…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…
…das erste und zweite Quartal 2025, insgesamt somit 360,00 € zu entrichten gewesen (Ausgleichsviertel). Auch darauf wurde in den Hinweisen des Vorauszahlungsbescheides aufmerksam gemacht. Dieses Ausgleichsviertel mit einer Zahllast von 360,00 € wurde am Abgabenkonto jedoch nicht gebucht, weil bereits vor Eintritt der…
…Vorauszahlungen nunmehr 10.293,00 €). Auch diese Bescheide wurden in die Databox zugestellt. Aus dem geänderten Vorauszahlungsbescheid ergab sich ein am 16.8.2024 fällig gewesenes Ausgleichsviertel 07-09/2024 in Höhe von 6.681,00 €. Darauf wurde der Beschwerdeführer in einer in…
…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…
…Der Teil der Körperschaftsteuer-Vorauszahlung 04-06/2018, der aufgrund des Jahresvorauszahlungsbescheides vom 10.1.2018 als positives Ausgleichsviertel mit Fälligkeit 15.5.2018 hinzugekommen sei, sei erst mit Wirkung per 21.6.2018 entrichtet worden und damit sei die erste Bedingung der Toleranzbestimmung des…
…oben. 3. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 28.08.2018 wurden die Einkommensteuer 2017 mit € 28.224,00 und die Einkommensteuervorauszahlungen 2018 mit € 30.000,00 festgesetzt. Dadurch reduzierte sich das Ausgleichsviertel bzw. die Einkommensteuervorauszahlung 07-09/18 auf € 21.528,00. 4. Mangels…
…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…
…01-03/2017 seine gesetzliche Vorschreibungsgrundlage im Einkommensteuerbescheid 2016 und Folgejahre vom 21.6.2017 habe (elektronisch zugestellt). Das damit verbundene Ausgleichsviertel 07-09/2016 und das Vorauszahlungsviertel 10-12/2016 seien termingerecht entrichtet worden. Dies zeuge von der Kenntnis des zu entrichtenden Einkommensteuerviertels 01…
…Unterschiedsbetrag sei insofern er nicht eine Gutschrift ergebe, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Die Einkommensteuervorauszahlung 07-09/2014 in Höhe von € 6.087,00 sei nicht bis zum Fälligkeitstag (18.08.2014) entrichtet worden, somit sei mit Ablauf des Fälligkeitstages ein…
…Eine Hemmung der Einbringung gem. § 230 Abs. 6 BAO lag damit nicht vor. Am 15.05.2025 war die Einkommensteuervorauszahlung 04-06/2025 iHv € ***Betrag_Rüa*** unter Berücksichtigung des Ausgleichsviertels (für das erste Quartal) iSd § 45 Abs. 3 EStG fällig; eine Entrichtung zum Fälligkeitstag…
…als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung verwies das Finanzamt auf den Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid für 2016 vom 6.Juni 2016, in welchem die Höhe des Vorauszahlungsbetrages für 2016 und die Art der Berechnung des Ausgleichsviertels mitgeteilt wurden. Die Bescheidzustellung sei in die Databox erfolgt. Diese Zustellungsform sei…
…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…
…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschriftergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszuglei-chen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Än-derung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für…
…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…
…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag sei, sofern er nicht eine Gutschrift ergebe, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September dürfe das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gelte nicht für Bescheide…
…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…
…hätte diese Erhöhung erst im letzten Quartal berücksichtigt werden können. Die Erhöhung der Körperschaftsteuervorauszahlungen betreffe jedoch auch die vorangegangenen Quartale des Jahres 2021 (Ausgleichsviertel), die in Ihren Geschäftsführerzeitraum fielen. Es erfolge daher die Haftung der | Körperschaftsteuervorauszahlung 10-12/2021 | € 59.636,00…
…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…
…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…
…1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide…