…entrichtenden Eingabengebühren von 240,00 Euro ergeben sich aus § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und § 24a Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985. Die belangte Behörde ist nicht Partei des Verfahrens betreffend Gewährung der Verfahrenshilfe, ihr steht daher kein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss zu (vgl. BFG 24.10.2016, VH/7500138/2016…
…behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung eines Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Abweisung nach § 212a Abs. 2 lit. a BAO kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte…
…sei. Eine Bescheidbeschwerde sei nur dann "wenig erfolgversprechend", wenn die Erfolglosigkeit objektiv und ex ante betrachtet offenkundig, die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels also für jede mit der Sache vertraute, urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei. Im vorliegenden Fall stehe dem Beschwerdevorbringen weder eine klar verbindliche…
…Judikaturänderung des VwGH auf die Glückspielabgabe in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht geklärt sei, weshalb von einer offenkundigen Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels keine Rede sein könne. Aus diesen Gründen könne es zu einer Herabsetzung der Abgabenschuld, welche die Bemessungsgrundlage der Aussetzungszinsen bildet, kommen. Zudem sei das Rechtsmittel…
…Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte, urteilsfähige und objektiv urteilende Person in Betracht (VwGH 17.05.2001, 2000/16/0383; VwGH 09.08.2001, 2001/16/0393). Eine Aussetzung wäre nur dann nicht zu bewilligen, wenn die Beschwerde nach Lage des…
…Judikaturänderung des VwGH auf die GSpA in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht geklärt sei, weshalb von einer offenkundigen Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels keine Rede sein könne. Aus diesen Gründen könne es zu einer Herabsetzung der Abgabenschuld, welche die Bemessungsgrundlage der Aussetzungszinsen bildet, kommen. Zudem sei das Rechtsmittel…
…nicht zu bewilligen soweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Der VwGH vertritt, dass eine Abweisung nur dann in Betracht kommt, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige…
…wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist (Stoll, BAO-Kommentar, 2273). Ungeachtet der Frage, ob eine Abweisung eines Antrags nach § 212a nur bei "offenkundiger Erfolglosigkeit" (im Sinne von offenkundiger Aussichtslosigkeit) in Betracht…
…soweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Eine Abweisung kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist (VwGH…
…Bescheidbeschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Der VwGH führte im Erkenntnis vom 17.5.2001, 2000/16/0383 aus, dass eine Abweisung nur dann in Betracht kommt, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit…
…Rechtsanwaltes. Da seitens des Bf. offensichtlich keine Reaktion auf das Schreiben vom 07.03.2013 gekommen war, wäre eine Erinnerung oder Nachfrage durchaus angezeigt gewesen. Dies auch dann, wenn der Rechtsanwalt in diesem Schreiben auf die voraussichtliche Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels hingewiesen hatte und der Bf…
…0383, wonach eine Abweisung nur dann in Betracht kommt, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Eine Bescheidbeschwerde ist zB nicht erfolgversprechend, wenn sie gemäß …
…Abgaben im Ausmaß von 260.967,75 Euro. Eine Abweisung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende…
…Jänner 2019. Der Beschwerdeführer, vertreten durch ***Vt***, brachte in diesen vor, eine Abweisung wegen geringer Erfolgsaussichten komme nur in Betracht, wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels offenkundig sei. Dies sei nicht gegeben, die Beschwerde enthalte verschiedene Vorbringen, die geeignet seien, eine betragsmäßige Auswirkung bzw. zumindest einen…
…0383 wonach eine Abweisung nur dann in Betracht kommt, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Nach § 248 BAO kann der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet…
…im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. c BAO gerichtet war. Wie dem Rechtssatz zu RV/5101656/2014 zu entnehmen ist, ist lt. Verwaltungsgerichtshof eine Aussetzung der Einhebung dann abzuweisen, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede…
…auszugsweise wie folgt: "Mit Schreiben vom 12. Dezember 2024 wurden Sie aufgefordert eine Vollmacht vorzulegen, aus welcher das Vertretungsverhältnis durch ***Einschreiter***, sowie die Berechtigung zur Einbringung des Rechtsmittels im Verwaltungsstrafverfahrens hervorgeht. Sie haben dazu keine Stellung genommen, ebenso wurde keine Vollmacht übermittelt. Da Herr ***Einschreiter***…
…gesicherte Erfahrungstatsachen oder auf eine längerwährend unbeanstandet geübte Verwaltungspraxis stütze. Die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels sei offenkundig, wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei (VwGH 17.5.2001, 2000/16/0383). Die Bf bzw…
…mehrerer Passagen aus dem Erkenntnis des VfGH vom 15.10.2016, E 945/2016 ua (Seiten 3 ff des bekämpften Bescheides), spreche nicht für die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels, da der VfGH nicht die Rechtmäßigkeit von Glücksspielabgaben zu beurteilen gehabt habe, sondern lediglich jene des Monopols…
…Für das Aussetzungsverfahren ist jedenfalls nicht von einer Aussichtslosigkeit bzw. geringen Erfolgswahrscheinlichkeit der Beschwerden auszugehen Dies wäre nur der Fall, wenn die Erfolglosigkeit offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist…