…weil sie als Bedingung des Kaufgeschäftes anzusehen sind. In wessen Namen das Testinstitut beauftragt wurde, ist für die zollwertrechtliche Lösung unerheblich. Wie in dem vom FG Düsseldorf entschiedenen Fall wurden im Streitfall zunächst Muster untersucht und daraufhin überprüft, ob diese den Wünschen des Kunden entsprachen…
…habe und schließe alle Zahlungen ein, die als Bedingung für das Kaufgeschäft über die eingeführten Waren vom Käufer an den Verkäufer oder vom Käufer an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Verkäufers tatsächlich entrichtet werden oder zu entrichten sind. Die Zahlung müsse nicht notwendigerweise…
…und schließt alle Zahlungen ein, die als Bedingung für das Kaufgeschäft über die eingeführten Waren vom Käufer an den Verkäufer oder vom Käufer an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Verkäufers tatsächlich entrichtet werden oder zu entrichten sind. Die Zahlung muss nicht notwendigerweise in…
…habe und schließe alle Zahlungen ein, die als Bedingung für das Kaufgeschäft über die eingeführten Waren vom Käufer an den Verkäufer oder vom Käufer an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Verkäufers tatsächlich entrichtet werden oder zu entrichten sind. Die Zahlung müsse nicht notwendigerweise…
…und schließt alle Zahlungen ein, die als Bedingung für das Kaufgeschäft über die eingeführten Waren vom Käufer an den Verkäufer oder vom Käufer an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Verkäufers tatsächlich entrichtet werden oder zu entrichten sind. Die Zahlung muss nicht notwendigerweise in…
…das Kaufgeschäft sei schlicht und einfach nicht zustande gekommen. Der Bf. habe nie einen Zweifel daran gelassen unter diesen Umständen an einem Ankauf des havarierten Gebrauchtfahrzeuges nicht interessiert zu sein. Die Kaufvertragsurkunde vom 2. November 2010 sei rückwirkend aufgelöst worden bzw. sei die Bedingung des…
…und schließt alle Zahlungen ein, die als Bedingung für das Kaufgeschäft über die eingeführten Waren vom Käufer an den Verkäufer oder vom Käufer an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Verkäufers tatsächlich entrichtet werden oder zu entrichten sind. Die Zahlung muss nicht notwendigerweise in…
…sind, c. Lizenzgebühren für die zu bewertenden Waren, die der Käufer entweder unmittelbar oder mittelbar nach den Bedingungen des Kaufgeschäfts für die zu bewertenden Waren zu zahlen hat, soweit diese Lizenzgebühren nicht im tatsächlich gezahlten oder zu zahlendem Preis enthalten sind, d. der Wert jeglicher…
…Da im konkreten Fall die Sanierungsmaßnahmen nicht Bedingung für das Zustandekommen des Kaufgeschäfts waren, sondern ausschließlich mit der Abwicklung des Unternehmens zusammenhängen, und weiters die Sanierungsleistungen zeitlich vor der steuerfreien Grundstücksveräußerung bezogen wurden, ist der gegenständliche Fall des Verbands nicht mit dem BFG-Erkenntnis vom…
…und schließt alle Zahlungen ein, die als Bedingung für das Kaufgeschäft über die eingeführten Waren vom Käufer an den Verkäufer oder vom Käufer an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Verkäufers tatsächlich entrichtet werden oder zu entrichten sind. Die Zahlung muß nicht notwendigerweise in…
…und schließt alle Zahlungen ein, die als Bedingung für das Kaufgeschäft über die eingeführten Waren vom Käufer an den Verkäufer oder vom Käufer an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Verkäufers tatsächlich entrichtet werden oder zu entrichten sind. Die Zahlung muss nicht notwendigerweise in…
…sind, c. Lizenzgebühren für die zu bewertenden Waren, die der Käufer entweder unmittelbar oder mittelbar nach den Bedingungen des Kaufgeschäfts für die zu bewertenden Waren zu zahlen hat, soweit diese Lizenzgebühren nicht im tatsächlich gezahlten oder zu zahlendem Preis enthalten sind, d. der Wert jeglicher…
…der Grundstücksverkauf somit keine notwendige Bedingung für die Restschuldbefreiung. Dasselbe gilt für den Veräußerer. Diesem wäre es wesentlich lieber gewesen, wenn ihm eine Umschuldung gelungen wäre und er die Liegenschaft hätte behalten können. Damit sind beide in Ihrem Schreiben angeführten Voraussetzungen für die Anwendung des …
…der Grundstücksverkauf somit keine notwendige Bedingung für die Restschuldbefreiung. Dasselbe gilt für den Veräußerer. Diesem wäre es wesentlich lieber gewesen, wenn ihm eine Umschuldung gelungen wäre und er die Liegenschaft hätte behalten können. Damit sind beide in Ihrem Schreiben angeführten Voraussetzungen für die Anwendung des …
…der Grundstücksverkauf somit keine notwendige Bedingung für die Restschuldbefreiung. Dasselbe gilt für den Veräußerer. Diesem wäre es wesentlich lieber gewesen, wenn ihm eine Umschuldung gelungen wäre und er die Liegenschaft hätte behalten können. Damit sind beide in Ihrem Schreiben angeführten Voraussetzungen für die Anwendung des …
…der Liegenschaft als "Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb". Der Kaufpreis ist in halbjährlichen Raten ab 31.3.2016, die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr binnen 14 Tagen ab allseitig beglaubigter Unterfertigung des Vertrages sowie Eintritt der aufschiebenden Bedingung der Flächenwidmung (Pkt. 1.) von der Bf zu entrichten (Punkt 4.)…
…nicht erfüllt werden können. Ermittlungen des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde hätten ergeben, dass die Zollwerte in den streitgegenständlichen Zollanmeldungen zu niedrig angegeben worden wären. Es seien unrichtige Rechnungen mit fiktiven Kaufpreisen verwendet worden. Dabei seien Kaufgeschäfte zwischen der Versenderin Y*** und der Beschwerdeführerin vorgetäuscht worden…
…entrichten hat, und schließt alle Zahlungen ein, die als Bedingung für das Kaufgeschäft über die eingeführten Waren vom Käufer an den Verkäufer oder vom Käufer an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Verkäufers tatsächlich entrichtet werden oder zu entrichten sind (Art. 29 Abs. 3…
…Größe (vgl. VwGH 25.10.2006, 2004/15/0093 u.v.a.). Die brauchbarste Methode für die Feststellung des gemeinen Wertes eines Grundstückes wird der Vergleich mit tatsächlich in zeitlicher Nähe zum Feststellungszeitpunkt erfolgten Kaufgeschäften sein (zB VwGH 22.3.1995, 92/13/0187). Er…
…10 Rz 17; VwGH 17.10.2017, Ro 2015/15/0031). Die brauchbarste Methode für die Feststellung des gemeinen Wertes eines Grundstückes wird der Vergleich mit tatsächlich in zeitlicher Nähe zum Feststellungszeitpunkt erfolgten Kaufgeschäften sein (vgl VwGH 16.12.2014, 2013/16/0168; 22.3…