…der durch kurzfristige mögliche Verwertung vorhandener Aktiva oder durch Aufnahme eines Kredites behebbar sei. Im Hinblick auf die erforderliche Fremdüblichkeit sei auch in Fällen von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen von einem Zufluss auszugehen, weil die GmbH auch im Falle eines fremden Gläubigers (Geschäftsführers) zur Kreditaufnahme gezwungen wäre…
…in Abkehr von der Annahme einer Gleichwertigkeit der zu Punkt 3.3. genannten Merkmale die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerwagnisses und des laufenden Anfallens einer Entlohnung in den Hintergrund zu treten haben und entscheidende Bedeutung vielmehr dem Umstand zukommt, ob der Gesellschafter bei seiner Tätigkeit…
…in Abkehr von der Annahme einer Gleichwertigkeit der zu Punkt 3.3. genannten Merkmale die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerwagnisses und des laufenden Anfallens einer Entlohnung in den Hintergrund zu treten haben und entscheidende Bedeutung vielmehr dem Umstand zukommt, ob der Gesellschafter bei seiner Tätigkeit…
…des Gesellschafters entspricht. Solange dies der Fall ist, führt auch der spätere Wegfall des Rückzahlungswillens des Gesellschafters oder die Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage - für sich genommen, d.h. ohne ausdrücklichen oder stillschweigenden Verzicht der Gesellschaft auf die Durchsetzung der Forderung - nicht zur Annahme einer verdeckten…
…ohne Berücksichtigung der Nachschussverpflichtung des Gesellschafters - sei das Darlehen schon durch die Aktiva der Gesellschaft gesichert gewesen. Eine Sicherheit in dieser Form sei vergleichbar mit der Sicherheit, die eine Privatperson erbringe, wenn sie bei der Aufnahme eines Darlehens bei einer Bank über EUR 400.000…
…einsteigen wollen. Im Herbst des Jahres 2015 sei ihm bewusst geworden, dass ihm die nötige Tiefe an Fachwissen fehle. Dieses Manko habe er durch die Aufnahme eines Gesellschafters namens WG ausmerzen wollen. WG sei jedoch nur unter der Bedingung bereit gewesen, sein Fachwissen einzubringen, dass…
…dass bereits damals ganz eindeutig geplant war, dass die Eigenmittel der Beschwerdeführerin einen Prozentsatz der Gesamtinvestitionskosten betragen werden. Die Gesellschafterin der Beschwerdeführerin hat mit Absicht keinen höheren Betrag für den Fall von Kostenerhöhungen als Eigenmittel beschlossen, weil das Projekt damals mit € 5 Millionen geplant…
…der Beilage. In der Bescheidbegründung wird angeführt, dass aufgrund der Kommanditistenstellung der Bf keine Verpflichtung zur Übernahme betrieblicher Verbindlichkeiten über die Haftsumme bestand. Durch die eingegangene Bürgschaft samt Gehaltspfändung und Zession einer Lebensversicherung wird diese Annahme widerlegt. Die Übernahme der Verbindlichkeit ist daher von Beginn…
…453/05, Ludwig). Hinsichtlich des Vorsteuerabzugs aus bezogenen Leistungen iZm der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften (Anteilsausgabe), der Aufnahme neuer Gesellschafter (Kapitalerhöhung) oder der Börseeinführung eines Unternehmens ist dieser nach der Verwaltungspraxis - s. UStR 2000 Rz 1992 mH auf EuGH 22.02.2001, C-408…
…Gesellschafterstellung eine nicht vermeidbare Gebührenpflicht, die im Grunde mit einer Gesellschaftsteuer vergleichbar sei. Die unwiderlegbare Urkundenfiktion durch Aufnahme eines Darlehens eines Gesellschafters an seine Gesellschaft in die Bücher und die spätere Umwandlung in Eigenkapital der Gesellschaft erzeuge so auf Grund der geltenden österreichischen Gesetzeslage eine…
…2012/15/0143), dass das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Gesellschaft über die Gesellschafterversammlung und damit ein besonderes Naheverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner entscheidend für die Annahme eines Zuflusses von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen bereits mit deren Fälligkeit ist. Aus welchen Umständen sich…
…bestehen müsse. Werde aber eine Forderung des Gesellschafters auf ein ausdrücklich als Darlehenskonto bezeichnetes Konto verbucht, so könne die Finanzbehörde gemäß § 17 GebG 1957 nach dem Urkundeninhalt und unter der Annahme der zweckmäßigen Führung und Gestaltung des Kontenplans vom Vorliegen eines Darlehens ausgehen. Im gegenständlichen…
…Anteilsausgabe), der Aufnahme neuer Gesellschafter (Kapitalerhöhung) nach der Verwaltungspraxis zulässig, wenn die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu steuerpflichtigen bzw. zu keinen Vorsteuerausschluss bewirkenden Umsätzen führe, weil diese Kosten als allgemeine Kosten in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens stehen (vgl. USt…
…von 70.00000 € dieser Unternehmenszweck nicht zu verwirklichen ist. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hinzuweisen, dass im Gründungszeitpunkt der Inhaberin des Unternehmens GH die Gesellschafter bereits wussten, dass die im Gründungskonzept vorgesehene Fremdfinanzierung (Aufnahme eines Abstattungskredits von 806.500,00 €, vgl. S…
…von 70.00000 € dieser Unternehmenszweck nicht zu verwirklichen ist. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hinzuweisen, dass im Gründungszeitpunkt der Inhaberin des Unternehmens GH die Gesellschafter bereits wussten, dass die im Gründungskonzept vorgesehene Fremdfinanzierung (Aufnahme eines Abstattungskredits von 806.500,00 €, vgl. S…
…eine Rendite von 21,73% erreicht, die innerhalb der angemessenen Bandbreite liege. Die durchschnittliche Rendite falle auf 18,08%, wenn der Beobachtungszeitraum bis auf das Jahr 2004 ausgedehnt werde. Der Vergleich einer Finanzierung über Aufnahme eines stillen Gesellschafters gegenüber einer Bankfinanzierung könne jedoch nicht nur…
…wurde die Möglichkeit eingeräumt, seine Einlage durch die Aufnahme eines Darlehens bei der Muttergesellschaft der H- GmbH, der ***H-AG*** (in weiterer Folge H-AG) zu finanzieren. Vertraglich festgehalten wurde, dass dem Bf als stiller Gesellschafter ausschließlich Informations- und Kontrollrechte zustehen. Der Bf nehme zwar…
…5 Z 1 UmgrStG jeweils eine Einlage in das Betriebsvermögen der X1-OEG in Höhe von ATS 7.523.271,75. Die Beträge für diese Einlagen wurden fremdfinanziert, indem die beiden Gesellschafter jeweils bei der Raiffeisenkasse Z (BLZ xy) einen Kredit aufnahmen. Am 21.07…
…dass im konkreten Fall eine Abzugsfähigkeit der Vergütungen an den Bf bei der H-GmbH nicht vorliegt. Diese Annahme erfolgt im Rahmen der vom Gericht anzustellenden freien Beweiswürdigung; dem Bf wäre es im Rahmen seiner Stellung als stiller Gesellschafter und Arbeitnehmer der H-GmbH wohl…
…oder ob der Antrag auf Forschungsprämie von der Mitunternehmerschaft zu stellen gewesen wäre, welche die Bf durch Aufnahme eines atypisch stillen Gesellschafters eingegangen ist. In der mündlichen Verhandlung wurde weiters erörtert, ob ursprünglich nicht geltend gemachter Finanzierungsaufwand in die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie aufzunehmen sei…