…Dass § 7 Abs 1 WVG nicht den Unternehmer und Leistungsempfänger als abgabepflichtigen Wasserabnehmer bestimmt, verstößt gegen den Grundsatz der Aufkommensneutralität der Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette, denn die unternehmerisch tätige Fruchtgenussgenussgemeinschaft ist mangels ordnungsgemäßer Rechnung nicht zur Geltendmachung der auf die Wassergebühren fallenden Vorsteuern befugt, sodass…
…Vorsteuerabzug und abgeführter Umsatzsteuer sei von ihr angesprochen worden. Daneben sei auch angeführt worden, dass dadurch die vom Gesetzgeber normierte Neutralität der Umsatzsteuer und auch die Aufkommensneutralität nicht gegeben sei. Die Geschäftsführerin habe die Prüferin gebeten, ab Oktober die Prüfung in den Räumlichkeiten des Steuerberaters…
…ein (auf Grund aller anderen Umstände gerade nicht zu erwartendes) Ergebnis "ungültig" dauern dürfe, um im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Aufkommensneutralität der Umsatzsteuer von einer Zwangs- und Strafsteuer, wie sie die "UID-Erwerbssteuer" de facto im Falle des unverschuldeten Abhandenkommens des Empfängers…
…1 WVG nicht den Unternehmer und Leistungsempfänger als abgabepflichtigen Wasserabnehmer bestimme, wodurch u.a. gegen den Grundsatz der Aufkommensneutralität der Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette verstoßen werde, ist zu entgegnen, dass es im vorliegenden Fall nicht um die Umsatzsteuer geht. Mängel in der Parteibezeichnung des Beschwerdeführers…
…7 Abs. 1 WVG daher nicht den Unternehmer und Leistungsempfänger als abgabepflichtigen Wasserabnehmer bestimme, verstoße gegen den Grundsatz der Aufkommensneutralität der Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette, da die WEG als Steuersubjekt mangels ordnungsgemäßer Rechnung nicht zur Geltendmachung der auf die Wassergebühren fallenden Vorsteuern befugt sei, sodass…
…7 Abs. 1 WVG daher nicht den Unternehmer und Leistungsempfänger als abgabepflichtigen Wasserabnehmer bestimme, verstoße gegen den Grundsatz der Aufkommensneutralität der Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette, da die WEG als Steuersubjekt mangels ordnungsgemäßer Rechnung nicht zur Geltendmachung der auf die Wassergebühren fallenden Vorsteuern befugt sei, sodass…
…des § 7 Abs 1 WVG daher nicht den Unternehmer und Leistungsempfänger als abgabepflichtigen Wasserabnehmer bestimmt. verstößt gegen den Grundsatz der Aufkommensneutralität der Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette, da die WEG als Steuersubjekt mangels ordnungsgemäßer Rechnung nicht zur Geltendmachung der auf die Wassergebühren fallenden Vorsteuern befugt ist…
a) für Überschusserlöse, die von 1. Dezember 2022 bis 31. Mai 2023 erzielt wurden, beträgt die Obergrenze 140 Euro je MWh Strom; b) für Überschusserlöse, die nach dem 31. Mai 2023 erzielt wurden, beträgt die Obergrenze 120 Euro je MWh Strom. Liegen nach § 3 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Vertreter***, ***Adresse***, und Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 11. Juli 2024 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 5. April 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Alexander Beißer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch TPA Holding Steuerberatung GmbH, Hartenaugasse 6, 8010 Graz, und Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien…
- Die Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 2 GSpG für Glücksverträge über Elektronische Lotterien iSd § 12a GSpG betragen 40% der Jahresbruttospieleinnahmen. Um eine Doppelbesteuerung mit der Konzessionsabgabepflicht gemäß § 17 Abs. 3 GSpG zu vermeiden, wurden diese konzessionsabgabepflichtigen Ausspielungen von der Glücksspielabgabe befreit. Die Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs…
Derartige Bedenken bestehen aus nachfolgenden Gründen gegenständlich nicht: Begründung für die Erlassung der EU-NotfallmaßnahmenVO, in deren Umsetzung das EKBSG erlassen wurde Nach den Materialien zum EKBSG sowie den Erwägungsgründen der EU-NotfallmaßnahmenVO, in deren Umsetzung das EKBSG erlassen wurde, sind diese Erwägungsgründe auch für…
Gemäß Art 89 Abs. 2 B-VG hat ein ordentliches Gericht, wenn es gegen die Anwendung eines Gesetzes aus dem Grund der Verfassungswidrigkeit Bedenken hat, den Antrag auf Aufhebung dieses Gesetzes beim Verfassungsgerichtshof zu stellen. Derartige Bedenken bestehen aus nachfolgenden Gründen gegenständlich nicht: Begründung für…
Derartige Bedenken bestehen aus nachfolgenden Gründen gegenständlich nicht: Begründung für die Erlassung der EU-NotfallmaßnahmenVO, in deren Umsetzung das EKBSG erlassen wurde Nach den Materialien zum EKBSG sowie den Erwägungsgründen der EU-NotfallmaßnahmenVO, in deren Umsetzung das EKBSG erlassen wurde, sind diese Erwägungsgründe auch für…
Aber auch das Unionsrecht führt zu keinem anderen Ergebnis als zur Steuerpflicht der von der Bf an den SGV verrechneten und vereinnahmten Kostenersätze. Nach Art 9 Abs 1 MwStSystRL gilt als Steuerpflichtiger, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbstständig ausübt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 13. August 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 3. September 2024 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 / Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 30. Dezember 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. Dezember 2024…
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes stand bereits bei den Vorgängerbestimmungen des heutigen Glücksspielgesetzes der Spielerschutz im Vordergrund, fiskalische Zwecke traten immer weiter zurück. Zum Beispiel wurden im Patent von Kaiser Leopold I aus dem Jahr 1696 bestimmte Glücksspiele konkret verboten, weil man verhindern wollte, dass „Haus…