…gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 20. September 2016, GZ. 420000/03819/2016, betreffend Altlastenbeitrag und über die Beschwerde vom 25. November 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 9. November 2016, GZ. 420000/04243/2016 betreffend Aussetzung der Einhebung gemäß…
…14. März 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 10. Februar 2016 betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…8. März 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 10. Februar 2016 betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…19. Februar 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 20. Jänner 2016 betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…19. Februar 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 20. Jänner 2016 betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…29. Februar 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 28. Jänner 2016 betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…29. Februar 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 28. Jänner 2016 betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…November 2018, GZlen. 420000/03704/2018, 420000/03705/2018 und 420000/03708/2018 betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Zollamtes Klagenfurt Villach vom 8. Juli 2015, GZ. 420000/90019/17/2013 betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Zl. 420000/01042/2015 und 3. Juni 2015, Zl. 420000/01967/2015 betreffend Altlastenbeitrag nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung I. zu Recht erkannt: Der Beschwerde gegen den Bescheid vom 20. Mai 2015, Zl. 420000/01042/2015 wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) Folge gegeben und der…
…vertreten durch Vertreter gegen den Bescheid des Zollamt Klagenfurt Villach vom 19.12.2013, Zahl a., betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zollamtes Graz vom 15. November 2017, GZ. 700000/06058/11/2016, ist gegenüber der Beschwerdeführerin (Bf.) ein Altlastenbeitrag für das 2. bis 4. Quartal 2016 für 6.300 t Aushubmaterial und 1.562 t Baurestmassen, in Höhe von € 72.330,40, gleichmäßig aufgeteilt auf…
…2011***, über die Festsetzung eines Säumniszuschlages für das Kalenderjahr 2012 wird gemäß § 279 BAO aufgehoben. III. Der angefochtene Bescheid vom 25. Juli 2016, Zahl: ***03/2011***, betreffend Altlastenbeitrag wird gemäß § 279 BAO wie folgt abgeändert: Gemäß § 201 Abs. 1, Abs. 2 Z. 3 und Abs…
…von einem oder mehreren Standorten stammen, wenn das Vermischungsverbot eingehalten wird. Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 1 ALSAG unterliegen dem Altlastenbeitrag das Ablagern von Abfällen oberhalb oder unterhalb (dh. unter Tage) der Erde; als Ablagern im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt nach lit. c leg. cit…
…GZ. 420000/90145/11/2011, ist dem Beschwerdeführer (Bf.) ein Altlastenbeitrag für das 2. Quartal 2011 in Höhe von € 1.936,00 mit der Begründung, er habe 241,15 Tonnen von der Firma ***2*** bezogenen Betonbruch als Unterbau eines neu errichteten Zufahrtweges verwendet und…
…Quartal 2009 bis 4. Quartal 2014 Altlastenbeiträge sowie Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge in näher bestimmter Höhe mit der Begründung zur Entrichtung vorgeschrieben, er habe eine in den Bescheiden näher bezeichnete Schottergrube im Rahmen der Rekultivierung mit Bodenaushub verfüllt und darin auch Baurestmassen ohne entsprechender naturschutzrechtlicher Bewilligung…
…Zollamtes Innsbruck vom 26. Februar 2015, GZ. 800/000/03008/3/2014, wurde für die Beschwerdeführerin (Bf.) ein Altlastenbeitrag samt Säumniszuschlag für das 3. Quartal 2012 in Höhe von insgesamt € 40.207,50 gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit. a ALSAG mit der…
…März 2017 GZlen. 420000/03251/2015, 420000/01079/2017 und 420000/01080/2017, betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…VertrAdr***, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich (vormals Zollamt Innsbruck) vom 10. Juli 2019, Zahl/2018, betreffend Altlastenbeitrag für das 4. Quartal 2017 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…16. November 2021 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der Altlastenbeitrag in der Höhe von 237.423 Euro wird durch Abschreibung nachgesehen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…