…Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben (VwGH 27.10.2008, 2005/17/0259). Da aus den vorliegenden Bilanzen 2012 bis 2014 aufgrund der annähernd gleichbleibenden Bilanzpositionen hervorgeht, dass die Gesellschaft ab 2013 nicht mehr operativ tätig war, kann der Bf…
…nachzuweisen, sondern vielmehr hat der Vertreter das Fehlen ausreichender Mittel zu konkretisieren (vgl. z.B. VwGH 15.6.2005, 2005/13/0048, 23.11.2004, 2001/15/0138). Ergeben sich jedoch aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel…
…entbindet nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.9.2004, 2003/16/0080) auch eine qualifizierte Mitwirkungspflicht des Vertreters die Behörde nicht von jeglicher Ermittlungspflicht; eine solche Pflicht besteht etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur…
…gestanden seien. Aufgrund der Aktenlage würden deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel vorliegen, die Abgabenbehörde sei daher verpflichtet gewesen, diesbezügliche Ermittlungen amtswegig anzustellen bzw. hätte sie erheben müssen, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorliege. Eine Inanspruchnahme für sämtliche Abgabenschuldigkeiten, ohne…
…Eine solche Pflicht besteht etwa, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben. Entspricht der Vertreter seiner Obliegenheit, das nötige an Behauptungen und Beweisanboten zu seiner Entlastung darzutun, so liegt es an der Behörde, erforderlichenfalls Präzisierungen und Beweise…
…dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben würden. Aus den vorgelegten OP-Listen würde eindeutig hervorgehen, dass die Verbindlichkeiten über Monate unverändert blieben bzw. sogar immer mehr angewachsen wären. Auf Grund dieser Anhaltspunkte über das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung…
…10.2001, 98/14/0082) und sich auch aus dem Akteninhalt keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur (anteiligen) Abgabenentrichtung ergeben (vgl VwGH 17.12.2002, 98/17/0250; VwGH 30.9.2004, 2003/16/0080). Dies ist gegenständlich der Fall. Die Beschwerdeführerin…
…Anhaltspunkte für das Fehlen der für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel, so sei die Abgabenbehörde nicht von ihrer Ermittlungspflicht entbunden (VwGH 28.5.1993, 93/17/0049; VwGH 30.9.2004, 2003/16/0080). Ergebnisse derartiger (zB im Rahmen einer Außenprüfung durchgeführter) Ermittlungen seien bei der…
…Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben (vgl. Ritz, aaO). Die Behörde ist ihrer Ermittlungspflicht jedoch nachgekommen, wenn sie vom Geschäftsführer eine Liquiditätsaufstellung angefordert hat. Die vorhandenen, allenfalls zur vollständigen Bedienung aller Gläubiger nicht ausreichenden Mittel sind in der Liquiditätsaufstellung darzustellen…
…dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben (vgl zB VwGH 17.12.2002, 98/17/0250 ; 30.9.2004, 2003/16/0080 ; 27.10.2008, 2005/17/0259 , 2006/17/0002). Entspricht der Vertreter seiner Obliegenheit, das Nötige an Behauptungen…
…der durchgeführten Liquiditätsprüfung jedenfalls erfüllt, entbindet jedoch eine solche Mitwirkungspflicht die Behörde keinesfalls von ihrer amtswegigen Ermittlungsplicht (z.B. VwGH vom 13.04.2005, 2002/13/0177, 0178). Eine solche besteht etwa, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der entsprechenden Mittel…
…hinsichtlich des teilweisen Fehlens liquider Mittel und der anteiligen Verwendung dieser Mittel nicht nachkommt (vgl. zB VwGH 7.12.2000, 2000/16/0601; VwGH 30.10.2001, 98/14/0082) und sich auch aus dem Akteninhalt keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur …
…hinsichtlich des teilweisen Fehlens liquider Mittel und der anteiligen Verwendung dieser Mittel nicht nachkommt (vgl zB VwGH 7.12.2000, 2000/16/0601; VwGH 30.10.2001, 98/14/0082) und sich auch aus dem Akteninhalt keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur …
…Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben (VwGH 17.12.2002, 98/17/0250; VwGH 30.09.2004, 2003/16/0080, VwGH 27.10.2008, 2008/17/0259, 2006/17/0002). Die offenen Abgaben der X.KG wurden von der belangten…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.9.2004, 2003/16/0080) entbindet auch eine qualifizierte Mitwirkungspflicht des Vertreters die Behörde nicht von jeglicher Ermittlungspflicht; eine solche Pflicht besteht etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur…
…nachzuweisen, sondern vielmehr hat der Vertreter das Fehlen ausreichender Mittel zu konkretisieren (vgl. z.B. VwGH 15.6.2005, 2005/13/0048, 23.11.2004, 2001/15/0138). Ergeben sich jedoch aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel…
…Eine solche Pflicht besteht zB, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben. Entspricht der Vertreter seiner Obliegenheit, das Nötige an Behauptungen und Beweisanboten zu seiner Entlastung dazutun, so liegt es an der Behörde, erforderlichenfalls Präzisierungen und Beweise…
…Ein derartiger Nachweis wurde jedoch nicht erbracht. Allerdings entbindet die qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungslast des Haftungsschuldners die Abgabenbehörde nicht von jeglicher Ermittlungspflicht. Eine solche Pflicht besteht etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben (Ritz, BAO5, …
…4.1998, 95/15/0145 u.a.). Insbesondere liege eine derartige Pflicht der Behörde – wie im gegenständlichen Fall – dann vor, wenn sich bereits aus dem Akteninhalt deutliche "Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben" (vgl. insbesondere VwGH vom 17.12.2002, 98/17…
…Eine solche Pflicht bestehe etwa, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben würden. Würde der zur Haftung herangezogene Vertreter eine konkrete Berechnung des Quotenschadens vorlegen und sei die Berufungsbehörde der Meinung, Einzelheiten dieser Berechnung bedürften einer Änderung…