…den Ausfall an Kaufpreis beim Bf. geltend zu machen, wenn er lediglich einen neuen Käufer finden würde, der einen geringeren Kaufpreis bieten würde. Der Bf. wäre auch vom Verkäufer A.X. eingeladen worden, Kaufinteressenten namhaft zu machen, die an seiner Stelle die Liegenschaft erwerben würden…
…verstoßendes Verhalten des Pächters angeführt. Sollte der Pachtvertrag aus einem dieser Gründe aufgelöst werden, haftet nach Punkt 4.5. der Pächter für den Ausfall an Pachtzins, Nebenkosten und sonstigen Leistungen während der vertragsgemäßen Dauer des Pachtverhältnisses, sowie für alle weiteren Schäden, die der Verpächter durch…
…verstoßendes Verhalten des Pächters angeführt. Sollte der Pachtvertrag aus einem dieser Gründe aufgelöst werden, haftet nach Punkt 4.5. der Pächter für den Ausfall an Pachtzins, Nebenkosten und sonstigen Leistungen während der vertragsgemäßen Dauer des Pachtverhältnisses, sowie für alle weiteren Schäden, die der Verpächter durch…
…einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages gemäß Teil B Z 4.2 die Bf. auf Grund der Bestimmung des Vertragspunktes 4.5 im Teil B für einen Zeitraum von 7 Jahren für den Ausfall an Pachtzins, Nebenkosten und sonstigen Leistungen haftet. Die vertraglichen Kündigungsbestimmungen ändern daher…
…unterlässt. … 4.5. Bei einer Beendigung dieses Pachtvertrages gemäß Teil B Z 4.2. haftet der Pächter für den Ausfall an Pachtzins, Nebenkosten und sonstigen Leistungen während der vertragsgemäßen Dauer des Pachtverhältnisses sowie für alle weiteren Schäden, welche der Verpächter durch die vorzeitige Beendigung…
…entgegenstehen. Überdies haftet der Pächter im Falle der Beendigung des Pachtvertrages gemäß Punkt B 4.5 für den Ausfall an Pachtzins, Nebenkosten und sonstigen Leistungen während der vereinbarten Dauer des Pachtverhältnisses. Auch wenn dem Bestandgeber im Vertragspunkt 4.3 eine jederzeitige Kündigung bei Vorliegen eines…
…Bemessungsgrundlagen und die Berechnung der festgesetzten Abgaben sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen, das einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses bildet. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.  …
…diesem schon viel früher aufgefallen wäre, dass es zu Nichtmeldungen der Lohnabgaben gekommen ist. Der festgestellte Ausfall an Lohnabgaben für die Jahr 2011 bzw. 2012 wäre entsprechend niedriger ausgefallen. Außerdem wurde vorgebracht, dass die ins Treffen geführten früheren Finanzstrafverfahren bereits getilgt seien und dem Beschwerdeführer…
…die durch die öffentliche Hand getragen und damit aus Steuergeldern geleistet werden, bzw. ohne den aus steuerlichen Begünstigungsbestimmungen zu Gunsten der Katholischen Kirche resultierenden Ausfall an Steuereinnahmen (sei es im Rahmen des § 18 Abs. 1 Z 5 EStG im Wege des Sonderausgabenabzuges durch Angehörige der…
…Finanzamtes festgesetzt worden sei, obwohl nachweislich die Dienstnehmer im Inland beschäftigt worden seien. Ein Ausfall an Lohnsteuer habe daher nicht stattgefunden. Der Vertreter des Finanzamtes verwies ebenfalls auf die vorliegenden Schriftsätze und führte wiederholend aus, dass eine zu Unrecht festgesetzte Abgabe, die in Rechtskraft erwachsen…
…geworden sei, keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. Zum Ende des Sanierungsverfahrens sei eindeutig festgestanden, wie hoch der Ausfall an Abgaben sein würde. Da seit dem Abschluss des Sanierungsverfahrens mehr als 5 Jahre bis zur Haftungsinanspruchnahme vergangen seien, sei Einhebungsverjährung gemäß §…
…Zuge der mündlichen Verhandlung für den erkennenden Senat glaubhaft und nachvollziehbar dargestellt, dass eine durch Impfungen und Testungen resultierende Arbeitsüberlastung in Kombination mit einem ebenfalls durch die Pandemie bedingten hohen Ausfall an Arbeitskräften bestand, wobei im Sinne der Gesundheitsvorsorge und Pandemiebekämpfung die Hauptpriorität der Bf…
…Bei einer außerordentlichen Kündigung durch den Verpächter, die vom Pächter zu vertreten ist, haftet der Pächter für den Ausfall an Pachtzins, Nebenabgaben und sonstigen Leistungen während der vertragsgemäßen Dauer des Pachtverhältnisses sowie für allen weiteren Schaden, welchen der Verpächter durch die vorzeitige Beendigung des Pachtvertrages…
…festgehalten, dass der Bestandvertrag auch einvernehmlich aufgelöst werden kann. Bei außerordentlicher Kündigung durch die BG aufgrund der oben aufgeführten Gründe 1 - 7, haftet die BN für den Ausfall an Bestandzins, Nebenabgaben und sonstigen Leistungen während der vertragsgemäßen Dauer des Bestandverhältnis sowie für alle weiteren Schäden…
…werden. Bei außerordentlicher Kündigung durch die BG, die von der BN zu vertreten ist, haftet die BN für den Ausfall an Bestandzins, Nebenabgaben und sonstigen Leistungen während der vertragsgemäßen Dauer des Pachtverhältnisses sowie für alle weiteren Schäden, welche die BG durch die vorzeitige Beendigung des…
…BN. Bei außerordentlicher Kündigung durch die BG, die von der BN schuldhaft zu vertreten ist, haftet die BN für den Ausfall an Bestandzins, Nebenabgaben und sonstigen Leistungen während der vertragsgemäßen Dauer des Pachtverhältnisses sowie für alle weiteren Schäden, welche die BG durch die vorzeitige Beendigung…
…entgegenstehen. Darüber hinaus werde in Teil B Z 4.4 die Haftung der Pächterin bei Beendigung des Pachtvertrages gemäß Teil B Z 4.2 (Vereinbarung der Kündigungsgründe aus wichtigem Grund) für den Ausfall an Pachtzins, Nebenkosten und sonstigen Leistungen während der vertragsgemäßen Dauer des Pachtverhältnisses…
…Tz 4 werden die Konsequenzen aus behaupteten, der Antragstellerin weder bekannten noch erkennbaren und für sie nicht einmal überprüfbaren Malversationen der Subunternehmen bei ihr gezogen. Anders formuliert: Der Ausfall an Lohn- und Sozialabgaben, den der Fiskus dort erlitten habe, soll bei der Antragstellerin zumindest teilweise…
…Vertreter des Bf. auf die Ausführungen in den Schriftsätzen und ergänzte, dass im Jahr 2013 durch extreme Hitze ein Ausfall an Rebstöcken die Folge gewesen sei. 2014 habe es aufgrund des hohen Niederschlags Hangrutschungen gegeben und hätten wieder neue Rebstöcke gepflanzt werden müssen. 2016 sei…
…unberichtigt aushaftet. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat zufolge § 289 Abs. 2 BAO in der Sache selbst zu entscheiden und von sich aus jenen Ausfall an Abgaben festzustellen, für den der Haftungspflichtige letztlich einzustehen hat. Der für Berufungsentscheidungen geltenden Bestimmung des § 289 Abs. 2 BAO entspricht…