…die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80…
…Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des BMF zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idgF, dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort…
…keine gleichwertige Ausbildungsmöglichkeit und bewohnen sie für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Unterkunft am Ausbildungsort (zB Internat), ist nach § 2 Abs. 3 der VO nicht mehr vom Einzugsbereich auszugehen; dies auch dann, wenn die Ausbildungsstätte innerhalb der 80 km-Grenze liegt (Hofstätter/Reichel…
…die Verordnung betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl 624/1995, - ebenso wie das StudFG - auf den Wohnort bzw den Ausbildungsort und nicht die Wohnung bzw die Ausbildungsstätte abstellt, ist nicht die tatsächliche Gesamtfahrzeit maßgebend, sondern die tatsächliche Fahrzeit zwischen diesen beiden Gemeinden…
…Monate nicht berücksichtigt wurde. Begründend wurde auf die Wohnsitzmeldung des Sohnes am Ausbildungsort verwiesen und von einer Ausbildungsmöglichkeit innerhalb des Einzugsortes ausgegangen. Mit Schreiben vom 31.01.2023 wurde rechtzeitig Beschwerde erhoben und die Berücksichtigung des pauschalen Freibetrages für auswärtige Berufsausbildung begehrt. Die Bf gab…
…Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des BMF zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idgF, dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort…
… 2 der VO gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80km zum Wohnort dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt…
…2018), gelten "Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort … dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt…
…Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idgF allgemein auf die Fahrzeit zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte abstelle, ohne auf die Umstände des Einzelfalles Bedacht zu nehmen. Es ist daher nicht maßgebend, ob es nach den Umständen des Einzelfalles im…
…genannt. Demnach ist von Ort 2 die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Ausbildungsort Ort 1 zeitlich noch zumutbar. Zur Beurteilung der streitgegenständlichen Frage, ob die Ausbildungsstätte in Ort 1 zum Wohnort in Ort 2 dennoch als außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen gilt…
…beantragt (wohnhaft Ort1). Als Ausbildungsort wurde die PLZ von Ort2 angegeben. Die Berücksichtigung des Pauschales wurde vom FA verwehrt. Unstrittig ist, dass die Ausbildungsstätte vom Wohnort weniger als 80 km entfernt ist. Der Beschwerde wurden Ausdrucke von Routenplanern (VOR) beigelegt, die jeweils Fahrtzeiten von über…
…die Dauer der auswärtigen Berufsausbildung am Ausbildungsort Ort1 mit zehn Monaten angegeben wurde. 2. Das Finanzamt erließ am 15. November 2017 einen Bescheid betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016, mit dem die beantragte außergewöhnliche Belastung nicht anerkannt wurde. Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80…
…zumutbar. (3) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in…
…ebenso wie das StudienförderungsG 1992, auf den Wohnort bzw. den Ausbildungsort und nicht die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt (auch die Verordnungen zum StudienförderungsG 1992 gehen von standardisierten Werten aus), ist somit nicht die tatsächliche Gesamtfahrzeit maßgebend, sondern die tatsächliche Fahrzeit zwischen diesen beiden Gemeinden…
…des Studienförderungsgesetzes 1992 ergangenen Verordnung angeführt, gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80km zum Wohnort als nicht innerhalb des Einzugsbereichs des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und zurück unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels mehr als je eine Stunde beträgt (vgl. …
…die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80…
…34 Anm. 72 mwN). Da die Verordnung - ebenso wie das Studienförderungsgesetz 1992 - auf den Wohnort bzw. den Ausbildungsort und nicht die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt (auch die Verordnungen zum Studienförderungsgesetz 1992 gehen von standardisierten Werten aus), ist somit nicht die tatsächliche Gesamtfahrzeit maßgebend, sondern…
…BGBl 1995/624 gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort als nicht innerhalb des Einzugsbereichs des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt…
…zur Ausbildungsort B ihres Sohnes (Hinfahrt, Rückfahrt) ersucht. b) Laut den bisherigen Ihnen übermittelten Auszügen von Fahrplänen gibt es Verbindungen unter einer Stunde (Hinfahrt und Rückfahrt) Um Stellungnahme wird ersucht. c) Um Bekanntgabe der Fahrzeit und der Fahrtstrecke (Hinfahrt und Rückfahrt) zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte…
…Schule habe sich in PLZSch1 SCHTO (Ortsgemeinde Stadt1) befunden. Die Fahrtstrecke zwischen Wohn- und Ausbildungsstätte betrage 31,6 km. Für den Fall der ausschließlichen Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln hätte die Hinfahrt zur Schule 86 Minuten, und die Rückfahrt 147 Minuten gedauert (ausgedruckte Daten des BMF…