…Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (Rechtshilfevertrag, BGBl 249/1955) werden Zustellungen im Rahmen der Rechtshilfe entweder durch ein mit Datum versehenes und beglaubigtes Empfangsbekenntnis des Empfängers oder durch ein Zeugnis des ersuchten Finanzamtes nachgewiesen, aus dem sich die Tatsache…
…Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (Rechtshilfevertrag, BGBl 249/1955) werden Zustellungen im Rahmen der Rechtshilfe entweder durch ein mit Datum versehenes und beglaubigtes Empfangsbekenntnis des Empfängers oder durch ein Zeugnis des ersuchten Finanzamtes nachgewiesen, aus dem sich die Tatsache…
…Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (Rechtshilfevertrag, BGBl 249/1955) werden Zustellungen im Rahmen der Rechtshilfe entweder durch ein mit Datum versehenes und beglaubigtes Empfangsbekenntnis des Empfängers oder durch ein Zeugnis des ersuchten Finanzamtes nachgewiesen, aus dem sich die Tatsache…
…um Zurücknahme der offenen Beschwerde ist unbeantwortet geblieben. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Der oben genannte Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954 (ratifiziert´am 26. November 1955), BGBl. 1955/249 idmF, lautet auszugsweise: "I…
…11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl Nr. 249/1955, anerkannt und für vollstreckbar erklärt wurde, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
…Art. 3 Abs. 2 des Schlußprotokolles zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955, an die österreichische Finanzverwaltung. Nach dieser Auskunft sei von der deutschen Abgabenbehörde im Zuge einer Betriebsprüfung festgestellt worden, dass…
…Z 2 EStG 1988 die Tierzucht und Tierhaltung, soweit sie die Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetztes 1955 (BGBl. I Nr. 148/1955), wie die Beschwerdeführerin erfüllt, zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Dies wurde sogar vom Prüfer bei der Prüfung…
…Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955, erwähnten öffentlichen Abgaben, die von einer Gemeinde erhoben wird. Es ist daher die Frage der Rechtmäßigkeit der Zustellung nach diesem Vertrag und nicht nach dem Amts- und Rechtshilfevertrag BGBl. Nr…
…dem Wiener Parkometergesetz zu entrichtenden Abgabe handelt es sich um eine der in Art. 1 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955, erwähnten öffentlichen Abgaben, die von einer Gemeinde erhoben wird (vgl…
…wesentlichen Merkmalen (Sinn und Zweck, Berechnungsgrundlage und Voraussetzung für die Gewährung sowie die Leistungsberechtigten) übereinstimmen (OGH 20.2.2018, 10 Ob S 149/17k). Die österreichische Familienbeihilfe soll laut Gesetzesmaterialien zum FLAG 1955 BGBl. 1955/18 einen Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung, die die Ernährung, Bekleidung…
…Bf. sinngemäß, dass beim Erdgeschoss die offene Fläche Eingangstür (1,65 m x 3,00 m) abzuziehen sei und sich die Kubatur für das Erdgeschoss mit 723,64 m3 (Fläche 249,53 m2 x 2,9 m Geschosshöhe) ergebe. Weiters wiesen die Bf. darauf hin…
…Gasse1. Die gegenständlichen Wohnungen werden zu Wohnzwecken unbefristet und das Geschäftslokal zu gewerblichen Zwecken befristet vermietet. Die Mietwohnungen in dem vor dem 9.5.1945 errichteten Gebäude gelten daher als Altbauten im Sinne des MRG und unterliegen dem Vollanwendungsbereich des MRG. Es gelten daher die…
…eingereicht. 2013 wurde von Herrn Bf die Gesellschaft S GmbH gegründet. In diese Firma wurde die Liegenschaft bereits mit einem Wert von 3,433.195,00 € eingebracht, der Teilungsplan wird Nachtrag des Gesellschaftsvertrages. Die Bewertung der Liegenschaft im Grundvermögen zum 1.1.2013 erfolgte…
…Dezember 2012 nunmehr gegenüber dem Geschenkgeber A gemäß § 8 Abs. 1 ErbStG (Steuerklasse V) mit 18 % vom steuerpflichtigen Erwerb von € 23.249 zuzüglich gemäß § 8 Abs. 4 ErbStG mit 3,5 % vom steuerlich maßgeblichen Wert des übergebenen Grundstücksanteiles von € 23.359 die Schenkungssteuer…
…1,1657 ha als Forst ausgewiesen sind. Das GrdSt. Nr. 11: KG 0 LN im Ausmaß von 0,2490 ha sowie die Flächen der EZ 1: Wald sind im LN Akt 05. erfasst. Auf Grund der objektiven Merkmale Erschließung, Widmung und Lage ist aus Sicht…
…Beschwerdeführerin, kurz Bf.) Beträge iHv € 85.133,87, iHv € 3.326,26 und iHv € 2.690,12 (insgesamt also € 91.150,25) als Bezugsberechtigte sowie ein Betrag iHv 23.249,84 als Polizzeninhaberin ausbezahlt wurden. Mit Schreiben vom 23. Juni 2008…
…Rechte und Pflichten der übergebenden Partei als neue persönliche Schuldnerin an deren Stelle in das Schuldverhältnis einzutreten. Zu Gebührenbemessungszwecken wird festgestellt, dass das vorstehende Darlehen im Jahre 1997, mit einem Betrage von € 31.249,32, in Worten: Euro einunddreißigtausendzweihundertneunundvierzig und zweiunddreißig Cents, zugezählt wurde…
…schriftlichen Erledigungen, …, durch Zustellung. Gemäß § 186 Abs. 1 und Abs. 2 BAO sind die Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten oder Untereinheiten im Sinne des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148, gesondert festzustellen, wenn und soweit diese Feststellung für die Geltendmachung von Abgabenansprüchen von Bedeutung ist. Wenn…
…genutzte Flächen | 14,8033 ha | 384,00 | 5.684,47 | Forstwirtschaftlich genutzte Flächen | 5,7969 ha | 155,00 | 898,52 | Zwischensumme | | | 6.582,99 | Summe gesamt | | | 6.582,99 |…
…€ | Umsätze (Bauleistungen) KZ 021 | 590.949,92 € | Jahr 2013 | Steuerbarer Umsatz KZ 000 | 1.966.249,77 € | Umsätze (Bauleistungen) KZ 021 | 688.761,45 € Die Umsätze im Prüfungszeitraum sind somit nicht höher (sondern zum…