…2 des Berichtes vom 28. März 2019 über das Ergebnis der Außenprüfung beweisen, zutreffend die Rechtsansicht vertreten, dass der strittigen Zahlung der Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG 1993 zugrunde liegt. Von diesem Sachverhalt geht auch der Bf. in der Beschwerdeschrift aus, indem er in der Sachverhaltsdarstellung…
…kam eine begünstigte Besteuerung eines Veräußerungs- oder Übergangsgewinnes nach § 37 Abs. 1 EStG 1988 sohin schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Zudem hat der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen, dass der Erlös aus dem Ausgleichsanspruch im Sinne des § 24 HVertrG 1993 nicht dem Veräußerungs- bzw…
…Ausfertigungsdatum 7. März 2023) obig erklärten Betrag von Zahl_3 € (nach Abzug des Freibetrages) als laufenden Gewinn der Einkommensbesteuerung und führte hierzu begründend aus, nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH seien Erlöse aus dem Ausgleichsanspruch iSd § 24 HVertrG 1993 nicht dem Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn…
…Ausgleichsanspruches iSd § 24 HVertrG 1993 ist jedenfalls erst die Folge der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in den Erkenntnissen vom 15. September 1999, 94/13/0005, und vom 27. Juli 1999, 94/14/0053, zum Ausdruck gebracht, dass Zahlungen, die im Aufgabezeitpunkt noch…
…ausgesprochen, dass der Ausgleichsanspruch in erster Linie künftig entgehende Provisionen des Handelsvertreters abgelten will. Auf dieses Erkenntnis hat der VwGH zur Untermauerung seiner Ansicht, wonach der Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG 1993 eben nicht als Entgelt für die Übertragung eines Kundenstocks des Handelsvertreters anzusehen ist, in…
…0015). Die Ausgleichszahlung nach § 24 HandelsvertreterG 1993 wird nicht für die Aufgabe eines Betriebes, sondern infolge Auflösung des Vertragsverhältnisses gezahlt (vgl. VwGH 18.12.1997, 96/15/0140). 6. Das Entstehen des Ausgleichsanspruches iSd § 24 HVertrG 1993 ist erst die Folge der Beendigung des Vertragsverhältnisses…
…12.2021 einzubeziehen und in der Folge mit dem Hälftesteuersatz begünstigt ist. Nach Meinung der belangte Behörde liege hier in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG 1993 vor, der nach der Judikatur des VwGH dem laufenden Gewinn des Bf im Jahr 2022 zuzurechnen sei…
…wesentliche Betriebsgrundlage gelegen gewesen ist und die Beendigung dieses Vertrages als Betriebsaufgabe zu werten ist. Das Entstehen des Ausgleichsanspruches iSd § 24 HVertrG 1993 ist nämlich jedenfalls erst die Folge der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Verwaltungsgerichtshof hat aber bereits in den Erkenntnissen vom 15.09.1999…
…ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens übersteigt (Abs. 2 leg. cit.). Nach § 24 Abs. 1 Handelsvertretergesetz - HVertrG 1993 (BGBl. Nr. 88/1993) gebührt dem Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ein angemessener Ausgleichsanspruch, wenn und soweit…
…um eine dem Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreter nach § 24 HVertrG 1993 korrespondierende Forderung. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinen Erkenntnissen vom 29. 3. 2007, 2006/15/0297 und vom 23.2.2017, Ra 2015/15/0015, unter Hinweis auf die Vorjudikatur dargelegt, dass der Ausgleichsanspruch nicht ein…
…Handelsvertreter" kann auch der Begriff "Handelsagent" verwendet werden. Gem. § 24 Abs. 1 HVertrG 1993 (idF BGBl. Nr. 88/1993) gebührt dem Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ein angemessener Ausgleichsanspruch, wenn und soweit 1. er dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder bereits bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert…
…Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters geleistete Zahlungen weder als Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn (vgl. VwGH 4.6.2003, 97/13/0195, VwGH 29.3.2007, 2006/15/0297, und VwGH 25.4.2013, 2010/15/0207), noch als Übergangsgewinn (vgl. VwGH 29.3.2007, 2006/15/0297), noch…
…2015/15/0015; 25.04.2013, 2010/15/0207 mwN.). Das Entstehen des Ausgleichsanspruches iSd § 24 HVertrG 1993 ist erst die Folge der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Zahlungen, die im Aufgabezeitpunkt noch nicht als Forderungen bestehen, zählen nicht zum Übergangsgewinn. Ist der Tatbestand, der das Entstehen…
…hat, dass er seine Rechte geltend macht.“ Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes (siehe die Erkenntnissen vom 29. März 2007, 2006/15/0297 und vom 25. April 2013, 2010/15/0207) ist der Erlös aus dem Ausgleichsanspruch im Sinne des § 24 HVertrG 1993 nicht dem Veräußerungs- bzw…
…die Beschwerde mit BVE ab: aus § 24 HVertrG 1993 und der dazu ergangenen Judikatur des VwGH (4.6.2003, 97/13/0195) ergebe sich, dass der Ausgleichsanspruch nicht das Entgelt für die Übertragung des Kundenstocks des Handelsvertreters darstelle, sondern in erster Linie künftig entgehende Provisionen…
…oder es in sein Privatvermögen überführt (VwGH, 29.03.2007, 2006/15/0279). Nach § 24 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Rechtsverhältnisse der selbständigen Handelsvertreter (Handelsvertretergesetz – HVertrG 1993) gebührt dem Handelsvertreter ein angemessener Ausgleichsanspruch, wenn und soweit 1. er dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder…
…1 Handelsvertretergesetz tätig. Seine Tätigkeit war daher entgegen dem Beschwerdevorbringen durchaus als die eines selbständigen Handelsvertreters/Handelsagenten zu qualifizieren. § 24 Handelsvertretergesetz -HVertrG 1993- lautet auszugsweise wie folgt: „(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gebührt dem Handelsvertreter ein angemessener Ausgleichsanspruch, wenn und soweit 1. er dem Unternehmer…
…0195 vom 4.6.2003: 'Da es sich beim Ausgleichsanspruch gem. § 24 HVertrG 1993 nicht um das Entgelt für einen Kundenstock oder ein anderes Wirtschaftsgut handelt, ist der dem Handelsvertreter in Erfüllung des Ausgleichsanspruchs zugekommene Betrag nicht als Erlös aus der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes anlässlich…
…habe vor, noch weit über Vollendung des 75. Lebensjahres für die KG tätig zu sein und werde mit Einstellung seiner Tätigkeit die Schulden komplett abgebaut haben. Zudem stehe ihm nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gemäß § 24 HVertrG ein Ausgleichsanspruch in Höhe einer Jahresentschädigung zu, die sich…
…Veräußerungserlös nicht um einen Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertG 1993. Der Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Anteils im Betriebsvermögen übersteigt. Bei einer Mitunternehmerschaft ergibt sich der Wert des Anteiles am Betriebsvermögen iSd § 24 Abs 2 aus…