…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbarem Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbarem Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbarem Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbaren Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbaren Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbaren Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbaren Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbaren Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Regelung) in unauflösbaren Widerspruch. Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach ständiger…
…historische (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch eine teleologische Interpretation (nach dem Sinn und Zweck der Bestimmung). Die teleologische Interpretation ist jedoch für die Auslegung der Steuerrechtsnormen nach der Rsp des VwGH vorrangig zu beachten“. 1.3. Zur systematischen Stellung des §…
…und zwar auch dann, wenn die entsprechenden Beitragszahlungen zu Unrecht als WK berücksichtigt wurden (s UFS 18.1.11, RV/0207-F/09). Bendlinger/Kofler, Internationales Steuerrecht, Art. 18, Tz 706 ist folgendes zu entnehmen: In Deutschland haben sich die OFD Rheinland und Münster darauf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Name1 als Erbe nach Name2, Adresse, vertreten durch Stb.GmbH., Anschrift, über die Beschwerde vom 02.03.2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt WR, je vom 02.02…
…die Steuerbefreiungsvoraussetzungen nach luxemburgischem Steuerrecht für Beteiligungserträge (Dividenden, Veräußerungsgewinne) lägen daher vor. Diese Rechtsmeinung der zuständigen Steuerbehörde habe diese auch den Steuerbescheiden für die Jahre 2007 und 2008 zugrunde gelegt. Sie stelle damit die maßgebliche Erkenntnisquelle über den Inhalt und die Auslegung des ausländischen Rechts…
…W vom Bf und seiner Familie auch noch im Sommer 2012 genutzt wurde, wird vom Gericht - wie ausgeführt - ohnehin nicht angezweifelt. Für die steuerrechtliche Beurteilung des ggst Falles ist die Beantwortung der Frage, ob denn eine Überschneidung von Hauptwohnsitzzeiten mit jenen der Innehabung des erworbenen…
…cit., sondern wurde am 15. März 2022 die abweisende Beschwerdevorentscheidung erlassen. Darin wurde, neben neuerlichen Ausführungen iZm dem Neuerungstatbestand, die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme in verfassungskonformer Auslegung des § 303 Abs. 1 BAO in Abrede gestellt. Die dazu in der Beschwerde zitierten hg. Entscheidungen hätten, bei grundsätzlich…
…Festsetzung gem. § 201 BAO zu erfolgen habe. 1.5. Die Beschwerde vom 3. Mai 2019 bezeichnet in der Begründung als Streitgegenstand die Auslegung des Begriffes "aller erzielbaren Einsätze" in § 58 Abs. 2 GSpG. Es handle sich bei dieser Wortfolge um einen unbestimmten Begriff, da er…
…Ob bei ***Bf*** durch die Verfügung ein steuerrechtlicher Zufluss vorliegt oder nicht obliegt nicht der Beurteilung von ***I-4*** und ***I-1***. Darüber hinaus ist bei Würdigung dieser "Eidesstättigen Erklärung" Folgendes zu berücksichtigen: Zum einen stammt die Erklärung vom 12.2.2015 und nicht aus…
…dienen im Wesentlichen dazu, um gegenständlich aufzuzeigen, dass im Rahmen der von der Speditionsfirma getätigten Abfertigungen zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender innergemeinschaftlicher steuerbefreiender Lieferung (Zollverfahren 4200) ihre Bediensteten weder in betrügerischer Absicht, noch mit offensichtlicher (grober) Fahrlässigkeit gehandelt hätten. Der Ausschluss der…
…besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen wird; Gleiches gilt…
…16/0286-0289; VwGH 28.2.2008, 2006/16/0129; VwGH 29.7.2020, Ra 2020/13/0046). Allerdings ist das Erklärte der Auslegung dann zugänglich, wenn eine Undeutlichkeit vorliegt (VwGH 16.7.1996, 95/14/0148; VwGH 29.7.2010, 2009/15/0152; VwGH…