…Zusammenhang vor, ist eine Kumulierung der Gebührenpflicht nicht vorzunehmen. Ein innerer Zusammenhang mehrerer in einem Schriftsatz gestellter Anträge liegt dann vor, wenn ein Antrag nur ein Akzessorium zu einem anderen Antrag darstellt (siehe VwGH 18.07.2002, 2002/16/0158; VwGH 18.03.2013, 2011…
…Zahlungsaufforderung durch das BMI. Gegen die viermalige Vorschreibung der Eingabengebühr von jeweils EUR 14,30 brachte er vor, dass eine mehrfache Gebührenerhebung bei akzessorischen Anträgen rechtlich unzulässig sei und verwies hierzu auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH vom 5. September 2024, Ra 2024/16/0019…
…November 1995, 94/16/0057). Ein innerer Zusammenhang zweier in einem Schriftsatz gestellter Anträge dergestalt, dass ein Antrag nur ein "Akzessorium" zu dem anderen Antrag darstellt, schließt die Erhebung einer mehrfachen Eingabengebühr aus (zB VwGH vom 13. April 1972, 2082/71 und siehe weitere Judikatur…
…bei der die einzelnen Anträge in einem inneren Zusammenhang stehen, sodass ein Antrag nur ein Akzessorium zu den anderen Anträgen darstellt und somit insgesamt nur einmal eine Eingabengebühr zu entrichten ist, oder ob es sich dabei um 28 selbständige Eingaben handelt und dementsprechend auch 28…
…Zusammenhang der Anträge vor, dann ist eine Kumulierung der Gebührenpflicht nicht vorzunehmen. Ein innerer Zusammenhang liege dann vor, wenn ein Antrag nur ein Akzessorium zu einem der anderen Anträge darstellt. Die Gleichartigkeit von Ansuchen und der begehrten Amtshandlungen hingegen bedeutet noch nicht, dass die mehreren…
…Kumulierung der Gebührenpflicht nicht vorzunehmen. Ein innerer Zusammenhang mehrerer in einem Schriftsatz gestellter Anträge liegt dann vor, wenn ein Antrag nur ein Akzessorium zu einem der anderen Anträge darstellt. Die Gleichartigkeit von Ansuchen und der begehrten Amtshandlungen hingegen bedeutet noch nicht, dass die mehreren Amtshandlungen…
…Kumulierung der Gebührenpflicht nicht vorzunehmen. Ein innerer Zusammenhang mehrerer in einem Schriftsatz gestellter Anträge liegt dann vor, wenn ein Antrag nur ein Akzessorium zu einem der anderen Anträge darstellt. Die Gleichartigkeit von Ansuchen und der begehrten Amtshandlungen hingegen bedeutet noch nicht, dass die mehreren Amtshandlungen…
…Kumulierung der Gebührenpflicht nicht vorzunehmen. Ein innerer Zusammenhang mehrerer in einem Schriftsatz gestellter Anträge liegt dann vor, wenn ein Antrag nur ein Akzessorium zu einem der anderen Anträge darstellt. Die Gleichartigkeit von Ansuchen und der begehrten Amtshandlungen hingegen bedeutet noch nicht, dass die mehreren Amtshandlungen…
…so lange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt an die Stelle des festgesetzten Betrages der selbst berechnete Betrag. Der Verspätungszuschlag bildet dem Grunde und der Höhe nach ein Akzessorium zur Abgabenfestsetzung. Ändert sich die Abgabenfestsetzung…
…Kumulierung der Gebührenpflicht nicht vorzunehmen. Ein innerer Zusammenhang mehrerer in einem Schriftsatz gestellter Anträge liegt dann vor, wenn ein Antrag nur ein Akzessorium zu einem der anderen Anträge darstellt. Die Gleichartigkeit von Ansuchen und der begehrten Amtshandlungen hingegen bedeutet noch nicht, dass die mehreren Amtshandlungen…
