…in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. III. Erwägungen Strittig ist die steuerliche Qualifizierung eines Darlehens der Bf an Y als Arbeitgeberdarlehen oder Gesellschafterdarlehen und damit die Hinzurechnung des Zinsvorteiles bei der Bemessungsgrundlage zur Lohnsteuer, zum Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Die Bf vertritt dabei…
… 5 Abs. 1 der Sachbezugswerteverordnung vor, dass die Höhe des Sachbezugs für das verbilligte Arbeitgeberdarlehen aus der Differenz zwischen dem tatsächlich bezahlten Zinssatz zum um 0,75 % erhöhten Zwölfmonatseuribor für den Zeitraum vom 1. Oktober Vorjahres bis zum 30. September des laufenden Jahres ermittelt wird…
…ein Betrag von 4.306,13 Euro in Zusammenhang mit dem Arbeitgeberdarlehen. Der Bf machte in seinen Beschwerden vom 19.3.2013 (betreffend 2011) und vom 10.12.2014 (betreffend 2012) folgende Einwendungen geltend: Einkommensteuer 2011: Bei der „Rückverrechnung von Kreditzinsen“ in Höhe von 1…
…Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Laut Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (BGBl. II 2008/468 ab 17.12.2008) zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 ist die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5 % anzusetzen (§ 5 Abs. 1, BGBl…
…2013 nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 zu versteuern sei. (2) Schenkung (= Verzicht auf die Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens) In dem in der RdW 1991, 159 (Heft 5 vom 01.05.1991) erschienen Fachartikel habe Prof. Doralt bei Zuwendungen unter Lebenden der Einstufung als einkommensteuerpflichtige…
…10 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400. Übersteigen Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen insgesamt den gemäß § 3 Abs. 1 Z 20 Einkommensteuergesetz 1988 steuerfreien Betrag von 7 300 Euro, ist ein Sachbezug nur vom übersteigenden Betrag zu ermitteln." Im gegenständlichen Fall ist unstrittig, dass die Berechnung des…
…Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) war bzw. ist Arbeitnehmer der ***1***, ***2***, welche ihm zwei zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen gewährte. Mit Bescheid vom 17. Mai 2021 veranlagte das Finanzamt den Bf. zur Einkommensteuer für das Jahr 2020; dabei hat es in Anwendung der Sachbezugsverordnung und auf…
…2*** ihren Mitarbeitern Arbeitgeberkredite zu Konditionen an, die gegenüber jenen für Kunden zur Anwendung kommenden Konditionen als begünstigt anzusehen sind. Diese Arbeitgeberkredite fallen daher unter den Begriff der zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen wie in § 3 Abs 1 Z 20 EStG und § 5 SachbezugswerteVO. Der Beschwerdeführer hat von…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) war bzw. ist Arbeitnehmer der AB Bank AG, welche ihm zwei zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen gewährte. Mit Bescheid vom 2. Juni 2022 veranlagte das Finanzamt den Bf. zur Einkommensteuer für das Jahr 2021…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) war bzw. ist Arbeitnehmer der AB Bank AG, welche ihm ein zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen gewährte. Mit Bescheid vom 2. Juni 2022 veranlagte das Finanzamt den Bf. zur Einkommensteuer für das Jahr 2021…
…Arbeitnehmers, dessen (Ehe )Partners oder dessen Kinder im Sinne des § 106. 20. Der geldwerte Vorteil aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit der Gehaltsvorschuss oder das Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 7 300 Euro insgesamt nicht übersteigen. 21. Der geldwerte Vorteil gemäß § 15 Abs. 2…
…2*** ihren Mitarbeitern Arbeitgeberkredite zu Konditionen an, die gegenüber jenen für Kunden zur Anwendung kommenden Konditionen als begünstigt anzusehen sind. Diese Arbeitgeberkredite fallen daher unter den Begriff der zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen wie in § 3 Abs 1 Z 20 EStG und § 5 SachbezugswerteVO. Der Beschwerdeführer hat von…
…der Bescheidbeschwerde gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2019 erhoben. Er fechte diesen Bescheid hinsichtlich der Hinzurechnung von Sachbezügen an, nämlich für die Zinsersparnis von insgesamt € 983,78 aus Arbeitgeberdarlehen. Er beantrage, die Einkommensteuer ohne diese Hinzurechnung neu zu berechnen und festzulegen…
…mit elektronisch eingereichtem Anbringen vom 3. Mai 2018 gegen den Einkommensteuerbescheid 2017 das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde eingebracht. Angefochten werde der Bescheid hinsichtlich der Hinzurechnung von Sachbezügen für die Zinsersparnis aus Arbeitgeberdarlehen. Die bei seinem Arbeitgeber aufgenommenen Kredite seien nicht solche in EURO, sondern in Fremdwährung…
…§ 15 Abs. 2 EStG 1988 den wahren wirtschaftlichen Gehalt des Mitarbeiterkredites zu berücksichtigen und im Zweifel sei der Vorteil nach Köpfen verhältnismäßig zuzuordnen. Typisches Element eines Arbeitgeberdarlehens sei die Gewährung des Darlehens vom Dienstgeber an den Dienstnehmer. Dies sei nicht der Fall, wenn das Darlehen…
…Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Laut Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (BGBl. II 2008/468 ab 17.12.2008) zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 ist die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5 % anzusetzen (§ 5 Abs. 1, BGBl…
…Auszahlung erfolgt daher auch eine Rückrechnung. Bei diesen "Akonto plus"-Zahlungen handelt es sich nicht um Arbeitgeberdarlehen. Die von der Nachforderung betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohnzahlungszeiträume und die Höhe der jeweiligen Auszahlungsbeträge ergeben sich aus den Einzellohnkonten, welche die Grundlage und Basis für…
… 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988). Die Unterhaltszahlungen waren wie in der Beschwerdevorentscheidung in Höhe des Unterhaltsabsetzbetrages zu berücksichtigen. Mit seinem Vorbringen zum Sachbezugswert für ihm gewährte Arbeitgeberdarlehen zeigt der Beschwerdeführer keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides auf, weil die Berechnung des Sachbezugswertes anhand der…
…geht daher davon aus, dass der Beschwerdeführer im Streitjahr keine Ausgaben für Steuerberatung getätigt hat. Ausgaben für Steuerberatung waren daher nicht zu berücksichtigen. Mit seinem Vorbringen zum Sachbezugswert für ihm gewährte Arbeitgeberdarlehen zeigt der Beschwerdeführer keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides auf, weil die Berechnung des…
…zum Veranlagungsjahr 2019 verwiesen (Seite 12). Zu den Parkgebühren von 1.412,95 € werde auf die Ausführungen zum Veranlagungsjahr 2019 verwiesen (Seite 13). Der Sachbezug Arbeitgeberdarlehen erfahre keine Änderung, da es sich um einen verwirklichten Sachverhalt handle, der keine nachträgliche Änderung erfahren könne (Seite…