…doppelten Haushaltsführung. Diese Kosten seien mit 2.200,00 € pro Monat begrenzt; für 11 Monate seien dies abzüglich des Arbeitgeberzuschusses von 20.500,00 € Kosten von 3.700,00 € bzw. anteilig für 172 Tage Kosten von 3.119,60 €. Der vom…
…2020 brachte der Bf. eine Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2019 ein: Die unter 7.8. (AG-Zuschuss zu freiwilligen Versicherungen) ausgewiesenen Beträge dürfen nicht der Besteuerung unterworfen werden. Arbeitgeberzuschüsse genauso wie die Arbeitgeberbeiträge bei Mitarbeitern, die gesetzlich pflichtversichert sind, müssen steuerfrei bleiben. Denn es handelt…
…1.955,00 € betragen. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse seien nicht bezahlt worden - er verwies diesbezüglich auf die eingereichten Lohnbescheinigungen. Er reichte an Belegen ein: Arbeitsvertrag zwischen der Hotel C D GmbH und dem Beschwerdeführer für den Zeitraum 1.6.2012 bis 7.4.2013; 7 Lohnabrechnungen…
…abgegebenen Beilage L 1k den Kindermehrbetrag. Zudem vermerkte er den Empfang von pflegebedingten Geldleistungen für *J.* wegen "frühkindlichem Autismus Stufe 3" von März bis Dezember 2022 und beantragte eine "Nachversteuerung des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung" in Höhe von 500 Euro. 4. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 1.8…
…für *S2* den Kindermehrbetrag. Zudem vermerkte er den Empfang von pflegebedingten Geldleistungen für *S2* wegen "frühkindlichem Autismus Stufe 3" von März bis Dezember 2022 vermerkt und beantragte eine Nachversteuerung des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung in Höhe von 500 Euro. 4. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 1.8.2023…
…Veit Wolfsberg. Diese Beilage dient der Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages, eines Unterhaltsabsetzbetrages, einer außergewöhnlichen Belastung für Kinder oder zur Nachversteuerung des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung. Die BF reichte diese von ihr eigenhändig unterfertigte Beilage zwar ein, begehrte jedoch keine der angeführten Begünstigungen bzw. gab keine Angaben zum…
…CHF 120.000,00), die laufenden Auszahlungen des Bonus in den Monaten Jänner bis Juni (CHF 60.000,00) sowie die monatlich ausbezahlten Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung (CHF 1.878,00) wurden als laufende Bezüge (insgesamt CHF 211.878,00) behandelt. Es ergab sich somit ein…
…folgendermaßen zu berechnen: | Bruttoeinkünfte laut Lohnbescheinigung | 90.020,00 € | + (in Deutschland) steuerfreie Fahrtkostenersätze | +2.230,80 € | + Arbeitgeberzuschüsse Kranken- und Pflegeversicherung | +289,91 € | - Sozialversicherung laut Lohnbescheinigung | -9.206,15 € | - Umzugskosten (unstrittige Werbungskosten) | …
…ergab sich die Gesamtbelastung des BF mit Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, von der die Arbeitgeberzuschüsse abgezogen worden waren mit 14.562,36 €. Weder die im April erfolgte Gehaltserhöhung, noch die im April, im August, im November und im Dezember 2021 erfolgten Einmalzahlungen führten…
…Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, von der die Arbeitgeberzuschüsse abgezogen worden waren mit 13.614,12 €. Weder die im Juli erfolgte Gehaltserhöhung, noch die im April, im August und im November 2019 erfolgten Einmalzahlungen führten zu einer höheren monatlichen Belastung des BF mit deutschen Sozialversicherungsbeiträgen…
…aufgenommen. Die Einkünfte werden aufgrund der vorgelegten Lohnsteuerbescheinigung für 2016 wie folgt ermittelt: Bruttolohn:111.751,00 Versicherung Arbeitnehmer: 3.478,20 Arbeitslosenversicherung: 558,00 Krankenversicherung: 949,98 + steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse: 1.192,08 Steuerbegünstigtes Jahressechstel: 18.625,00 steuerpflichtige Einkünfte/ Progressionsvorbehalt: 89.331,90  …
…Begründend wurde wie folgt ausgeführt: Der vom Arbeitgeber enthaltene Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung war als steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis den Bruttobezügen (Kz 350) hinzuzurechnen. Aufgrund der einheitlichen SV-Bemessungsgrundlage sind die Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung anteilig auf die laufenden (Kz…
…KM gesamt im Zeitraum 01.10.2018 bis 21.12.2018: 2.951,20 * 0,47 = EUR 1.387,06 Abzüglich des Arbeitgeberzuschusses in Höhe von EUR 700 betrage das anerkannte Kilometergeld somit EUR 1.869,65 (1.182,59 + 1.387,60 - 700…
…sein und für vier Kinder Familienbeihilfe bezogen zu haben. Tatsächlich hat der Beschwerdeführer in dem Kapitel "Kinderfreibetrag, Unterhaltsabsetzbetrag und außergewöhnliche Belastung für Kinder Nachversteuerung des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung" nur für zwei Kinder Einträge angelegt und auch nur bei diesen jeweils den Kinderfreibetrag nach § 106a Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf, über die Beschwerde vom 9.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 25.11.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf., Gde, Str, vertreten durch die E. Igerz & Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Bergmannstraße 7, 6850 Dornbirn, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch, 6800 Feldkirch, Reichsstraße 154, vom 2. April…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adresse Bf***, vertreten durch ***stV***, ***Adresse stV***, über die Beschwerde vom 4.2.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 18.12.2015, betreffend Festsetzung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Streuerberater_A Anschrift_B, über die Beschwerde vom 8. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Februar 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Patrick Brandstetter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Stb1***, ***Stb1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. September 2024 gegen die Haftungsbescheide gem. § 82 EStG 1988 betreffend Lohnsteuer für die Jahre 2018 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Senatsvorsitzende***R1***, den Richter***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***R3*** und ***R4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zauner & Mühlböck Rechtsanwälte KG, Graben 21, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 29. Februar 2016 gegen…