…zu ersetzen sei. Vielmehr sei ein weiterer Bescheid über Gutschriftszinsen bzw Nachforderungszinsen zu erlassen, der den Änderungen des Stammabgabenbescheides Rechnung trage. Die Bagatellgrenze von 50 Euro sei dabei für jeden Anspruchszinsenbescheid gesondert anzuwenden, gleichgültig, ob es sich dabei um Gutschriften oder Nachforderungen handle. Sie wirke…
…2012/15/0062; Ritz, BAO6, § 205 Tz 35 f). Bis zu einem errechneten Zinsbetrag von € 50,00 unterbleibt eine Festsetzung (Bagatellgrenze). Das gilt sowohl für Nachforderungs- als auch für Gutschriftszinsen und soll primär der Verwaltungsökonomie dienen (§ 205 Abs. 2 zweiter Satz BAO). Jeder Abgabenbescheid…
…die den Betrag von Euro 50,00 nicht erreichten. Da der Betrag von Euro 32,59 eindeutig unter dieser Bagatellgrenze liege, sei eine Festsetzung von Anspruchszinsen gesetzeskonform unterblieben. Mit Folgebescheid vom 25.3.2016 sei die Einkommensteuer 2014 mit Euro 6.377,00 festgesetzt worden…
…Ritz, BAO6, § 205 Rz 15). Anspruchszinsen für die Beschwerdeführerin ergaben sich daraus nicht, da der Betrag deutlich unter der Bagatellgrenze von € 50,00 iSd § 205 Abs. 2 BAO blieb. Die € 50-Grenze des § 205 Abs. 2 BAO kann sich aber - wie Bagatellregelungen im…
…Gutschriftszinsenbescheid (unter Beachtung von § 205 Abs. 2 und 5 BAO bzw. der Bagatellgrenze) Rechnung getragen. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat von Amts wegen ein weiterer Zinsenbescheid zu ergehen, ohne dass eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides zu erfolgen hat (VwGH 28.5.2009, 2006/15/0316…
…1 UStG 1994 bezieht, nicht gegen den Willen des Unternehmers angewendet werden. Die 2.900 Euro Bagatellgrenze (Rz 463 zweiter Satz) ist jedoch zu beachten. Will der Unternehmer die Liebhabereivermutung nach Rz 463 erster Satz nicht anwenden, bedarf es keiner gesonderten Erklärung gegenüber dem Finanzamt…
…gegeben. Die Festsetzung des Altlastenbeitrages für 200 Tonnen Bodenaushubmaterial für das 2. Quartal 2011 entfällt ersatzlos. Ein Säumniszuschlag und ein Verspätungszuschlag ist für das 2. Quartal 2011 wegen der Bagatellgrenze (50 Euro) in den §§ 217 Abs 10 und 135 BAO nicht festzusetzen. Die Abgabenfestsetzung für…
…12.2015 wurden zusätzliche, bisher nicht berücksichtigte Werbungskosten in Abzug gebracht, was zu einer Abgabengutschrift im Betrag von 678,47 führte. Weder der Bescheid vom 16.02.2015 noch die Beschwerdevorentscheidung vom 14.12.2015 führten - mangels Überschreitung der Bagatellgrenze des § 205 Abs. 2 BAO …
…Vater Grundstücke im (einfachen) Einheitswert von 145,35 Euro übergeben. Als Gegenleistung verpflichtete sich der Bf. zur Bezahlung von 1.000 Euro. Damit liegt die Gegenleistung unter der Bagatellgrenze des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. a GrEStG 1987. Da im vorliegenden Fall keine Selbstberechnung…
…des Differenzbetrages der nun neu festgesetzten Einkommensteuer nach Gegenüberstellung mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe zu erfolgen hat. Demnach haben wir den Differenzbetrag wie folgt verzinst: [Grafik] Da die Gutschriftszinsen (€ 41,06) die Bagatellgrenze von 50 Euro nicht überschreiten, unterbleibt eine Festsetzung." 4…
