…Ergänzung datiert vom 11. November 2022 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, bekannt zu geben, wo sich der Ort seiner Arbeitsstätte befinde, ob er in Homeoffice tätig sei oder am Wohnort über ein Büro verfüge, wieviele Stunden er im Monat am Firmensitz verbringe, wie oft er in…
…€ 3.672 2011) zu berücksichtigen. Das Finanzamt ersuchte den Bf. bekanntzugeben, wo sich seine Arbeitstätte befinde, sowie wie oft er die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte monatlich fahre. Der Bf. gab bekannt, dass sein Arbeitsort in den Streitjahren 2009 bis 2011 in L gelegen sei und…
…welchem der Beschwerdeführer angab, dass die schnellste Strecke (Autokilometer) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 50 km betragen und zu Arbeitsbeginn oder Arbeitsende zumindest auf dem halben Arbeitsweg kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung gestanden habe. Daraufhin erließ das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid 2020 datiert vom 23. März 2021…
…101,80 Euro berücksichtigt und begründend ausgeführt, die Fahrtkosten für die Fahrten Wohnung - Arbeitstätte - Wohnung seien laut nachgereichten Erklärungen zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros anerkannt worden. In der Beschwerde vom 28.5.2020 bringt der Bf vor, die Strecke zwischen dem Wohnort in…
…kleines Pendlerpauschale") oder die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt ("großes Pendlerpauschale"). Für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. zwischen Arbeitsstätte und Wohnung und für die Beurteilung…
…erhobenen Beschwerde beantragte der Bf. erneut das große Pendlerpauschale in Höhe von 1.479,00 Euro. Für die einfache Wegstrecke zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte werde unter Benützung öffentlicher Verkehrsmittel mehr als eine Stunde benötigt. Daher sei für die Frage, ob die Verwendung öffentlicher…
…2014 ab. Die Einkommensteuer wurde mit € -1.549,76 festgesetzt. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, dass für die Berechnung des Pendlerpauschales die einfache Wegstrecke Wohnung- Arbeitsstätte maßgeblich sei. Die Wegstrecke vom Wohnort der Bf. Adresse1 nach Adresse2 betrage 28km, weshalb der Bf. dass…
…Str. , wohnhaft und ist täglich gependelt. Die Wegstrecke von ihrer Wohnung in B. und ihrer Arbeitstätte in A. hat nach den Angaben der Bf. ca. 58 Kilometer betragen, weshalb ihr entweder das kleine oder das große Pendlerpauschale für eine Wegstrecke von 40 bis 60 km…
…Tankrechnungen oder ähnliche Belege wurden auch nicht vorgelegt. Zur Bestimmung, dass bei mehreren Wohnsitzen der für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitstätte nähere Wohnsitz oder der Familienwohnsitz maßgeblich ist, siehe weiter unten, ebenso zu den Bestimmungen des Familienwohnsitzes. Da die Fahrten vom Familienwohnsitz…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig war im Streitjahr 2023, ob dem Beschwerdeführer (Bf.) steuerliche Begünstigungen für die von ihm behaupteten Fahrten für die Wegstrecke von der Arbeitsstätte in Österreich zum Wohnsitz in Ungarn zustanden. I. Verfahrensgang Im Zuge der am 06.03.2024 elektronisch eingereichten…
…2013 und 2014 beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des großen Pendlerpauschales. Das Finanzamt hat dieses in den Erstbescheiden nicht anerkannt. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze sei für die Beurteilung des Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz maßgeblich. Als Familienwohnsitz gelte jener Ort…
…4.3.2016 und vom 14.3.2016 (Arbeitnehmerveranlagungen) erhob der Beschwerdeführer (Bf) am 22.3.2016 Beschwerden und ersuchte um Berücksichtigung des Pendlerpauschales entsprechend dem beigelegten Formular L 34 (Pendlerrechner). In dem Ausdruck ist als Anschrift der Arbeitsstätte der Sitz des Dienstgebers (DG), DGAdr…
…1476,00 und des Pendlereuro in Höhe von € 56,00. Begründung: Bei dem vom Arbeitgeber (Lohnzettel) genannten „Werksverkehr" handelt es sich nicht, wie sonst üblich, um einen Zubringer zur Arbeitsstätte, nur für die eigenen Angestellten, sondern lediglich um das Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) „ÖBB-Zug"…
…ua. unter dem Titel Werbungskosten je die Berücksichtigung des sogenannten „großen“ Pendlerpauschales (KZ 718 - Kj 2010: € 3.372,00 und Kj. 2011: € 2.907,00) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (für das angeführte Dienstverhältnis), wobei die einfache Fahrtstrecke über 60 km betrug…
…daher so zu verstehen und auszulegen. Nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. a EStG 1988 sind die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten…
…LStR 2002 idF vom 31.12.2006 ebenfalls korrekt. Obwohl Dienstreisen über einen längeren Zeitraum vom Wohnort zum selben Einsatzort angetreten worden seien, lägen im Veranlagungszeitraum Dienstreisen vor und nicht ab dem Folgemonat Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Dies ergebe sich aus dem Wortlaut des …
…der Differenz um einen Privatanteil handle, halte der Bf. fest, dass es sich ausschließlich um beruflich gefahrene Kilometer handle. Da laut Bescheidbegründung Fahrten zur Arbeitsstätten ausgeschieden worden sei, werde darauf hingewiesen, dass der Bf. fast ausschließlich in seinem Privathaus arbeite, die Geschäftsstelle nur zur Abholung…
…1 Z 6 lit. c EStG 1988, dass dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist. Es ist allgemein bekannt, dass der öffentliche Personennahverkehr zwischen dem 19. Wiener Gemeindebezirk und der Stadt…
…Steiermark und Kärnten) das höchste Pendlerpauschale zuzuerkennen sei, ist nicht rechtens. Die PHen Steiermark und Kärnten sind somit im angeführten Zeitraum nicht als Arbeitsstätte anzusehen. Aus der Sicht des Bundesfinanzgerichtes sind daher sehr wohl die vom Bf. in seiner Fahrtkostenaufstellung angeführten Fahrten auf ihre Werbungskosteneigenschaft…
…als Werbungskosten geltend: | | | | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | Reisekosten | | | 3.615 | 3.614 | 3.800 | | | Arbeitsmittel | | | | 233 | 233 | 233 | | Fort-…