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BFG RV/7100022/2020Anbringen zur Rückzahlung von Abgaben nach einem Freispruch im Strafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.02.2020Teil 2/2

…in Höhe von €€€ als auch die Verfahrensart (type of procedure) mit "Criminal proceedings" beschrieben ist, wurde vom Beschwerdeführer vorgelegt. Rechtsgrundlagen § 85 BAO lautet: Verkehr zwischen Abgabenbehörden, Parteien und sonstigen Personen. A. Anbringen. § 85. (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen…

BFG RV/3100164/2021Unwirksamkeit der Einreichung von Anbringen mittels E-Mail
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss21.03.2022

…Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) berechtigen die Abgabenbehörde gemäß § 85 Abs. 2 BAO nicht zur…

BFG RS/7100024/20141. Strittig ist, ob ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung GrESt elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung ein Anbringen iSd § 85 BAO darstellt, über welches eine „erstinstanzliche“ Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu ergehen hat. (Stattg. der Säumnisbeschwerde + Grunderwerbsteuerbefreiung). 2. Fehlen der Präjudizialität für ein allfälliges Normprüfungsverfahren des § 10 Abs. 2 1.Satz GrEStG 1987, da das BFG über Säumnisbeschwerde die GrESt „erstinstanzlich“ aufgrund des materiellen Abgabenerklärungsbegriffes beurteilte. 3. Das BFG bemerkte als obiter dicta, dass es § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 für verfassungsrechtlich unbedenklich hält. (siehe auch BFG 18.9.2014, RS/7100139/2014 (Festsetzung der GrESt)
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2014Teil 1/2

…zur rechtlichen Qualität einer Abgabenerklärung „Steuererklären“ heißt, dem Finanzamt die für eine Veranlagung erforderlichen Grundlagen bekanntzugeben (z.B. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 39 Tz 1 und § 42 Tz 1, Doralt, EStG15, § 42 Tz 1). Abgabenerklärungen sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von…

BFG RS/7100139/20141. Strittig ist, ob ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung GrESt elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung ein Anbringen iSd § 85 BAO darstellt, über welches eine „erstinstanzliche“ Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu ergehen hat. (Stattg. der Säumnisbeschwerde + GrEStvorschreibung). 2. Fehlen der Präjudizialität für ein allfälliges Normprüfungsverfahren des § 10 Abs. 2 1.Satz GrEStG 1987, da das BFG über Säumnisbeschwerde die GrESt „erstinstanzlich“ aufgrund des materiellen Abgabenerklärungsbegriffes festsetzte. 3. Das BFG bemerkte als obiter dicta, dass es § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 für verfassungsrechtlich unbedenklich hält. (Siehe auch Parallelfall BFG 18.9.2014, RS/7100024/14 mit Grunderwerbsteuerbefreiung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2014Teil 1/2

…zur rechtlichen Qualität einer Abgabenerklärung „Steuererklären“ heißt, dem Finanzamt die für eine Veranlagung erforderlichen Grundlagen bekanntzugeben (z.B. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 39 Tz 1 und § 42 Tz 1, Doralt, EStG15, § 42 Tz 1). Abgabenerklärungen sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von…

BFG RV/2100883/2022Keine Wiedereinsetzung bei Irrtum eines Steuerberaters über Schriftlichkeit von Anbringen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2023

…ist einem Steuerberater ein schriftliches Vorbringen wohl zumutbar). Ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten ist gemäß § 85 Abs. 1 BAO grundsätzlich schriftlich zu stellen. Ein Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist nach § 245 Abs. 3 BAO ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des …

BFG RV/7101724/2022Auslegung von Anbringen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.05.2025

…aufgehoben. Dies wurde damit begründet, dass nach der Aussage des Beschwerdeführers in der gegenständlichen Beschwerde er mit dem Schreiben datiert vom 31. Dezember 2021 keinen keinen Antrag, also kein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO, gestellt habe (sondern bloß…

BFG RV/7100421/2022Änderung des Einkommensteuerbescheides führt zur Anpassung von Bescheiden über den Verspätungszuschlag und die Einkommensteuervorauszahlung der Folgejahre
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2024

…Beschwerde gegen einen Bescheid einer Abgabenbehörde ist folglich ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten und damit eine Eingabe im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO. Gemäß § 85 Abs. 2 BAO berechtigen Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) die Abgabenbehörde nicht zur Zurückweisung…

BFG RV/4100131/2025- Beschwerdezurücknahme durch ehemaligen Geschäftsführer - Unterschrift einer nicht zur Vertretung befugten Person auf einem Anbringen; Zurücknahmeerklärung mangels Mängelbehebung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.10.2025

