…2010 | 12/2013 | Nein | 14.12.20091 | 45.000,00 | 12/2013 | | | Nein Die Anzahlungen wurden in den Einnahmen- Ausgabenrechnungen der KG in den jeweiligen Jahren als Betriebsausgaben erfasst. Im Dezember 2010 hielten die W Gesellschaft m…
…Punkt 1.2 Vertragsgegenstand Folgendes angeführt: "Unter den Skipässen versteht man PREPAYD Ski Pass Cards mit dem Recht auf Benutzung der Bergbahnen des Verkäufers." Auf Nachfrage, warum die Anzahlungen nicht der Umsatzsteuer unterzogen wurden, wurde vom Unternehmen in der Mail vom 15.02.2018 bekanntgegeben…
…12/2013 | Nein | 20.12.2008 | 60.000,00 | 12/2010 | Dez. 2010 | 12/2013 | Nein Die Anzahlungen wurden in den Einnahmen- Ausgabenrechnungen der KG in den jeweiligen Jahren als Betriebsausgaben erfasst. Betriebsprüfungsbericht vom 30.01.2018, ABNr…
…Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 23. Jänner 2020 legte die Bf. zur Erläuterung der Berichtigung u.a. folgende Unterlagen vor: - 2 Eingangs-(Anzahlungs-)rechnungen der Ps (FNx, in der Folge: Pf) vom 5. Dezember 2018 über € 227.700,- zzgl. USt € 45.540,-…
So bekämpfte sie ihre vom Masseverwalter bestrittene Forderung aus den Anzahlungsrechnungen an die Pf nicht, wobei das BFG davon ausgeht, dass der Grund dafür darin lag, dass sie im Erfolgsfall mit einer nur geringen Entschädigungsquote rechnen musste. Eine strafrechtliche Anzeige gegen W bzw. I wurde…
…einer Ausfertigung dieses Erkenntnisses an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person die Zustellung als an alle Beteiligten als vollzogen. Entscheidungsgründe A. Verfahrensgang 1.) Strittig ist die Berücksichtigung von in den Streitjahren geleisteten Anzahlungen der ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelnden Beschwerdeführerin (im Folgenden…
…2013 setzte das Finanzamt Anspruchszinsen für das Jahr 2011 in Höhe von € 1.780,03 fest. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Beschwerdeführer (Bf) aus, die Einkommensteuervorauszahlungen und die Anzahlung auf die Einkommensteuerbelastung seien fristgerecht entrichtet worden. Da die Erklärungen abzugeben waren…
…Höhe sind in § 205 BAO geregelt. § 205 BAO lautet folgendermaßen (Fettdruck durch das Bundesfinanzgericht): "(1) Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind für den…
…der besagte Betrag an Zinsen errechne. In der Beschwerde vom 16.5.2025 führte der Bf aus, er habe am 4.1.2024 eine Anzahlung betreffend Einkommensteuer 2022 in Höhe von 3.141 Euro getätigt, die am Steuerkonto per 5.1.2024 gebucht worden sei…
…ist, zu versteuern. Da die gegenständliche Zahlung im Jahr 2013 stattgefunden habe, sei keine Steuerpflicht der Anzahlung im Jahr 2015 gegeben. In den Jahren 2015 und 2016 seien im Zusammenhang mit dem vermieteten Objekt neben kleineren Vorsteuern, wie etwa Betriebskosten, auch Vorsteuern für Sanierungsarbeiten angefallen…
…Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt und Beweiswürdigung Der Sachverhalt ist im Hinblick auf die für 2022 festgesetzte Einkommensteuer und die darauf laut Anspruchszinsenbescheid für 2022 entrichteten Einkommensteuervorauszahlungen bzw. Anzahlungen unstrittig. Laut Abgabeninformationssystem bestand im Zeitraum, für welchen Anspruchszinsen festgesetzt wurden, lediglich kurzfristig ein Guthaben aufgrund…
…nicht dem Zweck des § 34 EStG 1988 entspräche. Im gegenständlichen Fall entschloss sich der Beschwerdeführer aus freien Stücken zur Errichtung einer Photovoltaikanlage und wurde die dafür getätigte Anzahlung freiwillig geleistet. Es ist vor dem oben angeführten rechtlichen Hintergrund entscheidend, dass der unter dem Titel einer…
…Konto einlangenden Zahlungen waren ihm daher nicht zugeflossen und lösten somit auch noch keine Umsatzsteuerpflicht aus. War die Überweisung auf das Treuhandkonto aber noch nicht als eine die Steuerpflicht auslösende Anzahlung anzusehen, konnte diese andererseits auch noch kein Recht auf einen Vorsteuerabzug begründen. Die Zahlungen…
…1 BAO). Gem. § 205 Abs 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des…
…nicht vorläufige Feststellungen für 2008. Beide Bescheide wurden bekämpft (Beschwerde vom 24.7.2017). Als Begründung der Wiederaufnahme wurde auf den undatierten BP-Bericht verwiesen. Darin heißt es : Alle Anzahlungen , die im Prüfungszeitraum nicht durch konkrete Immobilienbereitstellungen abgerechnet worden seien, würden im Zeitpunkt der Vorauszahlung…
…I. 3.2-5.a), dass die strittige Zahlung der KG vom 18. Dezember 2008 eine vorgetäuschte Anzahlung für einen angeblichen Immobilienerwerb war, der tatsächlich damals (Dezember 2008-Erlassung des Erstbescheides vom 22.3.2010) nicht geplant gewesen ist, sodass die Zahlung vom 18.12…
…wäre. Außerdem sei laut Bankauszug die Hälfte des Betrages schon im Jahr 2018 entrichtet worden. Der Rechnungsbetrag weise handschriftliche Korrekturen ohne Datum auf. Die dem Bundesfinanzgericht vorliegende strittige Anzahlungsrechnung bezieht sich auf einen Ingenieursvertrag vom 08.04.2016, der Leistungszeitraum umfasst die Monate 01.04…
…stehen könnten, seien sie nicht als Leistungsentgelt im Sinne des UStG zu werten. Der Ansicht der Finanzbehörde, dass die Finanzierungsbeiträge als Anzahlung für noch nicht ausgeführte Leistungen im Sinne des § 19 Abs. 2 UStG zu werten seien und somit mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes der Vereinnahmung…
…die Herkunft dieser Bilanzposition laut Erstauskunft der GF GF nicht mehr feststellbar sei, wurde bei der Vorbesprechung erklärt, es habe sich um eine Anzahlung des (verstorbenen) F P für ein Schotterabbaurecht in X , Niederösterreich, gehandelt. Diese Behauptung konnte im Prüfungsverfahren in keiner Weise belegt werden…
…Es mangelt am Leistungsaustausch. Die umsatzsteuerlichen Folgen hängen von der Art der Versteuerung und Entgeltsentrichtung ab. Sind – bei Sollbesteuerung oder Istbesteuerung – Anzahlungen für die Leistung entrichtet und versteuert worden, dass kann der Unternehmer die Umsatzsteuer korrigieren, der Abnehmer hat einen allfälligen Vorsteuerabzug zu berichtigen. Eine…