…nur dann vorliege, wenn ein wöchentliches Stundenausmaß von mindestens 20 Wochenstunden aufzuwenden sei. Die erforderliche Ausbildungsintensität sei im Zeitraum September 2023 bis Juni 2024 bei beiden Kindern nicht gegeben. Für den Zeitraum Jänner und Februar 2023 seien trotz Aufforderung keine Unterlagen vorgelegt worden. Die Familienbeihilfe…
…Sinn in zeitlicher Hinsicht jedenfalls wesentlich geringere Anforderungen stellt, weshalb die erforderliche Ausbildungsintensität nicht gegeben ist. Es besteht daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe." Am 27.12.2024 habe die Kindesmutter eine Beschwerde eingebracht und im Wesentlichen vorgebracht, dass ihr Sohn sein Studium ernsthaft und zielstrebig…
…dienenden schulischen Einrichtung reicht für sich allein aber noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im maßgeblichen Sinn anzunehmen und der Besuch einer Berufsschule an nur einem Tag in der Woche ist auch nicht vergleichbar mit der Ausbildungsintensität, die bei einer Berufsausbildung vorliegen muss…
…hierbei nicht um eine starre Frist, sondern um einen aus der Rechtsprechung entwickelten Beurteilungsmaßstab handelt, der im Einzelfall durch den Nachweis einer außergewöhnlichen Ausbildungsintensität widerlegt werden könnte. Ein solcher Nachweis wurde jedoch nicht erbracht. Zusammenfassend ist daher davon auszugehen, dass im Zeitraum von Oktober 2024…
…bereits von vornherein auf Grund der eigenen Planung auf einen (wesentlich) längeren als den notwendigen zeitlichen Rahmen ausgelegt werden, wodurch es zu einer (drastischen) Reduzierung der Ausbildungsintensität kommt (UFSI 19.1.2011, RV/0129-I/10). Zeitraum ab Sommersemester 2019: Im vorliegenden Fall steht fest…
…dann wurde das quantitative Ausmaß der Lern- bzw. Ausbildungsintensität im Streitzeitraum im gesamten Beschwerdeverfahren nicht nachgewiesen. Eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 war daher schon aus diesem Grunde ab Juli 2022 zu verneinen. Ob das hier vorliegende Studium aus qualitativer Hinsicht eine Berufsausbildung darstellt…
…die Hälfte dieses Stundenumfangs. Somit sei erkennbar, dass die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung weit weniger Zeit in Anspruch nimmt als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität sei also nicht vergleichbar (Hebenstreit/Lenneis/Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2 § 2 FLAG Rz 44; BFG 21…
…in einer Berufsausbildung befunden habe. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 2. Februar 2024. Dies im Wesentlichen mit folgender Begründung: Die belangte Behörde begründe ihre Abweisung damit, dass bei der Ausbildung zum Kinderschilehrer aufgrund der geringen Ausbildungsintensität von keiner Berufsausbildung iSd § 2 Abs. 1 lit…
…als die Hälfte dieses Stundenumfangs. Daher sei erkennbar, dass die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung weit weniger Zeit in Anspruch nehme als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität sei nicht vergleichbar. Es könne eindeutig davon ausgegangen werden, dass unter der Prämisse, dass der Schüler seinen…
…die Hälfte dieses Stundenumfanges. Somit sei erkennbar, dass die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung weit weniger Zeit in Anspruch nimmt als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität sei also nicht vergleichbar. Es könne auch eindeutig davon ausgegangen werden, dass unter der Prämisse, dass das Kind…
…die Hälfte dieses Stundenumfangs. Somit sei erkennbar, dass die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung weit weniger Zeit in Anspruch nimmt als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität sei also nicht vergleichbar. Es könne auch eindeutig davon ausgegangen werden, dass unter der Prämisse, dass das Kind…
…Somit ist erkennbar, dass die Vorbereitung auf den Abschluss weit weniger Zeit in Anspruch nimmt als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität ist also nicht vergleichbar. Dies muss auch dann gelten, wenn (fast) keine Vorbereitungskurse besucht werden und der erforderliche Wissensstand für die Ablegung…
…Externistenreifeprüfung deutlich weniger dieses Stundenumfangs. Daher sei erkennbar, dass die Vorbereitung auf die Externistenreifeprüfung weit weniger Zeit in Anspruch nehme als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität sei nicht vergleichbar. Es könne eindeutig davon ausgegangen werden, dass unter der Prämisse, dass der Schüler seinen…
…als die Hälfte dieses Stundenumfangs. Daher sei erkennbar, dass die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung weit weniger Zeit in Anspruch nehme als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität sei nicht vergleichbar. Es könne eindeutig davon ausgegangen werden, dass unter der Prämisse, dass der Schüler seinen…
…die Hälfte dieses Stundenumfangs. Somit sei erkennbar, dass die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung weit weniger Zeit in Anspruch nimmt als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität sei also nicht vergleichbar. Es könne auch eindeutig davon ausgegangen werden, dass unter der Prämisse, dass das Kind…
…als die Hälfte dieses Stundenumfangs. Daher sei erkennbar, dass die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung weit weniger Zeit in Anspruch nehme als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität sei nicht vergleichbar. Es könne eindeutig davon ausgegangen werden, dass unter der Prämisse, dass der Schüler seinen…
…die Hälfte dieses Stundenumfangs. Somit sei erkennbar, dass die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung weit weniger Zeit in Anspruch nimmt als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität sei also nicht vergleichbar. Es könne auch eindeutig davon ausgegangen werden, dass unter der Prämisse, dass das Kind…
…die Hälfte dieses Stundenumfangs. Somit sei erkennbar, dass die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung weit weniger Zeit in Anspruch nimmt als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität sei also nicht vergleichbar. Es könne auch eindeutig davon ausgegangen werden, dass unter der Prämisse, dass das Kind…
…Als anerkanntes Lehrverhältnis ( vgl.§ 5 Abs.1 lit.b FLAG ) gelten insbesondere die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften als Berufsausbildung anerkannten Ausbildungsverhältnisse . Der bloße Schulbesuch ist nicht vergleichbar mit der Ausbildungsintensität, die bei einer Berufsausbildung vorliegen muss . Dadurch allein liegt auch kein Lehrverhältnis vor. Im konkreten…
…ist lt. BFG erkennbar, dass die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung weit weniger Zeit in Anspruch nimmt als der Besuch einer höheren Schule. Die Ausbildungsintensität ist also nicht vergleichbar (UFS 2.4.2007,RV/0121-F/07, UFS 17.11.2005, RV/1708-W/05; UFS…