…1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) grundsätzlich (vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3) schriftlich einzureichen. Das gemäß § 85 Abs. 1 BAO für Anbringen normierte Schriftlichkeitserfordernis schließt auch das Vorliegen einer Unterschrift…

BFG RV/7104982/2018Zuweisung von Bediensteten einer Gebietskörperschaft an ausgegliederten Rechtsträger: kein Vorliegen eines Betriebs und keine Verpflichtung der Gebietskörperschaft zur Entrichtung von Dienstgeberbeiträgen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2020Teil 1/2

…auf diesem Abgabenkonto nur die auf die Lohn- und Gehaltssummen der zugewiesenen Bediensteten entfallenden Dienstgeberabgaben gebucht worden seien. Zudem sei zu berücksichtigen, dass es sich beim Antrag auf Festsetzung gemäß § 201 BAO um ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 Abs. 1 BAO handle…

BFG RV/1300003/2017Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens wegen verspäteter Einbringung, sowie Einbringung von Anbringen per FinanzOnline, E-Fax und E-Mail
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.06.2017

…Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß Abs. 2 leg. cit. berechtigen Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen…

BFG RV/3100022/2018Unzulässigkeit von Beschwerdevorentscheidungen, mit denen die Beschwerden als zurückgenommen erklärt wurden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2018

…darin auf das am 17.2.2017 persönlich eingebrachte Schriftstück zur Beantwortung des Mängelbehebungsauftrages. Über die Beschwerden wurde erwogen: I) 1) § 85 Abs. 1 und 2 BAO lautet: (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten…

BFG RS/4100010/20161. Vorliegen einer Säumnis, wenn Finanzamt Eingabe entgegen § 85 BAO nicht als Beschwerde wertet und deshalb untätig bleibt 2. Prüfung des Vorliegens einer Wiederaufnahmemöglichkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2018

…BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortung von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingabe). Nach Ritz, BAO, Kommentar 6 , Tz 1 zu § 85, kommt es für die Beurteilung von Anbringen nicht…

BFG RV/3100234/2012Eingaben mittels e-Fax-System
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.03.2017Teil 1/2

…BAO in der für die Streitjahre geltenden Fassung sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß Abs. 2 leg. cit. berechtigen Mängel von Eingaben (Formgebrechen…

BFG RV/7100012/2021Keine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer mangels tatsächlicher Abgabe der Abgabenerklärung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.09.2021

…mündlichen Verhandlung. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse durfte das Bundesfinanzgericht daher in freier Beweiswürdigung von den obigen Sachverhaltsfeststellungen ausgehen. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Nach § 85 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten grundsätzlich schriftlich einzubringen. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits im Erkenntnis vom 27…

BFG RS/7100100/2025Mangelhafte Säumnisbeschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Beschluss24.07.2025

…Anbringen. § 85. (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). (2) Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) berechtigen die Abgabenbehörde nicht zur…

BFG RV/7102019/2025Mangel im Vorlageantrag zum Abrechnungsbescheid nicht behoben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss24.07.2025

…Anbringen. § 85. (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). (2) Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) berechtigen die Abgabenbehörde nicht zur…

BFG RV/5100278/2014Einstellung des Beschwerdeverfahrens mittels Beschluss bei Vorlage einer Bescheidbeschwerde ohne Vorhandensein eines rechtlich existenten Vorlageantrages (Einbringung mittels E-Mail)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss19.03.2015

…Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Im Vorlagebericht stellte die Abgabenbehörde den Antrag, den Vorlageantrag als unzulässig zurückzuweisen. Rechtliche Beurteilung: A) Rechtsgrundlagen: Gemäß § 85 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten…

BFG RV/7100231/2017Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung per E-Mail ohne jeden Pflichtveranlagungsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.04.2017

…bietet der Akteninhalt keinen weiteren Hinweis. Der Beschwerdeführer bezog im Jahr 2014 ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eines einzigen Arbeitgebers. Rechtslage und rechtliche Erwägungen: Anbringen („Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen [insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmitte]) sind vorbehaltlich der…

BFG RV/7100471/2016Eine Eingabe mittels E-Fax löst keine Entscheidungspflicht der Behörde aus.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss09.11.2016

…Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß Abs. 2 leg. cit. berechtigen Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen…

BFG RV/7100930/2016Eingaben mit E-Fax lösen keine Entscheidungspflicht der Behörde aus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss09.11.2016

…Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß Abs. 2 leg. cit. berechtigen Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen…