… Die Fahrtstrecke mit dem PKW beträgt gerundet 20 Km, wofür 25 Minuten benötigt werden. c) Für die Fahrt vom Wohnort zur Arbeitsstätte in xxx C, Dr3, ergibt sich: | öffentliches Verkehrsmittel Hinfahrt Wartezeit bis Arbeitsbeginn | 12:04 bis 12:48 12:48 bis…
…kleines Pendlerpauschale") oder die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt ("großes Pendlerpauschale"). Für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. zwischen Arbeitsstätte und Wohnung und für die Beurteilung…
…zwischen Wohnung und Arbeitsstätte das große Pendlerpauschale für Wegstrecken zwischen 20 und 40 km begehrt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 3.11.2014 berücksichtigte das Finanzamt jedoch nur das große Pendlerpauschale für Wegstrecken bis 20 km sowie zusätzliche Fahrtkosten (Kilometergelder) für die Strecke zwischen den Arbeitsstätten. Dagegen…
…VwGH 09.11.1994, 92/13/0281). Die Fahrten von der Wohnung zu jener Arbeitsstätte, an der der Arbeitnehmer langfristig (in der Regel im Kalenderjahr) im Durchschnitt "am häufigsten tätig wird (Hauptarbeitsstätte)" und die Fahrten von der Hauptarbeitsstätte zurück zur Wohnung sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag…
…der Einnahmen nur die in § 16 EStG 1988 normierten Werbungskosten absetzbar. Im Falle des Vorliegens mehrerer Arbeitsstätten sei die jeweilige Wegstrecke bei der Ermittlung des Pendlerpauschales bzw Pendlereuros zu berücksichtigen. Unter Zugrundelegung der plausiblen Angaben der Bf im Fahrtenbuch, wonach sie im Juli 2021 5…
…In der beim Finanzamt am 13.05.2019 eingelangten Arbeitnehmerveranlagung für 2018 beantragte die Bf. für die Fahrten zwischen ihrer Wohnung und den beiden Arbeitsstätten jeweils die Berücksichtigung des "großen" Pendlerpauschales, in Summe in Höhe von EUR 3.792,00 sowie eines Pendlereuros von EUR…
…berücksichtigte, weil die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum nicht überwiegend zurückgelegt worden sei. Gegen diese Erledigung wurde Berufung erhoben und unter Verweis auf die Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 294 erneut der Ansatz der Fahrtkosten (Kilometergeld) für die Fahrten nach B und C lt. der…
…und nach dem Unterricht wieder in der Kanzlei tätig bin, wurden die Fahrten von der Kanzlei zu den Tourismusschulen ***4*** als Fahrten von der Hauptarbeitsstätte zu einer weiteren Arbeitsstätte und zurück als Fahrtkosten geltend gemacht. Ich ersuche daher höflichst um Absetzbarkeit dieser Fahrtkosten laut Lohnsteuerrichtlinien…
…Jedoch wurden nur die Monate ab 8/2015 nachgewiesen. Das volle Pendlerpauschale steht nur zu, wenn man an mindestens elf Kalendertagen im Monat die Strecke Arbeitsstätte - Wohnung zurücklegt. Da dies nicht der Fall ist, wurde das Pendlerpauschale und der Pendlereuro wie folgt berechnet: | Pendlerpauschale…
…es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass der Beschwerdeführer (auch aufgrund der jeweiligen Fahrtzeiten) an den angeführten Tagen die Arbeitsstätte in Wien tatsächlich aufgesucht habe (und auch tätig war) und dann zum Arbeitgeber in Graz weitergefahren sei (gleiches gelte auch für die Heimfahrt). Dies ginge auch aus…
…Da sie direkt von ihrer Haupttätigkeit zur FH fährt, sind die Fahrten von der Wohnung zur Haupttätigkeit und von der FH zur Wohnung als Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Lediglich aus der Fahrt von der Haupttätigkeit zur FH erwächst der Bf ein abziehbarer…
…für das Jahr 2013 (ein Fahrtenbuch wurde nicht vorgelegt) wurden einerseits Fahrten zu ihren beiden Arbeitsstätten (X und A.) und andererseits beruflich veranlasste Fahrten und Fahrten im Zusammenhang mit der Fortbildung eingetragen. Das Finanzamt hat alle Fahrtkosten mit Ausnahme der Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte(n) – Wohnung…
…101,80 Euro berücksichtigt und begründend ausgeführt, die Fahrtkosten für die Fahrten Wohnung - Arbeitstätte - Wohnung seien laut nachgereichten Erklärungen zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros anerkannt worden. In der Beschwerde vom 28.5.2020 bringt der Bf vor, die Strecke zwischen dem Wohnort in…
…1 Z 6 lit. e und f EStG 1988 (Wochenpendler) für die Fahrten zwischen der Arbeitsstätte A bzw. A1 und dem Eigenheim in H-Adresse - Berücksichtigung des aliquoten Teiles des großen Pendlerpauschales für 4-6 Fahrten monatlich in Höhe von € 1.224,--/Jahr und…
…Reisekosten, sonstige Werbungskosten, Personenversicherungen, Wohnraumschaffung/-sanierung und Kirchenbeitrag) beizulegen. Hinsichtlich des noch streitgegenständlichen Beschwerdepunktes der Berücksichtigung der Fahrtaufwendungen zwischen der Wohnung und den beiden Arbeitsstätten ("großes" Pendlerpauschale, Pendlereuro und amtliche Kilometergelder; die ursprünglich weiteren Beschwerdepunkte betreffend (weitere) Werbungskoten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht mehr…
…ins Inland entgegengestanden wären. 3. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Werbungskosten. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: "a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1) abgegolten…
…Routenplaners, aus welchem hervorgeht, dass die Wegstrecke zwischen ***U1*** (Wohnort des Bf in Ungarn) und ***Ö1** (Arbeitsstätten in Österreich) 632 km betrage und mit dem PKW in 10 Stunden zu bewältigen sei. Darüber hinaus wurde ein Auszug aus einer Abfrage bei "finanz.at" vorgelegt, aus…
…letzter Satz EStG 1988) und einen Pendlereuro von 128,00 € gewährte. Begründend führte die Abgabenbehörde dazu aus: "Bei mehreren Arbeitsstätten steht für Fahrten von der Wohnung zu jedem Mittelpunkt der Tätigkeit nur einmal das Pendlerpauschale zu. Ab September waren Sie an zwei Dienstorten tätig…
…Schriftsatz vom 30. September 2024 beantragte der Beschwerdeführer die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. In seinem Vorlageantrag führte er ergänzend aus, dass ihm die Verlegung seines Familienwohnsitzes nach Österreich auch wegen ständig wechselnder Arbeitsstätten, manchmal zweimal in der Woche, unzumutbar sei. Weiters würde seine…
…Bf.) war bis Ende September 2022 an der Adresse ***1***, hauptgemeldet und wohnhaft. Von gegenständlicher Wohnadresse pendelte der Bf. täglich an seine Arbeitsstätte in ***2*** (alte Adresse) bzw. nunmehr ***3*** (neue Adresse). Im September 2022 verlegte der Bf. seinen Hauptwohnsitz nach ***4***. Laut dem elektronisch…