…Davor waren Sie in Österreich nicht beschäftigt, für Ihre Kinder erhielten Sie laut unseren Ermittlungen Karenzgeld. Weiters geben Sie an, fallweise Bekleidung (Hochzeits- und Ballkleider) für verschiedene Personen angefertigt zu haben. Ein Gewerbe wurde nie angemeldet, auch Einkommensteuererklärungen wurden nicht erstellt und abgegeben, da lt…
…Rechtslage bzw. Judikatur vor Augen zu halten. So fallen Aufwendungen für Ballbesuche und im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (z.B. Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten, Taxikosten, Ballkleidung, etc…) grundsätzlich unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (Doralt, EStG 1988 20, …
…der ***Partei*** ***N*** im Jahr 2017 an ihn verrechnete WK für das Jahr 2016. Zu den Aufwendungen für Veranstaltungsbesuche: Aufwendungen für Ballbesuche und damit im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (zB Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten, Taxikosten, Ballkleidung, Zuwendungen an das Komitee, Bewirtungskosten) werden prinzipiell gemäß …
…Tz 83 f. und die dort zitierte Judikatur). Aufwendungen für Ballbesuche und im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (zB Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten, Taxikosten, Ballkleidung, Zuwendungen an das Komitee, Bewirtungskosten) fallen unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 (VwGH 17.4…
…22. 3. 2011, RV/0694-L/09); • Aufwendungen des StPfl für seinen eigenen Ballbesuch und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten (wie Ballkarte, Taxi, Ballkleidung, Ballspende, eigene und Gästebewirtung) fallen ebenfalls unter das generelle Abzugsverbot der Z 3 (VwGH 22. 1. 1985, 84/14/0035)…