…diese Voraussetzungen zu, wird das Verlustrisiko des Anlegers zum Haftungsrisiko des Anlageberaters (vgl. dazu Vortmann, Produkthaftung und Anlageberatung). Auch der Gesetzgeber selbst hat in der WPDL-RL (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) Regeln für eine ordnungsgemäße Aufklärung und Beratung aufgestellt, die 1997 auch in Gesetzesform umgesetzt wurden (vgl. Weiser…
…auf bestimmte Abgabenarten. Vom Abzug ausgeschlossen sind Nebenkosten bzw. Kostenersätze. Keine Steuerberatung bildet zudem eine Unternehmens-, Vermögens- und Anlageberatung. Der Höhe nach sind Steuerberatungskosten unbegrenzt abzugsfähig. Erfasst sind nur die Kosten des Steuerpflichtigen selbst, nicht auch zB solche naher Angehöriger (§ 18 Abs. 3 Z 1…
…Vorsorgeberatung, Lohn- und Förderungsberatung, Finanzierungs- und Schuldnerberatung, Versicherungs-, Spar-und Anlageberatung. In allen-Sparten werden auch Verträge an verschiedenste Gesellschaften vermittelt. Die BESCHWERDEFÜHRERIN ist gemäß Bescheid der Bundes-Wertpapieraufsicht vom 29.12.1999, X, zur gewerblichen Erbringung folgender Dienstleistungen berechtigt: Beratung über Veranlagung von Kundenvermögen (…
…nach der konkreten Tätigkeit als Unternehmensberater antwortete der steuerliche Vertreter, der Bf habe die klassische Unternehmensberatung ausgeübt. Dazu habe auch die Vermögens- bzw Anlageberatung gehört. Für die Eröffnung eines neuen Geschäftsfeldes (alternative Anlageformen) sei es notwendig gewesen, die alternativen Investments zuerst im Selbstversuch zu testen…
…wohl nicht um ein Privatdarlehen sondern vielmehr um Lug und Trug seitens XY, XYF, ZZ sowie absolutem Versagen in der Anlageberatung und auch ein Versagen der FMA und des Finanzamtes. Der Wissensstand des Bf. in Finanz- und Wertpapierangelegenheiten sei zu diesem Zeitpunkt leider so minimal…
…die mündliche Verhandlung nicht hätte stattfinden müssen, wenn man ihm am Finanzamt über seine Rückfrage eine Auskunft erteilt hätte. Er habe die Anlagen auf Anraten seiner Anlageberatung vorgenommen, mit der er in der Vergangenheit immer sehr zufrieden gewesen sei. Offenbar habe das Finanzamt nicht so…
…zulässige sog. "Rosinenpicken". Aus diesem Erkenntnis können allenfalls folgende Schlüsse gezogen werden: 1. Anlagebratungsdienstleistungen sind nach Ansicht des VwGH spezifisch und wesentlich für die Verwaltung eines Sondervermögens. Dies beruht nach dem zitierten EuGH Urteil auf der engen Verbindung zur Kerntätigkeit einer KAG. 2. Nach Ansicht…
…90 „Strafverteidigung“). Kosten iZm einer Selbstanzeige sind nach EStR 1621 abzugsfähig. Unternehmens- (VwGH 22.12.05, 2002/15/0064), Vermögens- oder Anlageberatung führt ggf zu BA bzw WK; nach LStR 564 jedoch nicht zu SA. Zur Beratung in sozialversicherungsrechtl Fragen s RME ÖStZ 02, 165…
…gemäß § 94 Z 75 GewO 1994“ (mit 30.01.2014 endete die Gewerbeberechtigung). Zum Aufgabenbereich des Beschwerdeführers als Inhaber der vorgenannten Gewerbeberechtigung gehörte die Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2…
…gemäß § 94 Z 75 GewO 1994“ (mit 30.01.2014 endete die Gewerbeberechtigung). Zum Aufgabenbereich des Beschwerdeführers als Inhaber der vorgenannten Gewerbeberechtigung gehörte die Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2…
…Dies wird auch durch die gesellschaftliche Verflechtung der Verkäuferin mit anderen Gesellschaften der **-Gruppe erhärtet, werden doch von dieser Gruppe neben der Anlageberatung, dem Abhalten von individuellen Beratungsgesprächen und Besichtigung vor Ort auch die Vorplanung und weitgehende Baureifmachung zur Verwertung der Immobilie an private Investoren…
…Dies wird auch durch die gesellschaftliche Verflechtung der Verkäuferin mit anderen Gesellschaften der **-GRUPPE erhärtet, werden doch von dieser Gruppe neben der Anlageberatung, dem Abhalten von individuellen Beratungsgesprächen und Besichtigung vor Ort auch die Vorplanung und weitgehende Baureifmachung zur Verwertung der Immobilie an private Investoren…
…Dies wird auch durch die gesellschaftliche Verflechtung der Verkäuferin mit anderen Gesellschaften der XX-Finanzgruppe erhärtet, werden doch von dieser Gruppe neben der Anlageberatung, dem Abhalten von individuellen Beratungsgesprächen und Besichtigung vor Ort auch die Vorplanung und weitgehende Baureifmachung zur Verwertung der Immobilie an private…
…2015, § 18 Rz. 120). Sonstige Beratungen, auch Unternehmens- (VwGH 22.12.05, 2002/15/0064), Vermögens- oder Anlageberatungen sind von der Steuerberatung zu trennen; die Kosten dafür sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig (Doralt/Renner, EStG10, § 18 Tz. 245). Gemischte Aufwendungen (zB. für die Beratung in…
Wesentlich sei die durch die Zusammenschau all dieser Verträge im Zuge der Außenprüfung deutlich gewordene und somit neu hervorgekommene Tatsache, dass das wirtschaftliche Eigentum über das Vermögen der M-Stiftung beim Bf. verblieben sei, egal, ob durch einen Mandatsvertrag oder das Einsetzen als Vertreter für…
Im Übrigen hat auch schon der Unabhängige Finanzsenat die Auffassung vertreten, dass keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken bestehen, die Voraussetzungen an einen qualifizierten Einzelnachweis gleich zu gestalten wie an den Nachweis durch einen steuerlichen Vertreter, da eine Besserstellung des Einzelnachweises vom Gesetzgeber nicht vorgesehen werden müsse. Wenn…
Nachdem das Vorliegen eines Darlehens bzw. eines darlehensähnlichen Geschäftes dem Grunde nach bestätigt wurde (siehe Ra 2018/15/0090) stellt sich nur die Frage, wann und in welcher Höhe die Zinsen zugeflossen sind. Selbst wenn man nicht von monatlich fälligen Zinsen ausgeht, stellt der VwGH…
Für die einkommensteuerliche Beurteilung ist wohl einzig und allein entscheidend, dass XY die der Bf. zugesicherte Verzinsung tatsächlich laufend gutgeschrieben und über ihr ausdrückliches Verlangen auch entsprechende Geldbeträge ausbezahlt hat. Da für die steuerliche Beurteilung wie oben dargelegt die wirtschaftliche Betrachtungsweise zum Tragen kommt, bleibt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, BA und BK in der Beschwerdesache BF, Adr, vertreten durch STB, gegen die zu St.Nr. xxxx ergangenen Bescheide des Finanzamtes FA, vertreten durch AB, vom 24.05.2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende ***V***, den Richter ***B***, sowie die fachkundigen Laienrichter ***L1*** und ***L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***AdrBf1***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerden vom 12. Dezember 2016, 28. Februar 2017, 5. Juli 2018 und 12. Oktober…