…Glücksspiel, kurz FA) mehrere Verträge an und führte dazu ua. Folgendes aus: "Das ursprüngliche Vertragswerk (per 1. Feber 2010) wurde mit einer so genannten Auslandsurkunde begründet – mit 19. Februar 2010 wurde allerdings unsers Erachtens eine rechtsbezeugende Urkunde (Ratification and Agreement, siehe Beilage 4) erzeugt. Daher…
…den Rechtsgeschäftsgebühren sollten eigentlich Rechtsgeschäfte besteuert werden. Durch die Gesetzestechnik werden aber eigentlich Urkunden besteuert: Nicht beurkundete Rechtsgeschäfte werden nicht besteuert. Die Nichtbeurkundung ist "Volkssport". Auch mit Auslandsurkunden kann die Gebühr vermieden werden, wenn zumindest ein Gebührenausländer beteiligt ist. Gebührenausländer haben daher regelmäßig gebührenrechtliche Vorteile…
…ein schriftlicher Vertrag errichtet und (noch) im Ausland ohne einen diesbezüglichen Hinweis zu machen mit Datum unterschrieben, und bringen sie bei Urlaubsende die Urkunde nach Österreich ein, liegt gebührenrechtlich eine Auslandsurkunde vor. Ist auf der Urkunde kein Hinweis enthalten, dass sie im Ausland errichtet wurde…
…Ausland | Inland | Ausländer | ja | 8 | Inländer | Ausland | Ausland | Ausländer | NEIN Berücksichtigt man neben der Eigenschaft der beteiligten Parteien als Gebührenin- oder ausländer noch die sonst für eine Gebührenpflicht maßgeblichen Parameter wie Leistungsort und Inlands- oder Auslandsurkunde…
…nimmt. Der Gerichtsstand eines gebührenpflichtigen Rechtsgeschäftes kann durchaus auch im Ausland sein. Andererseits kann in einer nicht gebührenpflichtigen Auslandsurkunde durchaus - und zwar gebührenunschädlich - wieder ein inländischer Gerichtsstandort vereinbart sein. Auch nicht beurkundete und daher nicht gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte können zu erheblichem Aufwand bei den Österreichischen Rechtsschutzeinrichtungen…
…werden kann (Bergmann/Pinetz (Hrsg) GebG, 2. Auflage vor § 1 Rz 43). Hinsichtlich der Bedenken betreffend "Auslandsurkunden" wird auf die Rsp des VwGH verwiesen. Danach dürfen Staaten Sachverhalte, zu denen sie keinerlei persönliche oder sachliche Beziehung aufweisen, nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts nicht besteuern…