…Kumulierung der Gebührenpflicht nicht vorzunehmen. Ein innerer Zusammenhang mehrerer in einem Schriftsatz gestellter Anträge liegt dann vor, wenn ein Antrag nur ein Akzessorium zu einem der anderen Anträge darstellt. Die Gleichartigkeit von Ansuchen und der begehrten Amtshandlungen hingegen bedeutet noch nicht, dass die mehreren Amtshandlungen…
…Beschwerde hinsichtlich Einkommensteuer zugrunde, die sich, je nach Ausgang des Verfahrens, aufgrund des akzessorischen Zusammenhangs, auch auf die festgesetzten Anspruchszinsen auswirkte. 2. Beweiswürdigung Die getroffenen Feststellungen ergeben sich aus dem Verwaltungsakt und den derart dem Bundesfinanzgericht vorliegenden Bescheiden und Schriftsätzen. Die Feststellung, dass mit dem…
…dagegen von Herrn XY und Frau YX eingebrachten Beschwerde. Weiters teilte das Land x dem FA mit, dass ihres Erachtens kein Akzssorium zwischen den beiden Bezug habenden Beschwerden anzunehmen sei und verwies dazu darauf, dass auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 31.3.2015…
…4372/ F den, mit einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof verbundenen, Antrag auf aufschiebende Wirkung als bloßes Akzessorium der Beschwerde beurteilt. Die willkürliche Zusammenfassung mehrerer Anträge in einem Gesuch, ohne dass ein Begehren von einem anderen derart abhängig ist, das es an das Bestehen eines anderen…
…Kumulierung der Gebührenpflicht nicht vorzunehmen. Ein innerer Zusammenhang mehrerer in einem Schriftsatz gestellter Anträge liegt dann vor, wenn ein Antrag nur ein Akzessorium zu einem der anderen Anträge darstellt. Die Gleichartigkeit von Ansuchen und der begehrten Amtshandlungen hingegen bedeutet noch nicht, dass die mehreren Amtshandlungen…
…von Herrn EHEMANN-BF und der Bf. eingebrachten Beschwerde. Weiters teilte das Land NÖ dem FA mit, dass ihres Erachtens kein Akzssorium zwischen den beiden Bezug habenden Beschwerden anzunehmen sei und verwies dazu darauf, dass auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 31.3.2015, *****…
…Kumulierung der Gebührenpflicht nicht vorzunehmen. Ein innerer Zusammenhang mehrerer in einem Schriftsatz gestellter Anträge liegt dann vor, wenn ein Antrag nur ein Akzessorium zu einem der anderen Anträge darstellt. Die Gleichartigkeit von Ansuchen und der begehrten Amtshandlungen hingegen bedeutet noch nicht, dass die mehreren Amtshandlungen…
…ist auch keine Gebührenerhöhung nach § 9 Abs. 1 GebG zu entrichten. Es waren daher sowohl der Gebührenbescheid als auch der – ein Akzessorium darstellende - Bescheid über eine Gebührenerhöhung aufzuheben. Dem darüber hinausgehenden Begehren des Bf. auf Rückerstattung der Gebühren in Höhe von € 29,90 kommt…
…die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt wird. Ist die Gebühr im Sinne des § 203 BAO bescheidmäßig vorzuschreiben, so tritt die Gebührenerhöhung akzessorisch dazu. Zufolge der Ausgestaltung der Gebührenerhöhung nach § 9 Abs. 1 GebG als objektive Säumnisfolge bleibt für eine Berücksichtigung von Billigkeitsüberlegungen kein…
…innerer Zusammenhang, ist keine Gebührenkumulation vorzunehmen. Ein solcher innerer Zusammenhang liegt insbesondere dann vor, wenn ein Begehren lediglich ein Akzessorium eines anderen Begehrens darstellt. Die bloße Gleichartigkeit mehrerer Begehren oder Amtshandlungen reicht für die Annahme eines inneren Zusammenhangs nicht aus (vgl. VwGH 18. März 2013…