…oder der Adressat des Bescheids nicht zweifelsfrei feststeht (23.3.2006, 2005/07/0091). Eine Abänderung einer rechtskräftigen Entscheidung ist im nationalen österreichischen Recht in § 299 oder § 300 Abs.1 BAO vorgesehen. Die erfolgte rechtswidrige Annahme der Zollanmeldung ist somit kein Nichtakt oder nichtiger Akt…
…oder der Adressat des Bescheids nicht zweifelsfrei feststeht (23.3.2006, 2005/07/0091). Eine Abänderung einer rechtskräftigen Entscheidung ist im nationalen österreichischen Recht in § 299 oder § 300 Abs.1 BAO vorgesehen. Die erfolgte rechtswidrige Annahme der Zollanmeldung ist somit kein Nichtakt oder nichtiger Akt…
…kann die Annahme als begünstigende Entscheidung unter den Voraussetzungen des Art. 8 Abs.1 ZK zurück genommen werden (Witte Zollkodex Art. 63 Rz. 4). Auch eine Aufhebung etwaiger Bescheide nach § 299 BAO käme in Betracht. Eine Zurücknahme der Annahme der Zollanmeldung durch die zuständige Zollstelle…
…oder der Adressat des Bescheids nicht zweifelsfrei feststeht (23.3.2006, 2005/07/0091). Eine Abänderung einer rechtskräftigen Entscheidung ist im nationalen österreichischen Recht in § 299 oder § 300 Abs.1 BAO vorgesehen. Die erfolgte rechtswidrige Annahme der Zollanmeldung ist somit kein Nichtakt oder nichtiger Akt…
…oder der Adressat des Bescheids nicht zweifelsfrei feststeht (23.3.2006, 2005/07/0091). Eine Abänderung einer rechtskräftigen Entscheidung ist im nationalen österreichischen Recht in § 299 oder § 300 Abs.1 BAO vorgesehen. Die erfolgte rechtswidrige Annahme der Zollanmeldung ist somit kein Nichtakt oder nichtiger Akt…
…kann die Annahme als begünstigende Entscheidung unter den Voraussetzungen des Art. 8 Abs.1 ZK zurück genommen werden (Witte Zollkodex Art. 63 Rz. 4). Auch eine Aufhebung etwaiger Bescheide nach § 299 BAO käme in Betracht. Eine Zurücknahme der Annahme der Zollanmeldung durch die zuständige Zollstelle…
…oder der Adressat des Bescheids nicht zweifelsfrei feststeht (23.3.2006, 2005/07/0091). Eine Abänderung einer rechtskräftigen Entscheidung ist im nationalen österreichischen Recht in § 299 oder § 300 Abs.1 BAO vorgesehen. Die erfolgte rechtswidrige Annahme der Zollanmeldung ist somit kein Nichtakt oder nichtiger Akt…
…worin in der zollamtlichen Mitteilung MRN ***2*** vom 28. September 2017 eine begünstigende Entscheidung zu sehen sei. Es habe sich um einen Antrag auf Überführung zum zollrechtlich freien Verkehr durch Annahme einer Zollanmeldung gehandelt. Das Zollamt wies die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 6.März 2019…
…Bescheidadressaten iSd § 93 Abs.2 BAO gerichteten, angefochtenen) Bescheid (= Entscheidung iSd Art.6 Zollkodex) vom 7.5.2014 hat das Zollamt Linz Wels die Annahme der in Rede stehenden Zollanmeldung abgelehnt und sich dabei auf den Art.63 Zollkodex berufen. Allerdings ist, wie dies…
…Rechtsanspruch auf die Annahme von Zollanmeldungen zur Überführung von Waren in den freien Verkehr mit innergemeinschaftlicher Anschlusslieferung (Verfahrenscode 4200) eine inländische Steuernummer sowie eine inländische UID-Nummer des vom Spediteur (egal ob direkt oder indirekt) vertretenen ausländischen Lieferanten voraussetze. Die Nichtannahme der Zollanmeldung zur Überführung…
…von der Zollverwaltung in den Jahren 2010 bis 2012 angenommen. Die Annahme der jeweiligen Anmeldung war der Zeitpunkt der Zollschuldentstehung. Die Verjährungsfrist hat bei den zur Prüfung vorgelegten Zollanmeldungen spätestens Ende 2012 begonnen und ist die regelmäßige Verjährung damit spätestens Ende 2015 eingetreten. Der Bf…
…trat bei der in Rede stehenden Zollabfertigung als Anmelderin (Art. 5 Nr. 15 UZK) auf, die im eigenen Namen aber für fremde Rechnung die Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr abgegeben hat. Die Annahme der Zollanmeldung und die Überlassung erfolgten am 14.04…
…der Zollanmeldung auf der Grundlage von Art. 78 Abs. 3 ZK sein, sondern auch im Falle des Vorliegens eines direkten Vertretungsverhältnisses. Im Beschwerdefall ist unbestritten, dass die Bevollmächtigung der Bf. durch die ***T-GmbH*** bereits bei der Abgabe und im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung…
…Abs. 1 ZK durch Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr im Zeitpunkt der Annahme der betreffenden Zollanmeldung (Abs. 2 leg. cit) entsteht. Wenn Witte hierzu ausführt, dass es schließlich und endlich sinnwidrig wäre, auch den kleinsten Fehler in der Zollanmeldung mittels Zollschuldentstehung zu ahnden, erscheint…
…Befreiung von den Einfuhrabgaben. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, in deren Auftrag die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung für ein Verfahren des Absatzes 1 Angaben zugrunde…
…maßgebend für die Anwendung der Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem die Waren angemeldet werden, sowie für alle anderen Ein- oder Ausfuhrformalitäten (Abs. 2 leg. cit.). Art. 173 UZK lautet: "(1) Dem Anmelder wird auf Antrag auch nach Annahme der Zollanmeldung durch die Zollbehörden gestattet…
…c) die Annahme der Zollanmeldung durch die Zollbehörden gemäß Artikel 172 des Zollkodex; d) die Überlassung der Waren durch die Zollbehörden gemäß Artikel 194 des Zollkodex." Art. 219 UZK-DVO bestimmt: "Ergibt eine Kontrolle, dass eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 141 der Delegierten Verordnung…
…Soweit der Bf., ins Treffen führt, Waren seien nach Ihrer Verzollung verloren gegangen und daher sei, für diese, sich im Versandverfahren befunden habende, Waren, gemäß Art 71 Abs.1 erster Unterabsatz, keine Einfuhrumsatzsteuer festzusetzen, ist festzustellen, dass sich die genannten Waren nach Annahme der Zollanmeldung…
…2022 (richtig: 6. November 2022) rügt die Bf hingegen eine Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend die Annahme einer Zollanmeldung vom 27.01.2022. Dem Feststellungsantrag vom 2. Februar 2022 beigeschlossen ist ua ein Auszug der Fehlermeldungen zu ***LRN*** zu Ref.Ereignis-***ID***/***IMsglD***. Als "Datum/Uhrzeit…
…die Annahme verweigern, wenn z.B. der zur Unterzeichnung und Ausfüllung der Anmeldung Berechtigte nicht anwesend ist, oder die Mängel so gravierend sind, dass eine Korrektur unzumutbar ist (Witte, Zollkodex 6 , Art. 63 Rz. 10; Dorsch/Weymüller, Art. 63 Rz. 39). Entspricht die Zollanmeldung nicht…