…Anträge auf Asyl seien letztlich abgewiesen worden.Die Asylanträge aller Familienangehörigen seien am 31.12.2005 anhängig gewesen, weshalb gemäß § 75 Abs 1 Asylgesetz 2005 die Asylverfahren nach dem Asylgesetz 1997 durchzuführen waren.Es sei somit § 3 Familienlastenausgleichsgesetz idF I Nr 142/2004 (FLAG) anzuwenden…
…54 Asylgesetz 2005 ab 25.04.2014 nachgewiesen wurde, sodass Anspruch auf Familienbeihilfe ab April 2014 bestehe. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Beschwerde wird ausgeführt, dass das Finanzamt sich nicht damit auseinandergesetzt habe, ob das Asylverfahren der Bf. am 31.12.2005 anhängig gewesen sei…
…im Asylverfahren. Der Verwaltungsgerichtshof habe festgestellt, dass aufgrund von Übergangsbestimmungen alte Verfahren nach altem Recht zu Ende zu führen seien. Daher gelte für jene Asylwerber, die ihren Antrag vor dem 1. Jänner 2006 gestellt hätten, und deren Asylverfahren am 31. Dezember 2005 noch anhängig gewesen…
…oder einer unselbständigen rechtmäßigen Beschäftigung von zumindest drei Monaten. Da die Asylverfahren Ihrer Kinder auf Grund der späteren Geburt am 31.12.2005 nicht anhängig waren, ist § 3 in der ab 1. Jänner 2006 geltenden Fassung anzuwenden. Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihre Kinder besteht somit…
…für erst nach dem 31.12.2005 geborene Kinder ist daher bei einem nach dem AsylG 1997 am 31.12.2005 anhängig gewesenen Asylverfahren des Antragstellers zum einen § 3 (Abs. 1 bis 3) FLAG 1967 i.d.F. des Pensionsharmonisierungsgesetzes BGBl. I Nr. 142/2004…
…142/2004, anzuwenden ist. Strittig ist allerdings, ob der im Spruch genannte Sohn für den strittigen Zeitraum August 2008 bis November 2011 einen Beihilfenanspruch vermittelt. Das Asylverfahren für den erst im Jahr 2006 geborenen Sohn konnte am 31.12.2005 noch nicht anhängig sein und…
…Personen, die Asylanträge vor dem 1.1.2006 gestellt hätten und deren Asylverfahren am 31.12.2005 anhängig gewesen sei, § 3 Abs. 1 FLAG in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes anzuwenden sei. Gemäß § 3 Abs. 2 FLAG in der am 31.12.2005 geltenden Fassung gelte …
…dass Asylverfahren, die am 31. Dezember 2005 bereits anhängig waren, noch nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 zu Ende zu führen sind. § 55 FLAG 1967 ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass § 3 FLAG 1967 in der zitierten Fassung des Fremdenrechtspakets 2005 für Personen…
…75 AsylG 2005 nur auf beschleunigte Ausweisungen gemäß § 27 AsylG. Eine derartige Ausweisung sei aber nicht vorgelegen, weshalb es nicht darauf ankomme, wann der Sachverhalt bezüglich der Ausweisung verwirklicht wurde. Es komme lediglich darauf an, dass das Asylverfahren am 31.12.2005 bereits anhängig war…
…die Asylanträge vor dem 1. Jänner 2006 gestellt haben und deren Asylverfahren am 31. Dezember 2005 anhängig war, § 3 Abs. 2 FLAG idF des Pensionsharmonisierungs gesetzes anzuwenden ist. Gemäß § 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) in der am 31.12.2005 geltenden Fassung, gilt …
…dass sein Asylverfahren am 31.12.2005 noch anhängig gewesen sei und demnach § 3 FLAG noch idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes im gegenständlichen Fall anzuwenden wäre. Im Sinne der Bestimmung des § 3 Abs. 2 FLAG in der bis Ende Dezember 2005 gültigen Fassung ergebe sich folglich ein…
…sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Asylwerberlnnen, deren Asylantrag vor dem 1.1.2006 gestellt und deren Asylverfahren am 3 1.12.2005 noch anhängig war, haben daher dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn bzw. sobald sie sich (oder…
…dessen Aufenthaltsdauer in Österreich relevant wäre. Es ist somit unerheblich, ob für das Kind bereits am 31.12.2005 ein Asylverfahren anhängig war bzw. das Kind über einen Aufenthaltstitel verfügt(e), da nach der für mich geltenden Rechtslage nur auf den Elternteil abgestellt wird. Aus…
…Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) in der bis 31.12.2005 gültigen Fassung oder in der derzeit geltenden Fassung ausgeht. Weiters unterließ die belangte Behörde jegliche Auseinandersetzung mit der entscheidungsmaßgeblichen Frage, ob das Asylverfahren des Antragstellers am 31.12.2005 anhängig war und ob ein - nach dann…
…mit Beschluss vom 31. Dezember 2007 aufschiebende Wirkung zuerkannt habe. Erst mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. April 2011 sei die Behandlung der Beschwerde abgelehnt worden. § 55 FLAG ist dahingehend zu verstehen, dass für Personen, für die am 31. Dezember 2005 ein Asylverfahren anhängig war,…
…mit Beschluss vom 31. Dezember 2007 aufschiebende Wirkung zuerkannt habe. Erst mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. April 2011 sei die Behandlung der Beschwerde abgelehnt worden. § 55 FLAG ist dahingehend zu verstehen, dass für Personen, für die am 31. Dezember 2005 ein Asylverfahren anhängig war,…
…168/2006 anzuwenden. Die in § 55 Abs.1 FLAG zitierte Übergangsbestimmungen des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005) kommen in diesem Fall nicht zur Anwendung. § 75 AsylG betrifft nur am 31.12.2005 anhängig gewesene Verfahren, was bei dem erst im Jahr 2008 eingeleitete zweiten Asylverfahren nicht…
…2008 ab. Die Begründung dafür lautet: Nach den Übergangsbestimmungen des Asylgesetzes 2005 sind alle bis zum 31.12.2005 anhängigen Asylverfahren nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 zu Ende zu führen. Nach § 55 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) tritt § 3 FLAG 1967 mit 1.1.2006…
…ab 1. Juli 2006 vorgenommenen Änderungen -zunächst noch in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004, zur Anwendung. Dementsprechend wird die jüngste Judikatur bei Asylwerbern, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben und bei denen zum 31.12.2005 ein Asylverfahren anhängig war, angewendet…
…13. Juni 2013 zur Kenntnis gebracht und diesbezüglich von ihm kein Einwand erhoben. Im anhängigen Verfahren steht somit außer Streit, dass das Asylverfahren des Bf. vor dem Ablauf des Jahres 2006 eingeleitet und bis zum 31.12.2005 zu keinem rechtskräftigen Abschluss gebracht wurde. Rechtskraft…