…Anträge auf Asyl seien letztlich abgewiesen worden.Die Asylanträge aller Familienangehörigen seien am 31.12.2005 anhängig gewesen, weshalb gemäß § 75 Abs 1 Asylgesetz 2005 die Asylverfahren nach dem Asylgesetz 1997 durchzuführen waren.Es sei somit § 3 Familienlastenausgleichsgesetz idF I Nr 142/2004 (FLAG) anzuwenden…
…54 Asylgesetz 2005 ab 25.04.2014 nachgewiesen wurde, sodass Anspruch auf Familienbeihilfe ab April 2014 bestehe. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Beschwerde wird ausgeführt, dass das Finanzamt sich nicht damit auseinandergesetzt habe, ob das Asylverfahren der Bf. am 31.12.2005 anhängig gewesen sei…
…dass Asylverfahren, die am 31. Dezember 2005 bereits anhängig waren, noch nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 zu Ende zu führen sind. § 55 FLAG 1967 ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass § 3 FLAG 1967 in der zitierten Fassung des Fremdenrechtspakets 2005 für Personen…
…dass Asylverfahren, die am 31. Dezember 2005 bereits anhängig waren, noch nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 zu Ende zu führen sind. § 55 FLAG 1967 ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass § 3 FLAG 1967 in der zitierten Fassung des Fremdenrechtspakets 2005 für Personen…
…im Asylverfahren. Der Verwaltungsgerichtshof habe festgestellt, dass aufgrund von Übergangsbestimmungen alte Verfahren nach altem Recht zu Ende zu führen seien. Daher gelte für jene Asylwerber, die ihren Antrag vor dem 1. Jänner 2006 gestellt hätten, und deren Asylverfahren am 31. Dezember 2005 noch anhängig gewesen…
…oder einer unselbständigen rechtmäßigen Beschäftigung von zumindest drei Monaten. Da die Asylverfahren Ihrer Kinder auf Grund der späteren Geburt am 31.12.2005 nicht anhängig waren, ist § 3 in der ab 1. Jänner 2006 geltenden Fassung anzuwenden. Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihre Kinder besteht somit…
…Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005 für Personen, die vor dem 1. Jänner 2006 einen Asylantrag gestellt haben und deren Asylverfahren am 31. Dezember 2005 noch anhängig war, noch nicht anzuwenden ist. Für den vorliegenden Fall bedeutet dies jedoch, dass im August 2008 das Asylverfahren negativ abgeschlossen…
…für erst nach dem 31.12.2005 geborene Kinder ist daher bei einem nach dem AsylG 1997 am 31.12.2005 anhängig gewesenen Asylverfahren des Antragstellers zum einen § 3 (Abs. 1 bis 3) FLAG 1967 i.d.F. des Pensionsharmonisierungsgesetzes BGBl. I Nr. 142/2004…
…da mein Asylverfahren am 31.12.2005 bereits anhängig war, § 3 FLAG 1967 in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005 nicht zur Anwendung kommt. Da ich im Juli 2009 mehr als 3 Monate beschäftigt war und mich ab April 2010 seit mehr als 60 Monaten im…
…Wenn Asylverfahren am 31.12.2005 noch anhängig war, dann ist § 3 FLAG (alt) anzuwenden (VwGH 2007/15/0170), dh: Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wenn jemand länger als 3 Monate beschäftigt ist oder seit mindestens 5 Jahren ständigen Aufenthalt hat. Dies wurde vom VwGH (2009…
…erwogen: Wenn ein Asylverfahren am 31.12.2005 noch anhängig war, dann ist § 3 FLAG 1967 (alt) anzuwenden (VwGH 2007/15/0170). FB-Anspruch, wenn länger als 3 Monate beschäftigt oder wenn mind. 5 Jahren ständigen Aufenthalt. Dies wurde von VwGH (2009/16/0208) bestätigt…
…haben daher Asylwerber, die vor 2006 einen Antrag auf Asyl gestellt haben, sehr wohl Anspruch auf Familienbeihilfe, Alleinverdienerabsatzbetrag und Mehrkindzuschlag. Gemäß dem Erkenntnis des VwGH vom 15.1.2008, 2007/15/0170 haben Asylwerber, deren Asylverfahren am 31.12.2005 bereits anhängig war, Anspruch auf…
…142/2004, anzuwenden ist. Strittig ist allerdings, ob der im Spruch genannte Sohn für den strittigen Zeitraum August 2008 bis November 2011 einen Beihilfenanspruch vermittelt. Das Asylverfahren für den erst im Jahr 2006 geborenen Sohn konnte am 31.12.2005 noch nicht anhängig sein und…
…Personen, die Asylanträge vor dem 1.1.2006 gestellt hätten und deren Asylverfahren am 31.12.2005 anhängig gewesen sei, § 3 Abs. 1 FLAG in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes anzuwenden sei. Gemäß § 3 Abs. 2 FLAG in der am 31.12.2005 geltenden Fassung gelte …
…dass Asylverfahren, die am 31. Dezember 2005 bereits anhängig waren, noch nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 zu Ende zu führen sind. § 55 FLAG 1967 ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass § 3 FLAG 1967 in der zitierten Fassung des Fremdenrechtspakets 2005 für Personen…
…Asylgesetzes 1997 abweisenden - Bescheid vom 12.1.2007 abgeschlossen; ab diesem Zeitpunkt läuft das Berufungsverfahren. Im Hinblick auf das am 31.12.2005 anhängige Asylverfahren war daher § 3 FLAG noch in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBI. I Nr. 142/2004 anzuwenden. Nach dieser Gesetzesnorm galt…
…75 AsylG 2005 nur auf beschleunigte Ausweisungen gemäß § 27 AsylG. Eine derartige Ausweisung sei aber nicht vorgelegen, weshalb es nicht darauf ankomme, wann der Sachverhalt bezüglich der Ausweisung verwirklicht wurde. Es komme lediglich darauf an, dass das Asylverfahren am 31.12.2005 bereits anhängig war…
…zum Zeitpunkt der Antragstellung kein offenes Asylverfahren anhängig gewesen sei. Unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung ist jedoch § 3 Familienlastenausgleichsgesetz in der Fassung I Nr. 142/2004 anzuwenden. Dies ergibt sich ausschließlich aus der Tatsache, dass die Asylanträge aller Familienangehörigen am 31.12.2005 anhängig waren…
…Wenn ein Asylverfahren am 31.12.2005 noch anhängig war, dann ist § 3 FLAG (alt) anzuwenden (VwGH 2007/15/0170 ), dh: 2.) FB-Anspruch, wenn länger als 3 Monate beschäftigt oder wenn mind. 5 Jahre ständiger Aufenthalt 3.) Dies wurde von VwGH (2009/16/0208…
…F. Fremdenrechtspaket 2005 § 55 FLAG 1967 zufolge für Personen, denen gegenüber gemäß § 75 AsylG 2005 das Asylverfahren noch nach dem Asylgesetz 1997 abgeführt wird, die also vor dem 1.1.2006 einen Asylantrag gestellt haben und deren Asylverfahren am 31.12.2005 noch anhängig war…