…Ausbildungseifolg bzw. auf ein, sich in der erkennbaren Absicht der Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen äußerndes Bemühen des Auszubildenden um einen entsprechenden Ausbildungsfortgang an (qualitatives Element), sondern muss eine derartige Berufsausbildung auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (vgl. auch Csazar…
…Ausbildungserfolg bzw. auf ein, sich in der erkennbaren Absicht der Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen äußernden Bemühen des Auszubildenden um einen entsprechenden Ausbildungsfortgang an (qualitatives Elemente), sondern muss eine derartige Berufsausbildung auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (vgl. auch Csazar…
…Sinne des FLAG hat sowohl ein qualitatives als auch ein quantitatives Element aufzuweisen. Es sind für die Gewährung der Familienbeihilfe im Sinne des § 2 Abs.1 lit.b FLAG 1967 zwei Komponenten ausschlaggebend: Einerseits das nachweislich ernsthafte und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungsfortgang, und andererseits…
…Zur Qualifikation als Berufsausbildung im Sinn des § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 kommt es überdies nicht nur auf das (ernstliche und zielstrebige) Bemühen um den Ausbildungsfortgang an, sondern die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen…
… 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 kommt es nicht nur auf das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungsfortgang an, sondern die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (VwGH 23.2.2011, 2009/13/0127). Lt…
…iSd § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 kommt es nicht nur auf das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungsfortgang an, sondern die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (VwGH 23.2.2011, 2009/13/0127)…
…Zur Qualifikation als Berufsausbildung im Sinn des § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 kommt es überdies nicht nur auf das (ernstliche und zielstrebige) Bemühen um den Ausbildungsfortgang an, sondern die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen…
…im Sinn des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 kommt es überdies nicht nur auf das (ernstliche und zielstrebige) Bemühen um den Ausbildungsfortgang an, sondern die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen. (Vgl. VwGH 18.05…
…Zur Qualifikation als Berufsausbildung im Sinn des § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 kommt es überdies nicht nur auf das (ernstliche und zielstrebige) Bemühen um den Ausbildungsfortgang an, sondern die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen…
…erschwere. Zu § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass die Unterbrechung der Ausbildung durch der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich sei. Hierzu würden beispielsweise Erkrankungen, die die…
…zwar unentgeltlich, wäre aber auch mit keinen Kosten verbunden gewesen und eine Möglichkeit entsprechende Flugstunden zu sammeln. Über Befragen erörterte der Bf. seinen Ausbildungsfortgang: Er stellte fest, er sei mit der Ausbildung in ***Ort A*** sehr unzufrieden gewesen. Er habe die praktische Flugausbildung im Juli…
…7.9.93, 93/14/0100). Dabei muss das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungsfortgang und den Ausbildungserfolg nach außen in Erscheinung treten, wobei insbesondere auch das Antreten zu vorgesehenen Prüfungen als essentieller Bestandteil einer Berufsausbildung anzusehen ist (VwGH 22.11.1995, 94/15…
… 2 FLAG 1967 vorgelegen ist, kann dahingestellt bleiben, ob die Tochter der Bf. ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungsfortgang hat erkennen lassen. Wenn nun die Bf. im Vorlageantrag einwendet, ihre Tochter habe sich in einer schweren Krise befunden und sich einer entsprechenden Behandlung…
…Ausbildungserfolg bzw. auf ein, sich in der erkennbaren Absicht der Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen äußerndes Bemühen des Auszubildenden um einen entsprechenden Ausbildungsfortgang an (qualitatives Element), sondern müsse eine derartige Berufsausbildung auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (vgl. auch Csazar…
… 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 zwei Komponenten ausschlaggebend: Einerseits das nachweislich ernsthafte und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungsfortgang, und andererseits, dass diese Berufsausbildung in quantitativer Hinsicht tatsächlich die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt." Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 19.1…
…7.9.93, 93/14/0100). Dabei muss das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungsfortgang und den Ausbildungserfolg nach außen in Erscheinung treten, wobei insbesondere auch das Antreten zu vorgesehenen Prüfungen als essentieller Bestandteil einer Berufsausbildung anzusehen ist (VwGH 22.11.1995, 94/15…
… 26 Abs. 1 FLAG 1967 über das Sommersemester 2014 hinaus durch das Gesetz ausgeschlossen. Für die Qualifikation als Berufsausbildung komme es des Weiteren nicht nur auf das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungsfortgang an, sondern die Berufsausbildung müsse auch in quantitativer Hinsicht die volle…
…das Schuljahr 2013/2014. Das Lehrverhältnis des Sohnes wurde mit Juli 2014 beendet, für den nachfolgenden Schulbesuch des Sohnes konnte der Nachweis eines ernstlichen und zielstrebigen Bemühens um den Ausbildungsfortgang nicht erbracht werden, sodass ab August 2014 keine Familienbeihilfe für den Sohn mehr zustand. Aus…
…schon seit dem Jahr 1999 dort lebt und sie selbsterhaltungsfähig gewesen ist (schon eigene Einkünfte erzielte), wie auch dem Ausbildungsfortgang für die Frage der Anerkennung der auswärtigen Berufsausbildung und damit der Steuerbemessung Bedeutung zu. Damit kann ein Neuhervorkommen dieser Umstände grundsätzlich zu einer Wiederaufnahme führen…
…aufgrund des verfassungsmäßig gewährleisteten Rechts auf autonome Festlegung der inneren Angelegenheiten der Kirche und des § 5 Religionsunterrichtsgesetz der Kirche selbst obliegt. Der Ablauf der Überprüfung des Ausbildungsfortgangs wurde kirchenintern autonom so festgelegt, dass sich der Missionspräsident in regelmäßigen Gespräche (in der Regel monatlich) mit dem…