…Folge: Beschwerdeführer: Bf) im Erst-Einkommensteuerbescheid 2015 (ESt 2015) vom 15.1.2021 mit einer Gutschrift von € 835,00 ergab sich keine Festsetzung von Anspruchszinsen, weil diese mit ca. 46,00 € unter der Bagatellgrenze des § 205 Abs. 2 BAO (€ 50,00) blieben…
…Bescheid vom 1.9.2017 setzte die belangte Behörde gegenüber der Beschwerdeführerin betreffend das Jahr 2015 hinsichtlich des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag einen Säumniszuschlag in Höhe von 0,00 Euro fest (Bagatellgrenze). Mit Beschwerde vom 31.10.2017 bekämpfte die Beschwerdeführerin die genannten Festsetzungen: [Grafik]  …
…zu den Dienstgeberbeiträgen 2011-2014 jeweils unter 2.500,00 Euro blieben, erreichten auch die daraus zu errechnenden Säumniszuschläge (2% gemäß § 217 Abs 2 BAO) nicht die gesetzlich festgelegte Bagatellgrenze von 50,00 Euro und waren somit gemäß § 217 Abs. 10 BAO auch nicht festzusetzen…
…drei original ***1***-Produkte. Für dieses Preisausschreiben führte die Bf., keine Selbstberechnung der Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs.3 GSpG durch, mit der Begründung, die Bagatellgrenze des § 58 Abs.3 GSpG sei nicht überschritten worden. Als Bemessungsgrundlage dafür zog die Bf. die, in Österreich tatsächlich verlosten…
…€ 250.000,00. Für dieses Preisausschreiben führte die Bf., keine Selbstberechnung der Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs.3 GSpG durch, mit der Begründung, die Bagatellgrenze des § 58 Abs.3 GSpG sei nicht überschritten worden. Als Bemessungsgrundlage dafür zog die Bf. die, in Österreich tatsächlich ausgegebenen…
…38). Der Verspätungszuschlagsbescheid für 2017 war folglich entsprechend zu ändern. Für 2016 würde sich ein Zuschlag von 40,46 (8% von € 505,69) errechnen. Da mit diesem Betrag die Bagatellgrenze nach § 135 BAO (letzter Satz) nicht erreicht wird, war von einer Festsetzung abzusehen; der…
…somit rund eineinhalb Monate verspätet entrichtet. Diese Säumnis führte zu keiner Festsetzung eines Säumniszuschlages, da die Bagatellgrenze des § 217 Abs. 10 BAO in Höhe von 50 € nicht erreicht wurde. Am 29.1.2019 langte beim Finanzamt die Erklärung der Beschwerdeführerin zur Arbeitnehmerveranlagung 2018 ein…
…nicht vor, da in den vorangegangen 6 Monaten die Lohnabgaben für 12/2015 verspätet entrichtet wurden, wobei ein Säumniszuschlag aufgrund geringer Bemessungsgrundlage (Bagatellgrenze € 50,--) nicht festgesetzt wurde. Daraufhin stellte die Bf durch ihre ausgewiesene Vertreterin mit Anbringen vom 22. Mai 2016 einen Antrag gem. …
…überschritten. Im gegenständlichen Fall käme bei monatlicher Berechnung ein Säumniszuschlag von § 14,72 p.M. heraus. Dieser liege aber eindeutig unter der Bagatellgrenze. Konkret für das gegenständliche Verfahren würde das jedoch bedeuten, dass nicht 5 Abgabenbescheide für den DB vorliegen würden, sondern 60 einzelne Bescheide…
…Bemessungsgrundlagen für die Anspruchszinsen geändert. Dieser Umstand hätte bereits in die Beschwerdevorentscheidung einfließen müssen. Die Bagatellgrenze von 50,00 Euro wäre in diesem Fall nicht zu berücksichtigen gewesen. Dazu verwies er auf die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 5.4.2007, RV/0040-I/07…