RIS AI
4 Treffer1525 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7101638/2018Begünstigter Herstellungsaufwand für bautechnische Umgestaltung von Mietgegenständen/Liebhaberei Vermietung Ferienhaus wegen eines nicht erzielbaren Gesamtüberschusses
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.08.2019Teil 2/2

…kommt. Als Beispiele nennt Laudacher aaO, Rz 98 ff, etwa das Anstreichen der Fassade (ohne Erneuerung des Außenputzes); Ausmalarbeiten; laufende Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten, sowie Maßnahmen zur Schadensbeseitigung nach Ereignissen höherer Gewalt (Dacherneuerung). Fallen derartige Erhaltungs- und Herstellungswendungen im Zuge einer (einheitlichen) Baumaßnahme gemeinsam an, und…

BFG RV/1100117/2012Ertrags- und umsatzsteuerliche Relevanz einer Vermietungstätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.08.2016Teil 2/2

…der Bf. als Vermieter offenbar lediglich die Kosten für jene Aufwendungen zu tragen, die im Rahmen der Erhaltung der dem Mieter zum ausschließlichen Gebrauch überlassenen Räumlichkeiten auch bei ordnungsgemäßer Nutzung nach einem gewissen Zeitablauf anfallen (Ersatz von elektrischen Geräten, Ausmalarbeiten, etc.; siehe dazu Pkt. 5…

BFG RV/5100863/2018Liebhaberei bei vorzeitiger Auflösung des Mietverhältnisses
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2018

…hätte müssen, bringt nichts für ihr Beschwerdevorbringen, da ihr diese Option ohne eigenen Aufwand zur Verfügung gestanden wäre durch Ausnützen der vom Mieter gelegten Kaution: sie hätte damit die Kosten der Ausmalarbeiten und intensiven Holzreinigung zur eventuellen Geruchsneutralisierung bestreiten können. Es ist dazu festzuhalten, dass…

BFG RV/2101044/2016Abgrenzung Instandsetzung/Instandhaltung (hier: Gewölbeunterfangung im Keller bzw. Malerarbeiten)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.11.2016

…vormaliger Privatnutzung - erstmals für Zwecke der Vermietung genutzt wird. Dies gilt grundsätzlich auch für das Ausmalen von Wohnräumen. Eine andere Beurteilung greift jedoch Platz, soweit es sich um Ausmalarbeiten handelt, die als Folge einer umfassenden Sanierung bzw. eines als Instandsetzung anzusehenden Umbaues zwingend vorzunehmen sind…