IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2, R3 und R4, im Beisein der Schriftführerin SF, in der Sitzung am 28. November 2017 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, in der Beschwerdesache Bf (Beschwerdeführer, Bf.), AdrBf, bei Rechtsmittelerhebung…
Die im letztgenannten, mehrjährigen Projekt auch enthaltene Wartung ist im Streitjahr noch nicht relevant gewesen. Somit zielten im Streitjahr beide Projekte auf die Errichtung von Anlagen ab. Vertragspartner der genannten Auftraggeber war jeweils die schweiz.Gesellschaft AG. Die beiden Projekte machten 75% des Auftragsvolumens der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 27. November 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 05. November 2014 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch CURA Treuhand- und Revisionsgesellschaft M.B.H., Gumpendorfer Straße 26, 1060 Wien, gegen die Bescheide des FA Wien 1/23 vom 1. Mai 2009 betreffend Dienstgeberbeitrag zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. V und die weiteren Senatsmitglieder Mag. R, Mag. R1 und R2, im Beisein der Schriftführerin Kerstin Schinagl, in der Beschwerdesache AB, St.Nr. 000/0000, Adresse, vertreten durch C Wirtschaftsprüfungs GmbH, Adresse1, über 1…
…Meldeten Sie die Verlagerung Ihres Lebensmittelpunktes gegenüber der Steuerverwaltung oder anderen Behörden in Saudi-Arabien? Während meiner diversen Auslandsentsendungen wurde ich seit dem Jahr 2010 von C steuerlich vertreten. So wurde auch eine eventuelle Steuerpflicht in Saudi-Arabien selbstverständlich von C Saudi-Arabien geprüft. Da…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache H.M., vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Erdbergstraße 200, 1030 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 12. Juni 2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien , über die Beschwerde vom 6.3.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Annika Streicher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Vialto Austria Steuerberatung GmbH, Schwarzenbergplatz 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 11. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** als Vorsitzenden, die Richterin ***Ri2***, LL.M., M.B.L. als beisitzende Richterin sowie die fachkundigen Laienrichter ***Ri3*** und KR ***Ri4*** über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch WP/StB Mag. ***STB1…
Nach herrschender Meinung und nach den Ausführungen im OECD-MA führt auch die Überlassung von Arbeitskräften als "passive" Unternehmensleistung nicht dazu, dass an dem Ort, an dem die Arbeitskräfte tätig werden, eine Betriebsstätte des überlassenden Unternehmens begründet wird. Arbeitskräfteüberlassung liegt dann vor, wenn ein Unternehmer…
…erhöhte Sicherheitsgefährdung vorliegt (insbesondere Kriegs- oder Terrorgefahr). Die Steuerfreiheit besteht nicht, wenn der Arbeitgeber während der Auslandsentsendung die Kosten für mehr als eine Familienheimfahrt im Kalendermonat trägt (TS 1) oder Zulagen und Zuschläge gemäß § 68 steuerfrei behandelt (TS 2). Mit der Steuerfreiheit ist die Berücksichtigung…
…folgender Begründung: "Das Finanzamt hat in seinen Bescheiden hinsichtlich Einkommensteuer 2008 und 2009 vom 9.11.2010 die „Subsistence Allowances", welche mein Klient für seine Auslandsentsendung zur Grenzagentur Frontex nach Warschau erhält, zum Progressionsvorbehalt bei Ermittlung des Steuersatzes angesetzt. Mein Klient ist seit dem 1…
…Bescheid u.a. den Ausgaben für doppelte Haushaltsführung die Abzugsfähigkeit, weil diese im Zusammenhang mit der Auslandsentsendung des Bf stehenden Ausgaben mit der vom Dienstgeber steuerfrei ausbezahlten Auslandszulage von 43.098,26 € abgegolten seien. Die geltend gemachten Sonderausgaben wurden mit der Begründung, dass der…
…welche ihn von 1. Dezember 2005 bis 30. April 2008 als Manufacturing Manager zur chinesischen Niederlassung Y GmbH & Co entsandt hat. Für die Dauer seiner befristeten Auslandsentsendung hat der Bf. seinen österreichischen Wohnsitz beibehalten, weshalb er im Streitjahr 2008 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war. Mit…
…welche ihn von 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2009 zur deutschen X AG entsandt hat. Für die Dauer seiner befristeten Auslandsentsendung hat der Bf. seinen österreichischen Wohnsitz beibehalten, weshalb er im Streitjahr 2009 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war. Bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr…
…welche ihn von 1. August 2008 bis 31. August 2009 nach Deutschland entsandt hat. Für die Dauer seiner befristeten Auslandsentsendung hat der Bf. seinen österreichischen Wohnsitz beibehalten, weshalb er im Streitjahr 2009 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war. Bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 wurden…
…welche ihn ab 1. Jänner 2007 befristet für zwei Jahre zur italienischen Konzerngesellschaft Z entsandt hat. Für die Dauer seiner befristeten Auslandsentsendung hat der Bf. seinen österreichischen Wohnsitz beibehalten und war im Streitjahr 2009 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009…
…2016 bis Dezember 2016 sei er bei der Fa. ***1*** in einem Angestelltenverhältnis gewesen und habe ein Gehalt erhalten. Da ab Oktober eine Auslandsentsendung nach Großbritannien erfolgt sei, sei er in Österreich vom Lohnsteuerabzug befreit gewesen. Er habe in dieser Zeit in Großbritannien eine Steuer…
…dass die Bf. ihren ungarischen Wohnsitz und dortigen Lebensmittelpunkt beibehalten habe. Zur Arbeitsverrichtung bei der wiener Konzerngesellschaft habe sie für die Dauer der Auslandsentsendung auch in Wien einen Wohnsitz begründet. Nach Art 4 Abs. 2 DBA-Ungarn sei daher Ungarn der sogenannte Ansässigkeitsstaat der Bf…