…Republik Österreich. Es ist daher eine entsprechende Aufteilung der Einkünfte vorzunehmen. Die Aufteilung entspricht dem übereinstimmenden Vorbringen von Bf und belangter Behörde, ebenso die hieraus resultierende Abgabenfestsetzung. Rechtswidrigkeit der angefochtenen Bescheides Der angefochtene Bescheid erweist sich somit - auch nach Ansicht beider Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens -…
… 1 Abs. 2 EStG 1988 sind unbeschränkt steuerpflichtig jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte. Nach § 2 Abs. 1 EStG 1988 ist der Einkommensteuer das Einkommen zugrunde zu…
…in Österreich ist nach dieser Gesetzesstelle also entweder ein inländischer Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im Inland. Es reicht demnach schon das Vorliegen eines Anknüpfungspunktes, um eine natürliche Person in Österreich mit ihrem Welteinkommen, also ihren in- und ausländischen Einkünften der Einkommensteuer zu…
…und nach § 323 Abs. 38 BAO als Beschwerde im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG vom Bundesfinanzgericht zu erledigen ist. Mit am 13.10.2010 eingelangter Erklärung beantragte C.R. (Beschwerdeführer, in der Folge Bf.), von seinen im Inland und im Ausland…
…hat im Wesentlichen folgenden Wortlaut: "Im Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht, Punkt 5. Fremdvergleichskonforme Vergütung eines Geschäftsführers bei seiner FL AG wird ausgeführt: "Wird eine sonstige Leistung von einem im Inland gelegenen Betrieb einem im Ausland gelegenen Betrieb überlassen und gehört der ausländische…
…Tätigkeit in den letzten zwölf Monaten ist auf den gegenständlichen Fall nicht anzuwenden, da diese Randziffer nur die Aufteilung von Einkünften in Verbindung mit der Beendigung des Dienstverhältnisses beinhaltet. Allerdings lässt sich daraus ableiten, dass nach Rechtsansicht der OECD die auf Krankheitstage entfallenden Bezugsbestandteile im…
…konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit der KG im Inland. Da die KG in Österreich weder über ein Büro noch über Personal verfüge und auch die beiden Geschäftsführer der Komplementär-GmbH nicht in Österreich ansässig seien bzw. ihre Tätigkeit direkt von den USA oder von Deutschland aus…
…1 Abs. 2 EStG 1988 sind unbeschränkt steuerpflichtig jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte. Nach § 2 EStG 1988 ist der Einkommensteuer das Einkommen zugrunde zu legen, das…
…in Anspruch nimmt und - die Lieferung im Inland als ausgeführt gilt oder - die Beförderung oder Versendung im Inland endet und der Unternehmer innerhalb der EU weder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, noch seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung, von der aus die…
…Einkünften. § 98 leg.cit umschreibe dabei, unter welchen Voraussetzungen Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1- 7 EStG 1988 trotz Fehlens eines inländischen Wohnsitzes und gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland dennoch in Österreich der Einkommensteuer unterliegen. Nach durchgeführten Ermittlungen habe der Bf. durchgehend von…
…Arbeitsort im Ausland mitzieht, die Wohnung im Inland aber beibehalten wird (VwGH 25.7.2013, 2011/15/0193, mit weiteren Nachweisen). Im vorliegenden Fall ist in Betracht zu ziehen, dass der Bf den Familienwohnsitz in Österreich nach Aufnahme der Tätigkeit in Deutschland beibehalten hat und…
…268: Steuerliche Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen für ausländische Einkünfte im Inland möglich (Alfred Shubshizky) - • taxlex-SRa 2022/47: Österreichische SV-Beiträge für deutsche Betriebsstätte (Christian Huber / Peter Pichler) -SWI 2022, S.463 -Pacher - Pensionsanwartschaftsabfindung und Pensionszusagen im DBA Großbritanien -Sichtweisen aus innerstaatlichem Recht sowie DBA-Recht…
… Aufstellung der Tätigkeit des Ing. ***N*** im Ausland - Inland für 2012; daraus geht hervor, dass sich Ing. ***N*** an 185 Tagen in Rumänien sowie an 75 Tagen in Österreich aufgehalten habe. Urlaubstage werden mit 25 ausgewiesen. Aufstellung betreffend Aufenthalt in Rumänien; von den insgesamt 185…
…der Einkünfte nach Arbeitstagen…." bei der Kennzahl 243 (steuerfreie Bezüge) in Bezug auf sämtliche Tätigkeiten (Inlandstätigkeiten, Auslandstätigkeiten, alle Tätigkeiten) den Wert Null eingetragen hat. Im Ergebnis liegt keine Steuerfreiheit gem. § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 vor. 3.) Ein DBA zwischen Österreich und…
…Im Zuge des Vorhalteverfahrens wurde eine handschriftliche Aufstellung von Tätigkeiten, die während des Aufenthaltes in Österreich für die Vermietung durchgeführt wurden, übermittelt. Diese Aufstellung stellt aus unterschiedlichen Gründen keinen ausreichenden Nachweis dar. Die Aufstellung enthält weder konkrete Datumsangaben, noch genaue zeitlichen Angaben bezüglich Beginn und…
…jedoch noch nicht zwingend die Notwendigkeit der Verlegung der Tätigkeit in das Ausland, sondern der Bf hätte die gewünschte und aG der Raumsituation auch notwendige räumliche Trennung der Tätigkeit von seinem Wohnsitz auch durch die Anmietung eines Büros im Inland bewerkstelligen können. Die Tätigkeit des…
…sondern auch ausländische Einkünfte festzustellen. Ob auch über die Steuerpflicht des Anteiles bereits im Feststellungsbescheid abzusprechen ist, ist von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes noch nicht und von der Lehre unterschiedlich beantwortet worden (vgl. Erkenntnis des BFG vom 17. Juli 2014, RV/1100352/2013). Nach Gröhs…
…DBA mit Progressionsvorbehalt zu einem echten Ausscheiden von Aufwendungen komme, da beim Anrechnungsverfahren dadurch die Einkünfte in diesen Ländern sinken würden, das Gesamteinkommen jedoch gleich bleibe. Bedeutung habe dies jedoch für die Berechnung der anrechenbaren ausländischen Steuern. Eine Aufteilung nach den „Auslandstagen“ plus 20 % ist…
…seien. Da die betrügerische Tätigkeit vom Bf und Frau L gemeinschaftlich erfolgt sei, sei steuerlich von einer Personengesellschaft (Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) auszugehen. In der Beilage seien daher Gewinnermittlungen der L und Bf GbR der Jahre 2005, 2006 sowie 2007 angeschlossen. Im Rahmen der Gewinnermittlung…
…unterliegen einer Abzugsteuer und sind bei der Berechnung der Einkommensteuer des von der Rechtseinräumung unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümers oder -bewirtschafters weder beim Gesamtbetrag der Einkünfte noch beim Einkommen (§ 2 Abs. 2) zu berücksichtigen, sofern nicht die Regelbesteuerung (Abs. 11) beantragt wird. (2) Infrastrukturbetreiber im Sinne dieser…