IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
…Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsletzten zu kündigen. Unberührt davon finden die Kündigungsbeschränkungen nach § 30 MRG in der jeweils gültigen Fassung und die Auflösungstatbestände gemäß § 1118 ABGB Anwendung. Der Mieter verzichtet befristet auf die Ausübung seines Kündigungsrechtes. Das Mietverhältnis kann vom Mieter trotz der vorgenannten…
…zugrundeliegenden Mietvertrag gestalteten sich die Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters und des Mieters wie folgt: 1. Kündigungsmöglichkeit des Vermieters: Kündigungsgründe des § 30 MRG und Auflösungstatbestände des § 1118 ABGB uneingeschränkt und jederzeit. 2. Kündigungsmöglichkeit des Mieters: Erstmals mit Wirkung zum 31.12.2025 unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist…
…(April) 2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Unberührt davon finden die Kündigungsbeschränkungen nach § 30 MRG in der jeweils gültigen Fassung und die Auflösungstatbestände gemäß § 1118 ABGB Anwendung. 2. Der Mieter verzichtet auf jede Aufkündigung oder vorzeitige Auflösung dieses Vertrages. Das Recht des Mieters vom…
…2031. 2. Der Vermieter ist berechtigt das Mietverhältnis aus allen erdenklichen Kündigungsgründen des § 30 MRG a ufzukündigen. Ebenso ist der Vermieter berechtigt, die vertraglichen und gesetzlichen Auflösungstatbestände gemäß § 1118 ABGB geltend zu machen. 3. Der Mieter verzichtet ansonsten auf jede vorzeitige Aufkündigung, Anfechtung oder vorzeitige…
…in dem der Auflösungstatbestand eintritt und führt damit zu einer rückwirkenden Anwendung der steuerlichen Liquiditätsgrundsätze (siehe dazu KStG, Kommentar, Lang/Schuch/Staringer, § 19, Rz 48ff). Aus Abs. 5 ergibt sich, dass das Abwicklungsanfangsvermögens jenes Betriebsvermögen ist, das am Schluss des dem Eintritt des Auflösungstatbestandes (hier…
…Abs. 5 EStG 1988 verwiesen, worin die gewinnerhöhende Auflösung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages normiert sei. Gegenständlich sei der Auflösungstatbestand nicht gegeben weil 1.) die Wertpapiere sich nach wie vor im selben Vermögen (Betriebsvermögen) wie Zeit der Anschaffung befänden, 2.) bei der beschwerdeführenden Gesellschaft keine Betriebsaufgabe vorliege…
…Rz 39 zu § 2 KVG). Voraussetzung für den Eintritt in die Liquidationsphase ist, dass zweifelsfrei ein Auflösungstatbestand gesetzt wird. Die Einstellung des Geschäftsbetriebes und die Veräußerung des Vermögens bedeutet für sich allein noch nicht die Auflösung. Auch wenn ein bestimmter Wortlaut für den Auflösungsbeschluss nicht…
… 5. durch den Tod eines Gesellschafters, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt. Für das Gericht ist entscheidend, dass mit der Erfüllung eines der genannten Auflösungstatbestände nicht auch die Beendigung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts einhergehen muss. Im Fall der Auflösung sehen die §§ 1216a ff…
…Firmenbuch nicht eingetragenen Personengesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts war bis zum Inkrafttreten des GesbR-RG ein Abwicklungsverfahren nicht vorgesehen. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts endete daher mit Eintritt eines Auflösungstatbestandes, wobei als Auflösungs- und Beendigungstatbestand ua ein Auflösungsbeschluss gegolten hat (vgl Ritz/Koran7…
…Abschlagszahlung in Höhe von 2,5 Monatsmieten geleistet werden. Die allgemeinen Kündigungsmodalitäten wurden durch die Zusatzvereinbarung nur dahingehend geändert, dass die Kündigungsgründe für den Vermieter um die Auflösungstatbestände gemäß § 1118 ABGB ergänzt wurden Neben den allgemeinen Kündigungsmodalitäten, wurde darüber hinaus für beide Mietverhältnisse eine Mietzinsreduktion…
…September 2051, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf. Unberührt davon finden die Kündigungsbeschränkungen nach § 30 MRG in der jeweils gültigen Fassung und die Auflösungstatbestände gemäß § 1118 ABGB Anwendung, sodass der Vermieter das Mietverhältnis trotz Befristung nach § 30 MRG oder sonstigen vertraglichen vereinbarten Auflösungsgründen…
…des (Teil-)Betriebes zu ermöglichen. Davon kann im vorliegenden Fall nicht die Rede sein. Die Bestimmungen der Liquidationsbesteuerung iSd § 19 KStG 1988 sind mangels Vorliegen eines unternehmensrechtlichen Auflösungstatbestandes ebenfalls nicht anwendbar. Im vorliegenden Fall ist es nicht ausreichend, auf die vorgenommene tatsächliche Abwicklung alleine abzustellen…
… 5. durch den Tod eines Gesellschafters, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt. Für das Bundesfinanzgericht ist entscheidend, dass mit der Erfüllung eines der genannten Auflösungstatbestände nicht auch die Beendigung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts einhergehen muss. Im Fall der Auflösung sehen die §§ 1216a ff…
…KStG 1988 27 § 19 Tz 45) bzw im Ergebnis gleichlautend um das Betriebsvermögen, welches am Schluss des dem Eintritt eines Auflösungstatbestandes vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den Vorschriften über die steuerliche Gewinnermittlung anzusetzen war, somit also das zu Buchwerten (vgl RFH 12.3.1929, I A a…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Senatsvorsitzenden Mag. Dr. Thomas Leitner, die Richterin Dr.in Natalie Brennsteiner sowie die fachkundigen Laienrichter Christine Höll, B.iur.oec., LLM.oec und Dr. Rupert Mayr, BEd in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Steuerberaterin1…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Margit Mayr in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2004 bis 2007 zu Recht…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich in der Beschwerdesache ***Bf1*** (FN***), ***Bf1-Adr*** StNr: ***1*** betreffend die Bescheidbeschwerde vom 10.01.2017 gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Veranlagungsverfahrens der Umsatzsteuer 2013 vom 21.10.2016 und gegen den geänderten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** GmbH, vormals ***2***, ***3***, für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift unbekannt, gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit Firma im Firmenbuch gelöscht, vormals vertreten durch Hochstöger Nowotny Wohlmacher Rechtsanwälte OG, 4020 Linz…