…und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Weiters hat nach § 11 UStG die Rechnung u.a. folgende Angaben zu enthalten: das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird; soweit der Unternehmer im Inland…
…in ***2***, ***3***, dokumentiert. Das Anbieten weiterer 100 kg Silber zum Verkauf durch ***5*** seitens der Fa. ***1*** führte aufgrund des Umstandes, dass es sich bei der Fa. ***1*** um kein Unternehmen der Edelmetallbranche handelt, dazu, dass seitens der Bf. die persönliche Anwesenheit der Geschäftsführerin…
…anerkannt werden, da die Bezeichnung und die Anschrift des leistenden Unternehmens unrichtig seien. In weiterer Folge erließ das Finanzamt einen Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 12/2007 und erkannte die betreffenden Vorsteuern nicht an. Gegen den betreffenden Festsetzungsbescheid brachte die Bf. rechtzeitig das…
…folgt, dass die Bezeichnung des leistenden Unternehmers in den streitgegenständlichen Rechnungen falsch war. In rechtlicher Hinsicht ist auszuführen: Gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 in der im Streitjahr anzuwendenden Fassung müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten…
…Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person aus, sei er verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Diese Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Angaben nichts anderes bestimmt sei - die folgenden Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…
…Rechnung auszustellen. Der Unternehmer hat seiner Verpflichtung zur Rechnungsausstellung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung des Umsatzes nachzukommen. Diese Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist - die folgenden Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers;…
…Z 2: "den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz)…
…sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuerbeträge abziehen. Rechnungen haben nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 grundsätzlich folgende Angaben zu enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers…
…und Rechtsprechung sei die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheine, die an der angegebenen Adresse nicht existiere, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließe für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs…
…die Angabe der Geschäftsanschrift der Bf. laut Firmenbuch nicht erforderlich, aber ausreichend war, wenn an dieser Anschrift tatsächlich eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wurde, und eine Rechnung eine Anschrift des leistenden Unternehmers zu enthalten hatte, unter der die Bf. postalisch erreichbar war, war den in den Rechnungen…
…in der Rechnung angegebenen Anschrift für umsatzsteuerrechtliche Zwecke auch greifbar ist Melhardt, USt-Handbuch 2017, Rz 1506; VwGH 23.12.2015, 2012/13/0007). Nach der Rechtsprechung ist der Leistungsempfänger in seinem diesbezüglichen Vertrauen in die Richtigkeit der Angaben des leistenden Unternehmers nicht geschützt (vgl…
…Rechnung auszustellen. Der Unternehmer hat seiner Verpflichtung zur Rechnungsausstellung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung des Umsatzes nachzukommen. Diese Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist - die folgenden Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers;…
…Gesetzesbestimmung ist es, dass der Rechnung eindeutig jener Unternehmer zu entnehmen ist, der tatsächlich geleistet hat (VwGH vom 26.11.2014, 2010/13/0185). Die Angabe von Name und Anschrift des liefernden und leistenden Unternehmers in einer Rechnung dient nicht nur der Kontrolle, ob der…
…Verpflichtung, das Vorliegen der vom UStG 1994 geforderten Rechnungsmerkmale mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu überprüfen, wobei eine Prüfung, ob die auf der Rechnung angeführte Anschrift des leistenden Unternehmers mit jener übereinstimmt, unter welcher er seine Firma im Firmenbuch eintragen ließ, nicht ausreichend sei…
…Gesetzesbestimmung ist es, dass der Rechnung eindeutig jener Unternehmer zu entnehmen ist, der tatsächlich geleistet hat (VwGH vom 26.11.2014, 2010/13/0185). Die Angabe von Name und Anschrift des liefernden und leistenden Unternehmers in einer Rechnung dient nicht nur der Kontrolle, ob der…
…ein Steuerpflichtiger neben der Erfüllung materieller Voraussetzungen nach dem Wortlaut des Art 178 lit a MwStSyst-RL auch eine ordnungsgemäße Rechnung besitzen. Die Merkmale einer Rechnung werden in Art 226 MwStSyst-RL festgelegt, mitunter umfassen diese gem Nr 5 die "vollständige Anschrift" des leistenden Unternehmers…
…Gesetzesbestimmung ist es, dass der Rechnung eindeutig jener Unternehmer zu entnehmen ist, der tatsächlich geleistet hat (VwGH 26.11.2014, 2010/13/0185). Die Angabe von Name und Anschrift des liefernden und leistenden Unternehmers in einer Rechnung dient nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger…
…fünfzehnten Tag des Kalendermonates, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die sonstige Leistung ausgeführt worden ist, nachzukommen. 3. Rechnungen müssen – soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist – die folgenden Angaben enthalten: a) den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…
…des Bf. im Kern erschüttern könnten. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) 3.1.1. Rechtliche Grundlagen Gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 hat eine ordnungsgemäße Rechnung zwingend bestimmte Merkmale aufzuweisen, darunter den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers…
…geprüftem Firmenbucheintrag, in Wien gelegen wäre. Eine Anschrift kann auch unrichtig sein, wenn sie mit der im Firmenbuch eingetragenen übereinstimmt (VwGH vom 24.02.2010, 2005/13/0006). Ob die auf den Rechnungen angeführte Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers mit jener übereinstimmt, unter welcher…