…tatsächlich Bescheidadressat ist bzw an wen die Abgabenbehörde die bescheidmäßige Erledigung tatsächlich richten wollte (***D GmbH*** oder die ***X Wirtschaftstreuhand GmbH*** oder ***Rechtsanwalt x *** als Insolvenzvertreter der ***D GmbH***). Wie ausgeführt kann bei Zweifeln über den Inhalt des Spruches die Begründung als Auslegungshilfe herangezogen werden…
…mangels eigenständiger Begriffsdefinition in § 10 Abs. 1 Nr. 1 UStDV als Auslegungshilfe zu berücksichtigen sind. Dass der CMR-Frachtbrief dem "Nachweis des Beförderungsvertrages und der Übernahme des Gutes durch den Frachtführer" dient (so BMF-Schreiben in BStBl I 2009, 60 Rz 37; Beschluss des FG…
…beschrieben. Die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vorgenommene Einreihung sei nicht begründet worden, es seien lediglich Auslegungshilfen und Erläuterungen aufgezählt worden und auf den Untersuchungsbefund der Technischen Untersuchungsanstalt verwiesen worden. Betreffend den Untersuchungsbefund sei das Parteiengehör massiv verletzt worden und keine Einsicht in diesen gewährt worden…
…Auswirkungen") oder im COFAG-NoAG ("Gewährung von finanziellen Maßnahmen einschließlich von Haftungen und Garantien zugunsten von Unternehmen ….. im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen") seien als Auslegungshilfe heranzuziehen; diese nehmen insofern Bezug auf EU-Recht…
…betriebliche Strukturen schaffen. Der Betriebsbegriff der angeführten Normen steht im Einklang mit der steuerrechtlichen Begriffsbestimmung eines Betriebes. Es sind daher Literatur und Rechtsprechung zu § 24 EStG 1988 als Auslegungshilfe heranzuziehen (Gaggl/Sander, NeuFöG (2008), Rz 14 f). Die Veräußerung eines Betriebs im Ganzen liegt vor…
…und Steuerverwaltungen (OECD-VPL) entwickelt, welche in der Fassung des Updates 2010 auf die gegenständliche Fragestellung anwendbar ist. In Kapitel II der OECD-VPL 2010 wurden alle von der OECD im Wesentlichen als Auslegungshilfe zu den DBA entwickelten Verrechnungspreismethoden zusammengefasst. Teil 2 (Z 2.12…
…5.2018, Ro 2017/15/0020). Der Betriebsbegriff des NeuFöG und der Neugründungs-Förderungsverordnung steht im Einklang mit der steuerrechtlichen Begriffsbestimmung eines Betriebs. Es können daher Literatur und Rechtsprechung zu § 24 EStG 1988 als Auslegungshilfe herangezogen (vgl Gaggl/Sander, NeuFöG [2008], Rz 14f). Die Frage…
…2002/13/0079; VwGH 2.6.2004, 2001/13/0160). Die Ausführungen im zitierten Leitfaden der Europäischen Kommission sind für die Gerichte zwar nicht verbindlich, können jedoch als Auslegungshilfe herangezogen werden. Demnach ist der Begriff "ohne Unterbrechung" in Art. 30 Abs. 2 des Austrittsabkommens flexibel…
…BMASK) herausgegebenen "Lohnschutzrechtlichen Bestimmungen des AVRAG" (LSDB-Richtlinien 2015) orientiert hat, so ist zu entgegnen, dass die Richtlinien (BMASK 462.203/0006-VII/B/9/2015) nur eine Auslegungshilfe darstellen, aber rechtlich nicht verbindlich sind. Darüberhinaus findet sich in der Rz 24 die eindeutige Aussage…
…im Übrigen durch den Ansatz des Mehrwertsteuerausschusses bestätigt, eines nach Art. 398 dieser Richtlinie eingesetzten beratenden Ausschusses, dessen Leitlinien zwar nicht verbindlich sind, aber doch als Auslegungshilfe zur Mehrwertsteuerrichtlinie dienen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 8. Oktober 2020, Weindel Logistik Service, C-621/19…
