…gewährt würden. Die als Abfindung bezeichnete Ausgleichszahlung zähle daher zu den Einkünften und stelle keinen Aufgabegewinn dar. Gegen diese Entscheidung erhob die BF durch ihren ausgewiesenen steuerlichen Vertreter fristgerecht Beschwerde und führte darin unter Verweis auf die Entscheidung des VwGH vom 27.11.2014, Zl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag.Dr. Katrin Allram in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- gesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 10. September 2018 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Mirha Karahodzic MA über die Beschwerde der ***, ***, ***, vertreten durch StB Dr. Roland Pfleger, Mariahilfer Straße 27/4/16, 1060 Wien, vom 19. Jänner 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom…
…Beschwerdeführer brachte in seiner Stellungnahme vom 24.9.2018 weiter vor, 1) es habe in den ganzen 40 Jahren keine schriftliche Vereinbarung zwischen den Brüdern C und BB gegeben, die Aufgabenverteilung habe sich aus den unterschiedlichen Schulausbildungen ergeben. C sei für die geschäftlichen Dinge (Büroleitung…
…mit der Frage, ob die laut Zusatzvereinbarung für die Aufgabe der Mietrechte an die ***X*** GmbH zu leistenden € 1.440.000,00 tatsächlich gezahlt wurden und ersuchte um Vorlage entsprechender Überweisungsbelege. Nach Beantwortung und Urkundenvorlage durch ***A*** RÄ am 27.07.2022 und am…
…und private Probleme zurückzuführen waren, hier nicht weiter zu erörtern sind". Aufgrund der von der belangten Behörde selbst getroffenen Feststellung der Aufgabe des Hauptwohnsitzes sei auch keine Familienbeihilfe mehr zur Auszahlung gebracht worden. Zudem verwies der Beschwerdeführer auf Rechtsprechung des BFG, der zufolge die Wiederaufnahme…
…780,64; darin enthalten sind Veräußerungs- und Aufgabegewinne iHv € 70.985,28. Nach Zurücknahme des entsprechenden Vorlageantrages im November 2021 ist die Beschwerde gegen den Bescheid betreffend Feststellung der Einkünfte 2008 bei der X & Partner Wirtschaftstreuhandgesellschaft wieder als durch die Beschwerdevorentscheidung erledigt. 8. Mit…
…die Schweiz gefahren zu sein, ändert dies nichts an der - unten ausführlich dargelegten - Ansicht des Gerichtes, dass eine Aufgabe des inländischen Wohnsitzes nicht bereits - wie in der mündlichen Verhandlung vom Bf. behauptet - im Juni 2015 erfolgte. Die Feststellungen zur Aufenthaltsbewilligung "B", basieren auf der im…
…2011 machte der Beschwerdeführer unter dem Titel "Fortbildungskosten“ ua Werbungskosten in Höhe von 20.750,00 Euro geltend. Das Finanzamt anerkannte die in Rede stehenden Ausgaben nicht als Werbungskosten. Aufgrund der dem Finanzamt vorliegenden Unterlagen habe der Beschwerdeführer seinen Wohnsitz am 27.9.2011 aufgegeben…
…Bf) ist Erbin nach dem am tt.mm.2016 verstorbenen A. Er betrieb einen Großhandel mit Baumaschinen. Er erklärte für das Jahr 2013 einen Aufgabegewinn in Höhe von 450.000,00 Euro und nahm dafür die Begünstigung gemäß § 37 Abs. 5 EStG 1988 in Anspruch…
…jedoch nicht ersichtlich, wann genau der Hauptwohnsitz in der streitanhängigen Wohnung tatsächlich aufgegeben worden wäre. Aus den bisher vorgelegten Unterlagen ergäbe sich kein eindeutiger Beweis auf den tatsächlichen Zeitpunkt bezüglich der Aufgabe des Hauptwohnsitzes in der Wohnung Adresse_2. Es bestehe die Möglichkeit, dass der…
…des Ersuchens des FAGVG, eine Kopie des Gemeinderatsbeschlusses, mit dem die Ausgliederung von Aufgaben der Gemeinde und die Übertragung der Liegenschaft beschlossen worden sei, sowie der Vereinbarung über den Abschluss einer Kommanditgesellschaft vorzulegen, übermittelte die Bf. diesem einen Auszug aus der Verhandlungsschrift über die Sitzung…
…der Ehewohnung ausgezogen sei und maximal bis Ende Juli ein- bis zweimal in der Woche im Haus gewesen sei. Sie habe in den Monaten August bis Oktober 2012 keine Ausgaben für die Kinder getätigt. Die Studentenwohnung der Tochter in P habe stets der Beschwerdeführer bezahlt…
…dass die STADT die Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung und Verwertung der Liegenschaft der **GmbH überträgt und dass die Übertragung der Liegenschaft an die **GmbH oder eine von dieser ausschließlich für die Entwicklung und Verwertung der oben genannten Liegenschaft gegründeten Gesellschaft entsprechend den Bedingungen…
…zuständige Senat des Bundesfinanzgerichtes geht bei seiner Entscheidung dennoch aus folgenden Gründen ebenso wie der UFS davon aus, dass die Aufgabe "Entwicklung und Verwertung" der Liegenschaft GEBÄUDE von der STADT an die **GmbH und nicht direkt an die Bf. übertragen wurde: Zur Verfahrensrüge der Bf.…
…Mit Gesellschaftsteuererklärung vom 30. November 2010 zeigte die BF (die nunmehrige Beschwerdeführerin, kurz Bf. oder BF.) dem (damaligen) Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (dessen Aufgaben mit 1. Jänner 2011 vom Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel – kurz Finanzamt – übernommen wurden) an, dass bei ihr…
…Anwendung wenn der Hauptwohnsitz im veräußerten Gebäude tatsächlich aufgegeben werde. Die Aufgabe des Wohnsitzes müsse zudem im zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung stehen und in einem angemessenen Zeitraum nach Abschluss des Kaufvertrages über die Veräußerung stehen. Dabei habe die Beurteilung der Angemessenheit in ähnlicher Weise…
…Beschwerdeführer war vom **ddmm2012** bis zum ***ddmm2015*** Geschäftsführer der Primärschuldnerin. Der Geschäftsführer hatte im beschwerdegegenständlichen Zeitraum seinen Wohnsitz in Niederösterreich. In ***OrtT*** wurden die Geschäfte von ***AB*** geführt. An diesen hat der Beschwerdeführer seine Aufgaben delegiert. Dieser verwahrte auch die TAN-Liste, um Überweisungen durchzuführen…
Auch der Umstand, dass der Beschwerdeführerseine Aufgaben delegiert hat und ihm somit "lediglich" eine nicht ausreichende Kontrolle vorzuwerfen ist, führt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht zu einer Minderung der Haftung im Rahmen des Ermessens. Es haben sich nämlich keine, Umstände ergeben, die das Verschulden des…
…dieser Gesellschafter aus außerbetrieblichen Gründen auf die Auffüllung durch den anderen Gesellschafter verzichte, weshalb keine Betriebsausgaben vorliegen würden) *Sohn*: 266.794,73 € (negatives Kapitalkonto, Aufgabegewinn im Jahr 2014, da dieser Gesellschafter sein negatives Kapitalkonto bis dato nicht aufgefüllt habe) Tz. 5 - Betriebsaufgabe 2014: Geschäftsfälle…