…stehe es den Vertragsparteien im Sinne der Vertragsautonomie frei, den Inhalt des MRG oder Teile davon zum Vertragsinhalt zu machen. Maßgeblich für die Annahme einer unbestimmten Vertragsdauer sei u.a., dass keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten vorliege, was laut herrschender Judikatur (insbesondere VwGH 17.9…
…stehe es den Vertragsparteien im Sinne der Vertragsautonomie frei, den Inhalt des MRG oder Teile davon zum Vertragsinhalt zu machen. Maßgeblich für die Annahme einer unbestimmten Vertragsdauer sei u.a., dass keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten vorliege, was laut herrschender Judikatur (insbesondere VwGH 17.9…
…freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten der Zuwendenden bereichert wird. Voraussetzung für die Annahme eines steuerpflichtigen Vorganges ist in objektiver Hinsicht der Eintritt einer Bereicherung im Vermögen des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden und in subjektiver Hinsicht, dass der Zuwendende…
…in der Anklage angelastet wird.“ Laut Bf habe eine Auseinandersetzung mit den vorgelegten Unterlagen nicht stattgefunden. Es seien lediglich mittelbare Beweise und hypothetische Annahmen aufgrund von Aussagen einzelner Personen in einem Finanzstrafverfahren gegen eines von zwei Organen eines einzelnen Lieferanten herangezogen worden. Dazu ist festzuhalten…
…GmbH (diese vier Rechnungsaussteller wurden bescheidmäßig als Scheinunternehmen gemäß § 8 SBBG festgestellt) Geldrückflüsse im Ausmaß der Hälfte der Überweisungsbeträge annehmen und dem Beschwerdeführer als Gesellschafter der X-GmbH dafür die Kapitalertragsteuer vorschreiben durfte. Rechnungsaussteller-1 GmbH (2017, 2018) Die Rechnungsaussteller-1 GmbH war eine mit…
4.1.7. Auch hat die X-GmbH im Vorfeld der Kontrahierung mit den Subunternehmen Einsicht in die Liste der Scheinunternehmen genommen. Es gab im relevanten Fakturen- bzw Leistungszeitraum keinen positiven Treffer (vgl Punkt 4.1.3.). Gemäß § 8 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) ist das Bundesministerium…
…die Rechnungsaussteller-2 GmbH, die Rechnungsaussteller-3 GmbH und die Rechnungsaussteller-4 GmbH Geldrückflüsse im Ausmaß der Hälfte der Überweisungsbeträge annehmen und dem Beschwerdeführer als Gesellschafter der X-GmbH dafür die Kapitalertragsteuer vorschreiben durfte. Festgestellt wird, dass die X-GmbH in den Streitjahren folgende Überweisungen…
…002-2025) argumentierte der Beschwerdeführer für die Zulässigkeit einer ordentlichen Revision. Abschließend rügte der Beschwerdeführer die falsche Sachverhaltsfeststellung als Resultat der rechtsirrigen Annahme sein Rechtsmittel hätte sich nur gegen die Höhe der Strafverfügung gerichtet. Die belangte Behörde habe ihm dadurch die Möglichkeit genommen sich zu…
…Liegenschaftsanteil zu schenken und der dazu erfolgten Annahme dieser Schenkung durch den Bf., das Fruchtgenussrecht vorbehalten, und hat der Bf. erst danach die Vertragsannahme auch in diesem Punkt bestätigt. Der Bf. hat somit mit erst nach der Annahme der Schenkung der Liegenschaftsanteile dem Geschenkgeber das…
…Annahme dieser Schenkung durch den Bf., das Fruchtgenussrecht vorbehalten, und hat der Bf. erst danach die Vertragsannahme auch in diesem Punkt bestätigt. Der Bf. hat somit mit erst nach der Annahme der Schenkung der Liegenschaftsanteile dem Geschenkgeber das Fruchtgenussrecht daran eingeräumt. Der VwGH hält mit…