…EAS des Bundesministeriums für Finanzen (z.B. 3393, 971) hätten sich bis dato auf das OECD-Musterabkommen gestützt. EAS würden aus Sicht des BMF`s Auslegungshilfen darstellen. Bis zum 1.6.2022, als das EAS 3436 ergangen sei, wäre es für den Steuerpflichtigen und somit…
…Steuergesetzes (vgl Stoll, BAO-Kommentar 221). Die solcherart gewonnene Auslegungshilfe darf daher nicht ohne Rücksicht auf das jeweilige Normverständnis den zu entscheidenden Sachverhalt inhaltlich vorprägen, sondern hat diesen vielmehr gerade anhand des zugrundeliegenden Normzwecks einer entsprechenden Beurteilung zuzuführen (vgl VwGH 20.2.2008, 2006/15…
…im Übrigen durch den Ansatz des Mehrwertsteuerausschusses bestätigt, eines nach Art. 398 dieser Richtlinie eingesetzten beratenden Ausschusses, dessen Leitlinien zwar nicht verbindlich sind, aber doch als Auslegungshilfe zur Mehrwertsteuerrichtlinie dienen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 8. Oktober 2020, Weindel Logistik Service, C-621/19…
…im Übrigen durch den Ansatz des Mehrwertsteuerausschusses bestätigt, eines nach Art. 398 dieser Richtlinie eingesetzten beratenden Ausschusses, dessen Leitlinien zwar nicht verbindlich sind, aber doch als Auslegungshilfe zur Mehrwertsteuerrichtlinie dienen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 8. Oktober 2020, Weindel Logistik Service, C-621/19…
…durch den Ansatz des Mehrwertsteuerausschusses bestätigt, eines nach Art. 398 dieser Richtlinie eingesetzten beratenden Ausschusses, dessen Leitlinien zwar nicht verbindlich sind, aber doch als Auslegungshilfe zur Mehrwertsteuerrichtlinie dienen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 8. Oktober 2020, Weindel Logistik Service, C-621/19 nicht veröffentlicht…
…Übrigen durch den Ansatz des Mehrwertsteuerausschusses bestätigt, eines nach Art. 398 dieser Richtlinie eingesetzten beratenden Ausschusses, dessen Leitlinien zwar nicht verbindlich sind, aber doch als Auslegungshilfe zur Mehrwertsteuerrichtlinie dienen (vgl. in diesem Sinne EuGH Beschluss vom 8. Oktober 2020, C-621/19, Weindel Logistik Service…
…im Übrigen durch den Ansatz des Mehrwertsteuerausschusses bestätigt, eines nach Art. 398 dieser Richtlinie eingesetzten beratenden Ausschusses, dessen Leitlinien zwar nicht verbindlich sind, aber doch als Auslegungshilfe zur Mehrwertsteuerrichtlinie dienen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 8. Oktober 2020, Weindel Logistik Service, C-621/19…
…im Übrigen durch den Ansatz des Mehrwertsteuerausschusses bestätigt, eines nach Art. 398 dieser Richtlinie eingesetzten beratenden Ausschusses, dessen Leitlinien zwar nicht verbindlich sind, aber doch als Auslegungshilfe zur Mehrwertsteuerrichtlinie dienen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 8. Oktober 2020, Weindel Logistik Service, C-621/19…
…im Übrigen durch den Ansatz des Mehrwertsteuerausschusses bestätigt, eines nach Art. 398 dieser Richtlinie eingesetzten beratenden Ausschusses, dessen Leitlinien zwar nicht verbindlich sind, aber doch als Auslegungshilfe zur Mehrwertsteuerrichtlinie dienen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 8. Oktober 2020, Weindel Logistik Service, C-621/19…
…im Übrigen durch den Ansatz des Mehrwertsteuerausschusses bestätigt, eines nach Art. 398 dieser Richtlinie eingesetzten beratenden Ausschusses, dessen Leitlinien zwar nicht verbindlich sind, aber doch als Auslegungshilfe zur Mehrwertsteuerrichtlinie dienen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 8. Oktober 2020, Weindel Logistik Service, C-621/19…