IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der im Firmenbuch aufgelösten und gelöschten ***1*** OG, zuletzt in ***2*** und der ehemaligen unbeschränkt haftenden Gesellschafter, ***3***, und ***4***, über die Beschwerden vom 15. September 2011 gegen die Bescheide des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2009 beschlossen: Der Einkommensteuerbescheid 2009 wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Bf. XY (C), Ort, vertreten durch StB., über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 17. Februar 2012, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Jänner 2012, betreffend die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Edith Stefan über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (SVNr.: ***3***), vom 14. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. November 2022, mit dem Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge (Ausgleichszahlung) für den Zeitraum…
"Ich bin Kleinunternehmer und daher unecht Steuerbefreit lt. § 6 Abs 1 /27 UStG. Für alle Abgaben und Steuern komme ich selbst auf" Mit Unterfertigung dieser Rechnungen musste selbst einem rechtlich nicht versierten Arbeiter bewusst sein, dass die Aufnahme einer Tätigkeit unter diesen Vorgaben nicht zu…
…entweder von eigenen Arbeitnehmern der Bf. innerhalb bzw. außerhalb der Arbeitnehmerverhältnisse oder von nicht gemeldeten fremden Arbeitskräften) auszugehen. Eine steuerliche Berücksichtigung des verfahrensgegenständlichen Aufwandes der als Fremdleistungen im Prüfungszeitraum ertragsmindernd verbucht worden war, kam daher nicht in Betracht. Allerdings war davon auszugehen, dass der Bf…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 13.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 beschlossen: Der Bescheid wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung…
…eigenen Arbeitnehmern des Bf. innerhalb bzw. außerhalb (schwarz) der Arbeitnehmerverhältnisse oder von fremden Arbeitskräften (schwarz)) aus. Eine steuerliche Berücksichtigung der streitgegenständlichen erklärten Fremdleistungskosten als Betriebsausgaben kommt daher nicht in Betracht. Allerdings wird der dem Bf. in diesem Zusammenhang laut den o.a. Sachverhaltsfeststellungen erwachsene schwarze…
…VddB als Versorgungsanstalt für "abhängig beschäftigte Bühnenangehörige" eingerichtet. Daraus resultiert, dass sich die Theaterunternehmen als VddB-Pflichtmitglieder und die Bühnenangehörigen als VddB-Pflichtversicherte grundsätzlich in einem Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis gegenüberstehen. Die Satzung der VddB legt fest, unter welchen Umständen Gastspielverpflichtungen eine abhängige Tätigkeit der Bühnenkünstler begründen…
…VddB als Versorgungsanstalt für "abhängig beschäftigte Bühnenangehörige" eingerichtet. Daraus resultiert, dass sich die Theaterunternehmen als VddB-Pflichtmitglieder und die Bühnenangehörigen als VddB-Pflichtversicherte grundsätzlich in einem Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis gegenüberstehen. Die Satzung der VddB legt fest, unter welchen Umständen Gastspielverpflichtungen eine abhängige Tätigkeit der Bühnenkünstler begründen…
…ging im Zuge der Pflege seines Vaters unstrittig keiner selbstständigen Tätigkeit nach, ebensowenig befand sich der Bf. in einem typischen Arbeitnehmerverhältnis, das er einem Dienstgeber gegenüber eingegangen wäre. Der Bf. als Kindesvater ist österreichischer Staatsbürger und verfügte von 31.05.2021 bis 04.12.2023…
…befunden. Die Nutzung des PKW auch für private Fahrten hätte nicht das Arbeitgeber-Arbeitnehmerverhältnis sondern jenes zwischen ***2*** und ***3*** betroffen. Zum Beweis für dieses Vorbringen wurde die Einvernahme des Geschäftsführers der Bf. beantragt. Am 2.2.2023 erließ das nunmehr für die Beschwerdeerledigung zuständige…
…erbringenden Werkleistung sei das die Baustelle. Im Rahmen einer Gesamtbeurteilung, insbesondere unter Bedachtnahme der zwischen den Beteiligten bestehenden vertraglichen Beziehungen, ergebe sich in keiner Weise ein Arbeitgeber—Arbeitnehmerverhältnis, sondern vielmehr ein echtes Werkvertragsverhältnis zwischen Unternehmen. Ein solches unterliege nicht der Bewilligungspflicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Die…
…Schenkung (= Verzicht auf die Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens) Der Bf. und Frau XY hätten ab dem Jahre 2004 ein sehr inniges Verhältnis gehabt und ihre Beziehung dürfe keinesfalls auf ein Arbeitgeber- Arbeitnehmerverhältnis beschränkt werden. Vor diesem Hintergrund werde die Schenkung der Darlehensvaluta auch besser verständlich…
…sei, wenn dies im Anstellungsvertrag vorgesehen wäre, sei unzutreffend. Zumindest liege im gegebenen Fall ein dem Angestelltenverhältnis bzw. Arbeitnehmerverhältnis gleichgestellte Situation vor. Dass eine anderweitige Ermächtigung nur dann ausreichend wäre, wenn eine gewerbliche Verwendung des Beförderungsmittels vorliege, sei der Bestimmung ohnedies nicht zu entnehmen. Außerdem…
…von Relevanz, müsste aufgrund der planmäßigen Eingliederung in die vom Lokalbetreiber zu verantwortende Betriebsorganisation von einem Arbeitnehmerverhältnis ausgegangen werden. In zusammenfassender Betrachtung konnte der Beschwerdeführer somit weder in seinen schriftlichen Eingaben noch bei seinem persönlichen Erscheinen in der Senatsverhandlung einen Sachverhalt (glaubhaft) vorbringen, aus dem…
…die entweder von eigenen Arbeitnehmern der Bf. innerhalb bzw. außerhalb (schwarz) der Arbeitnehmerverhältnisse oder von fremden Arbeitskräften (schwarz) ausgeführt wurden. Eine steuerliche Berücksichtigung der streitgegenständlichen erklärten Fremdleistungskosten als Betriebsausgaben kommt daher nicht in Betracht. Den der Bf. im Zusammenhang mit den "Schwarzarbeiten" erwachsene ("schwarze") bezahlte…
…Subunternehmungen nicht erfolgt sei, sondern die Leistungen tatsächlich von den eigenen Arbeitern entweder in- oder außerhalb (schwarz) des Arbeitnehmerverhältnisses oder von fremden Arbeitskräften (schwarz) ausgeführt worden seien. Da die Betriebsprüfung davon ausgehe, dass die in den Einnahmen-Ausgabenrechnungen angeführten Fremdleistungen (2005: 92.759,62 Euro…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin **** in der Beschwerdesache Bf., AdresseBF, vertreten durch B & O Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH, Europastraße 5, 6322 Kirchbichl, über die Berufung vom 30.07.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 9/18/19…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***SenV***, den Richter ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Willibald Steuerberatungs GmbH, Packerstraße 177, 8561 Söding-Sankt Johann, über die Beschwerde vom 16. November 2015…