…Liegenschaftsanteil zu schenken und der dazu erfolgten Annahme dieser Schenkung durch den Bf., das Fruchtgenussrecht vorbehalten, und hat der Bf. erst danach die Vertragsannahme auch in diesem Punkt bestätigt. Der Bf. hat somit mit erst nach der Annahme der Schenkung der Liegenschaftsanteile dem Geschenkgeber das…
…Liegenschaftsanteil zu schenken und der dazu erfolgten Annahme dieser Schenkung durch den Bf., das Fruchtgenussrecht vorbehalten, und hat der Bf. erst danach die Vertragsannahme auch in diesem Punkt bestätigt. Der Bf. hat somit mit erst nach der Annahme der Schenkung der Liegenschaftsanteile dem Geschenkgeber das…
…diese einzelstaatliche Vorschrift nicht unmittelbar das Zollrecht betrifft, sondern im Rahmen der AO Allgemeingültigkeit besitzt. Ist die Entscheidung über die Annahme als nichtig anzusehen, so ist auch die anschließende Überführung in das beantragte Zollverfahren nichtig und erzeugt ebenfalls keine Wirkung (Dorsch Zollrecht Art. 63 Rz…
…diese einzelstaatliche Vorschrift nicht unmittelbar das Zollrecht betrifft, sondern im Rahmen der AO Allgemeingültigkeit besitzt. Ist die Entscheidung über die Annahme als nichtig anzusehen, so ist auch die anschließende Überführung in das beantragte Zollverfahren nichtig und erzeugt ebenfalls keine Wirkung (Dorsch Zollrecht Art. 63 Rz…
…diese einzelstaatliche Vorschrift nicht unmittelbar das Zollrecht betrifft, sondern im Rahmen der AO Allgemeingültigkeit besitzt. Ist die Entscheidung über die Annahme als nichtig anzusehen, so ist auch die anschließende Überführung in das beantragte Zollverfahren nichtig und erzeugt ebenfalls keine Wirkung (Dorsch Zollrecht Art. 63 Rz…
…diese einzelstaatliche Vorschrift nicht unmittelbar das Zollrecht betrifft, sondern im Rahmen der AO Allgemeingültigkeit besitzt. Ist die Entscheidung über die Annahme als nichtig anzusehen, so ist auch die anschließende Überführung in das beantragte Zollverfahren nichtig und erzeugt ebenfalls keine Wirkung (Dorsch Zollrecht Art. 63 Rz…
…diese einzelstaatliche Vorschrift nicht unmittelbar das Zollrecht betrifft, sondern im Rahmen der AO Allgemeingültigkeit besitzt. Ist die Entscheidung über die Annahme als nichtig anzusehen, so ist auch die anschließende Überführung in das beantragte Zollverfahren nichtig und erzeugt ebenfalls keine Wirkung (Dorsch Zollrecht Art. 63 Rz…
…diese einzelstaatliche Vorschrift nicht unmittelbar das Zollrecht betrifft, sondern im Rahmen der AO Allgemeingültigkeit besitzt. Ist die Entscheidung über die Annahme als nichtig anzusehen, so ist auch die anschließende Überführung in das beantragte Zollverfahren nichtig und erzeugt ebenfalls keine Wirkung (Dorsch Zollrecht Art. 63 Rz…
…diese einzelstaatliche Vorschrift nicht unmittelbar das Zollrecht betrifft, sondern im Rahmen der AO Allgemeingültigkeit besitzt. Ist die Entscheidung über die Annahme als nichtig anzusehen, so ist auch die anschließende Überführung in das beantragte Zollverfahren nichtig und erzeugt ebenfalls keine Wirkung (Dorsch Zollrecht Art. 63 Rz…
…den Verfassungsgerichtshof nicht zulässig. Begründung I. Ausgangslage Beim Bundesfinanzgericht (in der Folge "BFG") sind zu GZ RV/5100588/2024 und RV/5100589/2024 Beschwerden gegen Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 4.10.2023 betreffend Rechtsgebühr für Annahmeverträge anhängig. Beiden Beschwerden liegt folgender antragswesentlicher Sachverhalt zugrunde:…