…0145). Der Mittelpunkt der Lebensinteressen der minderjährigen Pflegeperson kann auch dann in Österreich liegen, wenn die Absicht besteht, Österreich nach einer gewissen Zeit wieder zu verlassen. Ein Zuzug für immer ist nicht erforderlich (VwGH vom 24.3.2010, 2007/13/0128). Der Verwaltungsgerichtshof hat im…
…dass der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf Familienbeihilfe (Ausgleichszahlung) habe. Der Studierende bzw., wie im gegenständlichen Verfahren das durch den Besuch einer Schule in Österreich befindliche Kind, hat für die Dauer seines Studienaufenthaltes seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich und nicht in der Slowakei, womit der…
…gehen vor allem von örtlich gebundenen Tätigkeiten und von Vermögensgegenständen in Form von Einnahmequellen aus. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist durch eine zusammenfassende Wertung aller Umstände zu ermitteln. Entscheidend ist letztlich, welcher Vertragsstaat für die Person der bedeutungsvollere ist (vgl. wiederum das Erkenntnis vom 25…
…Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist durch eine zusammenfassende Wertung aller Umstände zu ermitteln (vgl. VwGH 29.1.2015, Ra 2014/15/0059). Im vorliegenden Beschwerdefall brachte die Bf. in ihrem Schreiben vom 11. Juni 2014 glaubhaft vor, dass sie mit dem Kindesvater nach der Geburt…
…Aufenthaltes/ Mittelpunktes der Lebensinteressen einer Person. Im anderen Wohnort gebühren keine Ausgleichszahlungen. Zur Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen ergibt sich aus dem VwGH-Erkenntnis vom 90/13/0073 ÖStZB 1991, 530 folgendes: Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wobei das Überwiegen der…
…Abs. 2 und 4 FLAG 1967 bzw. VwGH 29.9.2004, 2000/13/0103) grundsätzlich zwar mehrere Wohnsitze, aber nur einen Mittelpunkt der Lebensinteressen haben (vgl. etwa VwGH 18.1.1996, 93/15/0145). Während unter persönlichen Beziehungen dabei all jene (Beziehungen) zu verstehen sind…
…in Ungarn beschäftigt war, trifft Ungarn die primäre Verpflichtung zur Erbringung von Familienleistungen. Für die mögliche Gewährung einer Ausgleichszahlung nach § 4 FLAG 1967 ist somit entscheidend, ob die Bf. im Streitzeitraum ihren Wohnsitz sowie ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland hatte. Für die Bf. spricht…
…wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht ferner kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Aufgrund der Zugehörigkeit Österreich zur europäischen Union ist für den gegenständlichen Fall auch das Unionsrecht anzuwenden…
… 2 Abs. 8 FLAG 1967 nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. § 3 FLAG 1967 legt zusätzliche Voraussetzungen…
…oder in der Schweiz) wohnen. Da nach Art. 67 VO 883/2004 i. V. m. Art. 60 Abs. 1 VO 987/2009 sowohl die Voraussetzung des inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts (§ 2 Abs. 1 FLAG 1967) als auch die Voraussetzung des Mittelpunkt der Lebensinteressen im…
…der VO 883/2004 im gegenständlichen Fall finden die auf Wohnortklauseln beruhenden Bestimmungen des § 2 Abs. 1 FLAG 1967, welche den Familienbeihilfenbezug auf den Wohnort im Bundesgebiet abstellt, des § 2 Abs. 8 FLAG 1967, welche auf den wesentlich durch den Wohnort bestimmten Mittelpunkt der Lebensinteressen…
…oder in der Schweiz) wohnen. Da nach Art. 67 VO 883/2004 i. V. m. Art. 60 Abs. 1 VO 987/2009 sowohl die Voraussetzung des inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts (§ 2 Abs. 1 FLAG 1967) als auch die Voraussetzung des Mittelpunkt der Lebensinteressen im…
…8 FLAG 1967 haben Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Zu berücksichtigen ist auch die Verordnung…
…Gemäß § 2 Abs. 8 FLAG haben Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Nach § 3 Abs. 1…
…Art. 7 der Verordnung Nr. 883/2004 und dessen Anwendungsvorrangs insoweit keine Anwendung finden (Wohnortklauseln, welche betreffend den Familienbeihilfenbezug auf den Wohnort im Bundesgebiet abstellen; § 2 Abs. 8 FLAG 1967, welcher auf den wesentlich durch den Wohnort bestimmten Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet abstellt, und…
…Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 2 Abs. 8 haben Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. § 4 Abs. 1 FLAG normiert, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige Beihilfe haben…
…bei der Großmutter und nicht bei der Mutter haushaltszugehörig (§ 2 Abs. 2 Satz 1 FLAG 1967). Im gegenständlichen Fall sind aber in Verbindung mit dem Unionsrecht auch die territorialen Voraussetzungen - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet (§ 2 Abs. 1 FLAG 1967) sowie Mittelpunkt der Lebensinteressen…
…Wohnsitz i. S. d. § 26 Abs. 1 BAO zu verstehen, sondern der Mittelpunkt der Lebensinteressen (§ 2 Abs. 8 Satz 2 FLAG 1967) bzw. der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen (§ 1 Abs. 8 Meldegesetz) dieser Person (vgl. Csaszar in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG § 53 Rz 81, unter Hinweis…
…FB/Ausgleichszahlung vermitteln würde, diese Voraussetzung jedoch in gegenständlichem Fall wie bereits ausgeführt nicht erfüllt wird. Insgesamt hat im Beschwerdezeitraum die haushaltsführende Bf mit ihrem Kind ihren Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt sowie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in der Slowakei (gehabt). Unstrittigermaßen leistet(e) der in…
…liegt doch der Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Tschechischen Republik. So hat der Verwaltungsgerichtshof in einem Rechtssatz zu seinem Erkenntnis vom 25.04.2017, Ra 2017/16/0031, festgehalten, dass bei verheirateten Personen, die einen gemeinsamen Haushalt führen, die stärkste persönliche Beziehung in der Regel…