…gemäß Art. 1 Abs. 1 lit. i Z 3 VO 883/2004 diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Unterhalt der betreffenden Person überwiegend von dem Versicherten oder dem Rentner bestritten wird. "Wohnort" ist der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person (Art. 1 Abs. 1 Buchstabe…
…2005, I-2421, Randnr. 12). 46 Im vorliegenden Fall geht aus der Vorlageentscheidung hervor, dass Herr Petersen vor den Ereignissen, die zu dem Ausgangsverfahren geführt haben, in einem Mitgliedstaat eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt hatte und demzufolge zu dieser Zeit "Arbeitnehmer" im Sinne von Art. 39…
…Buchstaben b, denen von diesen Unterhalt gewährt wird. Gemäß Art 3 Abs 1 der RL gilt diese für jeden Unionsbürger, der sich in einem anderen als den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, begibt oder sich dort aufhält, sowie für seine Familienangehörigen im Sinne von Art…
…gemäß Art. 1 Abs. 1 lit. i Z 3 VO 883/2004 diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Unterhalt der betreffenden Person überwiegend von dem Versicherten oder dem Rentner bestritten wird. "Wohnort" ist der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person (Art. 1 Abs. 1 Buchstabe…
…1 Buchstabe a der VO 883/2004 sei Polen primär für die Erbringung von Familienleistungen zuständig. Nach polnischem Recht sei Familienbeihilfe (zasiłek rodzinny) nur dann zu gewähren, wenn das monatliche Familieneinkommen pro Person der Familie nicht mehr als 504,00 zl, oder im Fall einer…
…Die Verordnung sieht für ihre Anwendung in Art. 1 Buchst. u VO 1408/71 folgende Definitionen der nachstehenden Begriffe vor: "i) ,Familienleistungen': alle Sach- oder Geldleistungen, die zum Ausgleich von Familienlasten im Rahmen der in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h) genannten Rechtsvorschriften bestimmt sind…
…2005, I-2421, Randnr. 12). 46 Im vorliegenden Fall geht aus der Vorlageentscheidung hervor, dass Herr Petersen vor den Ereignissen, die zu dem Ausgangsverfahren geführt haben, in einem Mitgliedstaat eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt hatte und demzufolge zu dieser Zeit "Arbeitnehmer" im Sinne von Art. 39…
…wohnen." Art. 1 Abs. 1 Buchstabe j VO 883/2004 definiert den "Wohnort" einer Person als den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person. Darunter ist - siehe etwa Art. 11 Abs. 1 VO 987/2009 - im Sinn des nationalen Rechts nicht bloß (irgendein) Wohnsitz i.S…
…oder selbständige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt oder von Österreich eine Rente bezogen wird. Österreich knüpft den Anspruch auf die FB an den Wohnort an und ist mithin originär immer Wohnmitgliedstaat. Österreich kann ausschließlich derivativ nach Art 68 Abs 1 Buchstabe b) sublit i) oder sublit ii)…
…Wohnort“ ist nach Art. 1 Buchstabe f VO 883/2004 der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person. Darunter ist (siehe etwa Art. 11 Abs. 1 VO 987/2009) im Sinn des nationalen Rechts nicht bloß (irgendein) Wohnsitz i.S.d. § 26 Abs. 1 BAO zu…
…(…) Art. 25f FZG Einschränkung von Barauszahlungen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, nach Island, Liechtenstein oder Norwegen Versicherte können die Barauszahlung nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a im Umfang des bis zum Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung erworbenen Altersguthabens nach Artikel 15 BVG nicht…
…L 28 vom 30.1.1997 (im Folgenden VO 1408/71) anzuwenden. Die Tschechische Republik ist seit Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union. Die VO 1408/71 gilt nach ihrem Art. 4 Abs. 1 Buchstabe h der VO 1408/71 für alle Rechtsvorschriften über Zweige…
…einer Pensionskasse im Sinne von § 25 Abs. 1 EStG auf dessen Steuerpflicht zu schließen. Dies liegt in der Natur der Vorsorgeeinrichtung als durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge (steuerfrei) finanzierte Pensionskasse (Art. 66 BVG, Z 43 Stiftungsreglement). In der bereits zitierten UFS-Entscheidung RV/0018-I/06…
…dass die Begriffe „Arbeitnehmer“ und „Selbständiger“ in Art. 1 Buchstabe a VO 1408/71 definiert sind und jede Person bezeichnen, die im Rahmen eines der in Art. 1 Buchstabe a VO 1408/71 aufgeführten Systeme der sozialen Sicherheit gegen die in dieser Vorschrift angegebenen Risiken…
…dem Rentner in häuslicher Gemeinschaft lebt, so gilt gemäß Art. 1 Abs. 1 lit. i Z 3 VO 883/2004 diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Unterhalt der betreffenden Person überwiegend von dem Versicherten oder dem Rentner bestritten wird. Art. 4 VO 883/2004 zufolge…
…im Gebiet eines Mitgliedstaats wohnen, sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Als Familienangehöriger gilt gemäß Art. 1 lit. f sublit. i dieser Verordnung jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden, oder in den Fällen des Artikels 22 Absatz 1 Buchstabe…
…Arbeitnehmer“ im Sinne von Artikel 1 Buchstabe a dieser Verordnung fallen." Dieses Urteil ist zwar zur alten VO (EWG) Nr. 1408/71 ergangen. Aber auch im Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 884/2003 ist es naheliegend, an eine Versicherungspflicht anzuknüpfen, da in Art. 1 Buchstabe…
…Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern idgF (im Folgenden: VO 1408/71) maßgebend. Die VO 1408/71 gilt nach ihrem Art. 4 Abs. 1 Buchstabe h für alle Rechtsvorschriften über Zweige…
…"Unterscheiden die gemäß Nummer 1 anzuwendenden Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats die Familienangehörigen nicht von anderen Personen, auf die diese Rechtsvorschriften anwendbar sind, so werden der Ehegatte, die minderjährigen Kinder und die unterhaltsberechtigten volljährigen Kinder als Familienangehörige angesehen" (Art. 1 Buchstabe i Nummer 2 VO 883/2004…
…"Unterscheiden die gemäß Nummer 1 anzuwendenden Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats die Familienangehörigen nicht von anderen Personen, auf die diese Rechtsvorschriften anwendbar sind, so werden der Ehegatte, die minderjährigen Kinder und die unterhaltsberechtigten volljährigen Kinder als Familienangehörige angesehen" (Art. 1 Buchstabe i Nummer 2 VO 883/2004…