…dh. solchedie nicht gemäß den Vorgaben der RBV hergestellt oder nicht im Zusammenhang mit sehr geringen organischen Anteilen, zB Gleisschottereiner Baumaßnahme verfüllt wurden. Der Altlastenbeitrag für das Ablagern auf Deponien ist zukünftig ausschließlich im § 6 Abs. 4 AltlastensanierungsgesetzALSAG festgelegt und für die Höhe der Beitragspflicht…
…gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 20. September 2016, GZ. 420000/03819/2016, betreffend Altlastenbeitrag und über die Beschwerde vom 25. November 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 9. November 2016, GZ. 420000/04243/2016 betreffend Aussetzung der Einhebung gemäß…
…14. März 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 10. Februar 2016 betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…8. März 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 10. Februar 2016 betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…19. Februar 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 20. Jänner 2016 betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…19. Februar 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 20. Jänner 2016 betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…29. Februar 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 28. Jänner 2016 betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…29. Februar 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 28. Jänner 2016 betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…November 2018, GZlen. 420000/03704/2018, 420000/03705/2018 und 420000/03708/2018 betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Zollamtes Klagenfurt Villach vom 8. Juli 2015, GZ. 420000/90019/17/2013 betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Zl. 420000/01042/2015 und 3. Juni 2015, Zl. 420000/01967/2015 betreffend Altlastenbeitrag nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung I. zu Recht erkannt: Der Beschwerde gegen den Bescheid vom 20. Mai 2015, Zl. 420000/01042/2015 wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) Folge gegeben und der…
…vertreten durch Vertreter gegen den Bescheid des Zollamt Klagenfurt Villach vom 19.12.2013, Zahl a., betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…November 2011, GZ. 420000/06138/2011, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) lagerte auf ihrer werkseigenen Deponie betriebseigene Abfälle der SN 17212…
…November 2011, GZ. 420000/06136/2011, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) lagerte auf ihrer werkseigenen Deponie betriebseigene Abfälle der SN 17212…
…November 2011, GZ. 420000/06134/2011, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) lagerte auf ihrer werkseigenen Deponie betriebseigene Abfälle der SN 17212…
…10. April 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 8. März 2006, GZ. 7, betreffend Altlastenbeitrag nach der am 8. November 2010 in 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Dr. Herrmanngasse 3, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der Spruch der angefochtene Berufungsvorentscheidung lautet: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
…2006, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Aufgrund einer telefonischen Mitteilung der Beschwerdeführerin (Bf.) erhielt das Zollamt Graz Kenntnis von einer beabsichtigten Verfüllung einer Fläche von 4200 m² mit Baurestmassen im Zuge der Erweiterung eines Lagerplatzes auf den Grundstücken Nr. 51…
…Abs.1 Z.1a Altlastensanierungsgesetz (ALSaG) i.V.m. § 201 BAO ein Altlastenbeitrag in Höhe von € 576,00 und gemäß § 135 BAO ein Verspätungszuschlag in der Höhe von € 57,60 vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid wurde sowohl von C.D.., als auch vom Bf…
…Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt vom 16. März 2006, Zl. 400000/00000/2006, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes Klagenfurt vom 12. Jänner 2006, Zl. 400000/00000/2006, wird ersatzlos aufgehoben. …
…4 Z.3, 6 Abs.1 Z.1a und 7 Abs.1 Z.2 Altlastensanierungsgesetz (ALSaG) i.V.m. § 201 BAO ein Altlastenbeitrag für das vierte Quartal 2004 in Höhe von € 14.400,00, gemäß § 217 ff. BAO ein Säumniszuschlag in Höhe von €…