Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des ZA Linz Wels vom 27.2.2009, betreffend Verfügungsverbot zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
Der Bf. hat im September 2009 mit dem Handel von Diesel begonnen und diesen Handel wiederum Ende Dezember 2009 beendet. Der Diesel wurde vom Bf. bei der Fa. M in Wien bestellt. Der von dieser Fa. an den Bf. verkaufte bzw. verrechnete Diesel befand sich…
…24.5.2016, wonach der Bf. ersucht wurde, die Rentenverfügung AHV-Liechtenstein, den Jahreslohnzettel AB AG und die Auszahlungsverfügung der XYZ H (Pensionskasse) vorzulegen; siehe in diesem Zusammenhang auch die vom Bf. am 3.6.2016 übermittelten Unterlagen (Schreiben der Pensionskasse betr. vorobligatorische Beiträge, Leistungsabrechnungen…
Bei der Stiftung Auffangeinrichtung könne nur der obligatorische Teil (der sogenannte "BVG-Lohn") versichert werden. Eine Weiterführung des Überobligatoriums sei kraft Gesetzes nicht möglich, weshalb der vor der Arbeitslosigkeit angesparte überobligatorische Teil sich nicht mehr rentenbildend auswirke. Damit sei eine freiwillige Versicherung des Alters bei…
…die bei den LE eingesehen oder erworben werden kann. Andere Gewinnveröffentlichungen erfolgen hingegen ohne Gewähr. Zur Geltendmachung des Gewinnanspruchs ist die Rücksendung des Loses/Loszertifikats oder der formellen Auszahlungsverfügung erforderlich, die der schriftlichen Gewinnbenachrichtigung des LE beiliegt. Abhängig von der Höhe des Geldgewinnes wird dieser…
…der Zufluss verwirklicht. Dies wird etwa dann anzunehmen sein, wenn der Schuldner dem Gläubiger eine Auszahlungsverfügung in die Hand gibt, mit der dieser jederzeit bei ihm (zB bei der Betriebskasse) oder bei der kontoführenden Bank das Geld abholen kann (VwGH 20.9.1988, 88/14…
…anzunehmen. Der Gläubiger könne insbesondere dann jederzeit über die Forderung verfügen, wenn ihm der Schuldner eine Auszahlungsverfügung in die Hand gegeben hätte oder bei Benachrichtigung des Berechtigten über die jederzeit behebbare Gutbuchung auf einem Verrechnungskonto. Eine Gutschrift begründe unter anderem aber dann keinen Zufluss, wenn…
…als Gutschriftempfänger aufwiesen, deutlich dar, dass eine Barzahlung an den Bf., bzw. eine Auszahlungsverfügung weder bewiesen noch glaubhaft gemacht werden konnte. Demnach war davon auszugehen, dass der Bf. über die strittigen Geldbeträge rechtlich, wirtschaftlich und tatsächlich nicht verfügen konnte. An dieser Beurteilung ändert im Sinne…
…D GmbH, bei der der Abgabepflichtige die Funktion des Geschäftsführers ausübt. Aufgrund dieser Auszahlungsverfügung wurden die Entschädigungen von der C GmbH in der Gewinnermittlung des Jahres 2006 als Einnahme erfasst. Die Einnahmen aus dieser Tätigkeit sind Funktionsgebühren iSd § 29 Z 4 EStG. Funktionsgebühren, die mit…
…kann im anhängigen Verfahren dahingestellt bleiben. Entscheidend ist, dass es für die Feststellung sowohl von Einzahlungen als auch von Auszahlungsverfügungen des Bf im Verfahrenszeitraum an belastbaren Anhaltspunkten im Ermittlungsergebnis fehlt. Zugleich mangelt es an einem Nachweis für den vom VwGH geforderten Willensentschluss des Bf zur…
Das Bundesfinanzgericht kann auch nicht der vom Finanzamt L (im Hinblick auf den strittigen Zuflusszeitpunkt der Freizügigkeitsleistung) vorgebrachten Argumentation beitreten, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf. allenfalls bereits seit der Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde nicht mehr in der Schweiz befunden habe; diese Abmeldung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 11. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Oktober 2024 betreffend Pfändung einer Geldforderung, Steuernummer ***Bf StNr***, zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***Ri***, die beisitzende Richterin ***bRi*** sowie die fachkundigen Laienrichterinnen Mst.in ***L1*** und ***L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. Graz über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 04.10.2019 betreffend Verfügungsverbot über gepfändete Forderungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. August 2021 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 7. Juli 2021, Zl. 700000/05154/31/2012, betreffend die Pfändung einer Geldforderung zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache XY GmbH, Adresse1, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Franzensbrückenstraße 5/DG, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 31.08.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 18.08.2016…
Dr.Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Prosen in der Beschwerdesache des Herrn Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 20. März 2013, betreffend Pfändung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Karl Kittinger in der Beschwerdesache N.N., Adresse1, über die Beschwerde vom 27.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 20.06.2016, St.Nr. 123, betreffend Pfändung einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin ***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LRi1*** und ***LRi2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Rechtsanwälte GesbR, über die Beschwerde vom 25. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…