…wurde die Beschwerde (Berufung) als unbegründet abgewiesen. Die (in der Beschwerde) übermittelten Unterlagen würden keinen gültigen Alternativnachweis darstellen; es habe – wegen verschiedener Rechnungsnummern – keine Nämlichkeit festgestellt werden können. In der als Vorlageantrag zu wertenden Beschwerde vom 2.8.2011 - in welcher Eingabe gleichzeitig an das…
…7 Abs. 4 UStG), seien beim Dreiecksgeschäft nicht vorgesehen. Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung sei ein Alternativnachweis (z.B. der fehlenden Unternehmereigenschaft oder der Erwerbsteuerbarkeit beim Abnehmer) nach einschlägiger Judikatur zulässig, da die Steuerfreiheit nicht an bloß formellen Mängeln scheitern solle, wenn alle materiellen Voraussetzungen zweifelsfrei…
…***Bf1*** auch möglich, die Nachweise der Steuerfreiheit der bezogenen Stoffe beizubringen. Darüber hinaus ist auch noch die Entscheidung des zuständigen Ministeriums über die Anerkennung der Alternativnachweise noch offen. Diese Entscheidung wäre vom Zollamt Krems zu würdigen gewesen. Im Zuge einer folgenden Überprüfung durch das Umweltbundesamt…
…N D.O.O.. betreffen, aber nichts über die konkrete Lieferung aussagen. Ein Alternativnachweis für die Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet ist daher nicht vorhanden. Die Lieferung konnte nicht steuerfrei belassen werden. 2008 Tz 3 „Anmeldung in Österreich“ Tz 3 a. Empfänger U B.V…
…Belege verfügbar bleiben. Der Verlust digitaler Daten fällt folglich ausschließlich in die Risikosphäre des Beschwerdeführers und ist ihm anzulasten. Zudem widerspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass bei einem Datenverlust keinerlei Alternativnachweise (zB Kontoauszüge, Bankbestätigungen, Rechnungsduplikate) beschafft werden können. Werbungskosten (€ 610,00 für Arbeitsmittel, Fachliteratur…
…Ergebnis nur wieder abgeleitet werden, dass aus der Rechnung, den Alternativnachweisen und den schon vorhandenen Informationen insgesamt das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug geprüft werden können muss. Zu den materiellen Voraussetzungen für die Entstehung des Vorsteuerabzugsrechts geht aus Art. 17 Abs. 2 lit…
…bedarf eine solche Behauptung einer näheren Begründung. Wenn sie aus den Richtwerten der Wirtschaftskammer Österreich Rückschlüsse auf das Vorliegen eines funktionierenden Mietenmarktes zu schließen glaubt und die von der Steuerpflichtigen vorgelegten Alternativnachweise ohne jegliche Begründung als unrichtig verwirft, nimmt sie keine ordentliche Beweiswürdigung vor und…
…BStBl 2010 II 511, der die vergleichbare Regelung der UStDV als bloße Sollvorschrift qualifiziert). Dem ist auch die Finanzverwaltung insoweit gefolgt, da laut USt- Protokoll 2010 „Alternativnachweise“ anerkannt werden. Aus diesen müsse lückenlos hervorgehen, dass und an wen Verfügungsmacht verschafft wurde, dass der Abnehmer Unternehmer…
…Arbeitskreis Zollschuld, Vernetzung Kunden-betreuer, Fachtagungen, Besprechungen zu Einzelproblematiken (DHL, BPZ-Abgabenberechnung‚ VSt-Probleme‚ BRP—Berufung, Alternativnachweise ECS, VSt-Kontrollen, ...)‚ Wissens—, Benchmarking, E-Zoll-Workshop usw.. Dazu kommen die Fortbildungen und Tagungen. Der Bf übt seine unmittelbaren beruflichen Obliegenheiten für den Amtsfachbereich sowohl an seinem…
…Demzufolge kann auch mit nachträglichen Empfangsbestätigungen nicht nachgewiesen bzw. dokumentiert werden, dass zum Zeitpunkt der Warenübergabe die Tatbestandsvoraussetzungen für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen erfüllt waren. Aus Alternativnachweisen muss jedenfalls lückenlos hervorgehen, dass und an wen Verfügungsmacht verschafft wurde, dass es sich bei diesem Abnehmer um einen…
…in § 46 Abs 4 bis 6 AlkStG festgelegt, in welchen Fallkonstellationen von Unregelmäßigkeiten Alternativnachweise zur korrekten Beendigung des Verfahrens im Verkehr unter Steueraussetzung vorgelegt werden dürfen und in der Folge eine unter Umständen bereits entrichtete Steuer zu erstatten ist. Ein Sachverhalt wie der vorliegende, nämlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des ***Bf1***, BFAdresse, vertreten durch Mag. Alexander Rimser, Hermann-Bahr-Straße 18/3, 1210 Wien, vom 10. Juli 2019, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, MA…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache a, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 6. September 2011 betreffend Einkommensteuer 2003 bis 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide 2004, 2005 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, unvertreten, aufgrund der Bescheidbeschwerde vom 5. Oktober 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 07. Juli 2010, betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch WTH-KG, über die Beschwerde vom 19.10.2015, eingelangt am 21.10.2015, gegen die Umsatzsteuerbescheide 2010, 2011, 2012 und 2013 der belangten Behörde Finanzamt vom 22…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 3. August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 24. Juli…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf Adr***, über die Beschwerde vom 26. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 30. September 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014, zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Peter Hadl, Ruckerlberggasse 26b/5, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 17. April 2015 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 23. Februar 2015 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, Stadlauer Straße 39/1/Top 12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 1. März 2017 gegen den Bescheid des Magistrats der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, Rechtsanwalt, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 16…