unterbrechung durch) private Nutzung zu einer Beendigung der Betätigung führen, sodass in…
…entsprechenden Planung dieser Vermietung vorgelegen. Die Abgabenbehörde selbst konnte ja außer den tatsächlichen Vermietungserlösen, bisher kein Argument und vor allen Dingen keinerlei Nachweis darüber führen, dass Herr Prof. N**** nicht interessiert war, ein möglichst hohes Ergebnis bei der Vermietung des Objektes X****-gasse zu erreichen…
…dass eine (aufgrund der erstellten Prognoserechnung an und für sich objektiv ertragsfähige ) Vermietung vor Erzielung des Gesamtüberschusses eingestellt werde, nicht automatisch Liebhaberei unterstellt werden könne. Ohne die wirtschaftlichen Probleme der Firma hätte ein vorzeitiger Verkauf nicht stattgefunden und sei auch nie geplant gewesen und es…
…auf § 295a BAO abgeändert und die Einkünfte aus der Vermietung der auch hier beschwerdegegenständlichen Liegenschaften ***1*** und ***2*** nicht anerkannt, da das Vermietungsobjekt vor Erzielen eines Gesamtüberschusses veräußert worden war (Liebhaberei). Als Abänderungsgrund war die Veräußerung des Vermietungsobjektes vor Erzielung eines Gesamtüberschusses angeführt. Dagegen erhob…
…Mitwirkung eines Interessenten vor Erwerb seines Miteigentumsanteiles auf Grund seiner – in dieser Phase – unmaßgeblichen Stellung – unbeachtlich. Daraus folgt aber, dass im Zeitpunkt der Errichtung des Kaufvertrages bereits ein Konzept vorgelegen ist, an das die einzelnen Käufer gebunden waren und daher Gegenstand des Erwerbsvorganges nicht ein…
…ungeachtet der Gründe, die zur Beendigung der Betätigung geführt haben, jedenfalls Liebhaberei vor. Wird eine Betätigung, für die ein Gesamtüberschuss innerhalb des absehbaren Zeitraumes zu erwarten war, vor Erzielen dieses Gesamterfolges beendet, so ist a) für den abgeschlossenen Zeitraum eine Einkunftsquelle anzunehmen, wenn die Vermietung…
…der zitierten Rechtsprechung des VwGH hat der Abgabepflichtige bei Einstellung einer ertragsfähigen Vermietung vor Erreichen eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung…
…absehbaren Zeitraum zu erreichen. Die Einstellung der Vermietung vor Erzielen eines Gesamtüberschusses aufgrund von Unwägbarkeiten habe vom Bf. nicht schlüssig nachvollziehbar dargelegt werden können. Die Beendigung der Vermietung sei daher nicht durch ein nachträglich eingetretenes Ereignis, insbesondere eine Unwägbarkeit, verursacht worden. Des Weiteren gehe aus…
…Aufgabe des Steuerpflichtigen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung erst nachträglich durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben habe. Der Beschwerdeführer habe aus privaten Gründen die Mietobjekte vor Erzielung eines Gesamtüberschusses…