…ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten setzt einen hierauf gerichteten Antrag voraus. Wegen der Antragsgebundenheit dieses Verwaltungsaktes darf eine Nachsicht nicht über diesen Antrag hinausgehen. Der Antrag ist nicht bloß ein Formalerfordernis; es muss ein begründeter Antrag sein …
…Dabei verkennt das Bundesfinanzgericht nicht, dass Seitens des Beschwerdeführers dahingehende Bemühungen insbesondere Erkundigungen vorgenommen wurden; diese können jedoch aufgrund der Antragsgebundenheit als Tatbestandsmerkmal die Befreiungsvoraussetzungen nicht erfüllen. Dies ergibt sich eindeutig aus dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs 3 Z 9 lit a VersStG in der…
…17/0041). Ausfluss dieser Antragsgebundenheit ist unter anderem, dass sich die Abgabenbehörde, abgesehen von der im vorliegenden Fall nicht zutreffenden Ausnahme des § 212 Abs 1 letzter Satz BAO, nicht über das Zahlungserleichterungsbegehren hinweg setzen darf. Aufgrund der Antragsgebundenheit ist es der Abgabenbehörde untersagt, eine über…
…17/0041). Ausfluss dieser Antragsgebundenheit ist unter anderem, dass sich die Abgabenbehörde, abgesehen von der im vorliegenden Fall nicht zutreffenden Ausnahme des § 212 Abs. 1 letzter Satz BAO, nicht über das Zahlungserleichterungsbegehren hinweg setzen darf. Aufgrund der Antragsgebundenheit ist es der Abgabenbehörde untersagt, eine über…
…BGBl II Nr. 435/2005). Wegen der Antragsgebundenheit dieses Verwaltungsaktes darf eine Nachsicht nicht über den Antrag hinausgehen (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Der Antrag muss begründet sein und hat die Abgabenbehörde im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Antragsteller geltend gemachten…
…91/17/0041; 4.9.2008, 2007/17/0118; 26.11.2014, 2012/13/0114). Ausfluss dieser Antragsgebundenheit ist unter anderem, dass die Bewilligung von Zahlungserleichterungen nicht über den beantragten Rahmen (z.B. zeitlichen Rahmen) hinausgehen darf (siehe dazu z.B. Ritz/Koran, BAO8 § 212…
…BGBl II Nr. 435/2005). Wegen der Antragsgebundenheit dieses Verwaltungsaktes darf eine Nachsicht nicht über den Antrag hinausgehen (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Der Antrag muss begründet sein und hat die Abgabenbehörde im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Antragsteller geltend gemachten…
…BGBl II Nr. 435/2005). Wegen der Antragsgebundenheit dieses Verwaltungsaktes darf eine Nachsicht nicht über den Antrag hinausgehen (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Der Antrag muss begründet sein und hat die Abgabenbehörde im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Antragsteller geltend gemachten…
…BGBl II Nr. 435/2005). Wegen der Antragsgebundenheit dieses Verwaltungsaktes darf eine Nachsicht nicht über den Antrag hinausgehen (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Der Antrag muss begründet sein und hat die Abgabenbehörde im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Antragsteller geltend gemachten…
…VwGH 4.3.1999, 96/16/0221). Wegen der Antragsgebundenheit dieses Verwaltungsaktes darf eine Entlassung aus der Gesamtschuld nicht über den Antrag hinausgehen (so zur Nachsicht: VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Der Antrag muss begründet sein und hat die Abgabenbehörde im Rahmen ihrer…
…gegenständlichen Verfahren der 06.05.2023 gewesen. Bis dahin wurde der Rückstand nicht vollständig beglichen. Eine Gewährung über diesen Termin hinweg ist aufgrund der Antragsgebundenheit nicht möglich. Zudem ist Tatbestandsvoraussetzung für die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach § 212 Abs. 1 BAO sowohl die Einbringlichkeit des aushaftenden…
…er sich auf die Nichtigkeit der Feststellungsbescheide der KGs aus dem Titel der Zurückweisung von gegen diese Bescheide erhobenen Beschwerden stützte. Die amtswegigen Erkundungen des BFG helfen - wie bereits erwähnt - wegen der Antragsgebundenheit nicht. Somit wäre die Beschwerde inhaltlich abzuweisen. 3.2. Zu Spruchpunkt II…
… 236 BAO, BGBl II 2005/435). Wegen der Antragsgebundenheit dieses Verwaltungsaktes darf eine Nachsicht nicht über den Antrag hinausgehen (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Der Antrag muss begründet sein und hat die Abgabenbehörde im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Antragsteller geltend…
…somit iHv € 25.561,58 bezogen hat. Da die Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten durch Nachsicht einen hierauf gerichteten Antrag voraussetzt und aufgrund der Tatsache, dass infolge der Antragsgebundenheit dieses Verwaltungsaktes eine Nachsicht nicht über den Antrag hinausgehen kann (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151)…
…€ 1.510,56 handeln kann. Aufgrund dessen, dass die Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten durch Nachsicht eines hierauf gerichteten Antrages voraussetzt und aufgrund der Tatsache dass infolge der Antragsgebundenheit dieses Verwaltungsaktes eine Nachsicht nicht über den Antrag hinausgehen kann (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151)…
…zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten durch Nachsicht setzt einen hierauf gerichteten Antrag voraus. Wegen der Antragsgebundenheit dieses Verwaltungsaktes darf eine Nachsicht nicht über den Antrag hinausgehen (vgl. RAE, Rz 1626…
…das Ende der beantragten Stundung bereits abgelaufen ist, kann sinnvollerweise über das Zahlungserleichterungs-ansuchen nur in Form einer Abweisung der Beschwerde entschieden werden. Dies ergibt sich aus der strengen Antragsgebundenheit des Zahlungserleichterungsverfahrens im Sinne des § 212 BAO. Aufgrund dieser Bestimmung ist die Abgabenbehörde nicht ermächtigt…
…5*** ***2*** zu. Unter der Vorrausetzung, dass der Erhöhungsbetrag gesondert beantragt wurde, stünde auch dieser der Bf zu. Das kann allerdings auf sich beruhen: Antragsgebundenheit der Familienbeihilfe Gemäß § 10 Abs. 1 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe (abgesehen vom Fall des § 10a FLAG 1967 anlässlich der…
… 236 BAO, BGBl II 2005/435). Wegen der Antragsgebundenheit dieses Verwaltungsaktes darf eine Nachsicht nicht über den Antrag hinausgehen (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Der Antrag muss begründet sein und hat die Abgabenbehörde im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Antragsteller geltend…
…übertragene Nachreichung Sorge zu tragen. Bemerkt wird, dass für die bloße Nachreichung der Unterlagen eine Vollmacht nicht erforderlich ist (Erklärungsbote). Aus der Antragsgebundenheit von Beihilfenverfahren folgt auch, dass die Beihilfenbehörde nicht verpflichtet ist, Beweismittel (hier Schulzeugnisse) von dritter Seite zu beschaffen, wenn der Beihilfenwerber der…