…Für die vorschussweise Gewährung von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist erforderlich, dass 1. abgesehen von der Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitsbereitschaft gemäß § 7 Abs. 3 Z 1 die übrigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Leistungen vorliegen, 2. im Hinblick auf die vorliegenden Umstände mit der Zuerkennung der…
…dass ein Arbeitnehmer sich in Arbeitsbereitschaft befindet und seinen Arbeitsplatz nicht verlassen darf, könnte grundsätzlich einen solchen besonderen Grund darstellen, der dazu führt, dass ein überwiegendes betriebliches Interesse gegeben ist. Arbeitsbereitschaft ist der verpflichtende Aufenthalt an einem von Arbeitgeber bestimmten Ort mit der Bereitschaft zur…
…nach Einschätzung des Gerichtes daraus, dass die angemeldeten Fahrzeuge durch die zur Sozialversicherung angemeldeten Fahrer mit den jeweils bekannt gegebenen Wochenarbeitszeiten nicht annähernd ausgelastet sind. Die wöchentliche Normalarbeitszeit eines Taxilenkers beträgt unter Berücksichtigung der Arbeitsbereitschaft 55 Stunden (Pkt. V.1.a. des ab 1.1…
…Für die vorschussweise Gewährung von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist erforderlich, dass 1. abgesehen von der Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitsbereitschaft gemäß § 7 Abs. 3 Z 1 die übrigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Leistungen vorliegen, 2. im Hinblick auf die vorliegenden Umstände mit der Zuerkennung der…
…ausgesprochener Kündigung vom Dienst unter Gehaltsfortzahlung bis zum Kündigungstermin freigestellt, so sind die in dieser Zeit bezogenen Vergütungen nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs im Sinne des Kausalitätsprinzips keine für die Untätigkeit (ungenutzte Arbeitsbereitschaft) während der Dienstfreistellung bezogenen Vergütungen. Derartige Zahlungen haben ihren Grund - ebenso wie die…
…Kündigung vom Dienst unter "Gehaltsfortzahlung" bis zum Kündigungstermin freigestellt, so sind die in dieser Zeit bezogenen Vergütungszahlungen nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs im Sinne des Kausalitätsprinzips keine für die Untätigkeit (ungenutzte Arbeitsbereitschaft) während der Dienstfreistellung bezogenen Vergütungen. Derartige Zahlungen haben ihren Grund - ebenso wie die beschwerdegegenständliche…
… 14 - Gleichheitsrechte, Rz 115). In Zusammenhang mit dem Anspruch auf Sondernotstandshilfe für Mütter und Väter hat der VfGH wie folgt ausgeführt: "Wenn für die Zuerkennung einer derartigen familienpolitisch geprägten Sozialleistung zwar vom Erfordernis der persönlichen Arbeitsbereitschaft und -willigkeit abgesehen, jedoch am Erfordernis der Arbeitsfähigkeit als…
…Für die vorschussweise Gewährung von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist erforderlich, dass 1. abgesehen von der Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitsbereitschaft gemäß § 7 Abs. 3 Z 1 die übrigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Leistungen vorliegen, 2. im Hinblick auf die vorliegenden Umstände mit der Zuerkennung der…
…langjährigen Zusammenarbeit führte. Daraus ergibt sich aber auch, dass hier nicht selbständige Unternehmer in einen Wettstreit um Aufträge traten, sondern arbeitswillige Personen Unternehmern eben bloße Arbeitsbereitschaft signalisiert haben. Letztlich war es für den Beschwerdeführer, wie er selbst in der mündlichen Verhandlung zugestanden hat, völlig egal…
…von Kranken- und Unfallheilbehandlungen, nicht zu. Die durch die Steuerfreiheit bewirkte Progressionsmilderung lässt in diesen Fällen nämlich nicht das arbeitsmarktpolitisch unerwünschte Phänomen befürchten, dass die Arbeitsbereitschaft und der Arbeitswille herabgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint die Nichteinbeziehung der nach § 3 Abs. 1 Z 4 EStG…
…ausgesprochener Kündigung vom Dienst unter "Gehaltsfortzahlung" bis zum Kündigungstermin freigestellt, so sind die in dieser Zeit bezogenen Vergütungszahlungen nach Auffassung des VwGH im Sinne des Kausalitätsprinzips keine für die Untätigkeit (ungenutzte Arbeitsbereitschaft) während der Dienstfreistellung bezogenen Vergütungen. Derartige Zahlungen haben ihren Grund - ebenso wie Abgangsentschädigungen …
…230 Kalendertagen zurückgelegten Wegstrecken vom Wohnort zum Arbeitsplatz von je drei Kilometern (Hin- und Retourstrecke 6 km). Der Beschwerdeführer sei bis auf die Zeiten seines Urlaubes an seinem Arbeitsplatz entweder faktisch anwesend gewesen oder müsse sich in Arbeitsbereitschaft halten, da ihn eine entsprechende Erreichbarkeitspflicht treffe…
…es für die Bf erforderlich machen, bestimmten Arbeitnehmern die Verpflegung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ein besonderer Umstand für eine kostenlose Verpflegung könnte aus einem verpflichtenden Aufenthalt an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufgrund bestehender Arbeitsbereitschaft resultieren. Dies sei gegenständlich nicht anzunehmen. Anzumerken sei auch…
…Kündigung vom Dienst unter ‚Gehaltsfortzahlung‘ bis zum Kündigungstermin freigestellt, so sind die in dieser Zeit bezogenen Vergütungen nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs im Sinne des Kausalitätsprinzips keine für die Untätigkeit (ungenutzte Arbeitsbereitschaft) während der Dienstfreistellung bezogenen Vergütungen. Derartige Zahlungen haben ihren Grund - ebenso wie die streitgegenständliche…
…zwingende Arbeitsbereitschaft nachgewiesen werden, noch eine tatsächlich zwingend erforderliche Anwesenheit während der gesamten Dienstzeit. Anzumerken ist hierzu, dass die Zivildiener aufgrund ihrer Ausbildung jedenfalls nur unterstützend gegenüber dem fachlich qualifizierten Personal zum Einsatz kamen (Schreiben vom 15. Oktober 2015: „ … arbeiten ausschließlich unterstützend ….“). Arbeitsbereitschaft…
…der Kinderbetreuung, mit. Es wird eine leichte Mithilfe der Au-pair-Kraft im Haushalt des/der Gastgebers/in einschließlich Kinderbetreuung im Ausmaß von 20 Stunden (einschließlich Arbeitsbereitschaft) wöchentlich vereinbart. Ist die Au-pair-Kraft durch Krankheit oder Unfall an der Mithilfe im Haushalt verhindert, ist…